Masterstudium an der BelSU. Die Wahl der Masterstudiengänge aller Universitäten in Russland. Eine vollständige Datenbank mit Magistraturanweisungen.

Die Geschichte der BelSU ist mit der Geschichte der russischen pädagogischen Ausbildung verbunden. So begannen in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts Reformen, die die Entwicklung von Handel, Wirtschaft und Militärangelegenheiten förderten, was zur Eröffnung von Bildungseinrichtungen führte. Damals begann die Gründung von Lehrerinstituten.

Bewertung NRU BelSU

Im Jahr 2010 erhielt die Belgorod State University den Status einer Forschung Nationaluniversität. 2012 erreichte BelSU die Top 30 Russische Universitäten. Im Ranking von 29 russischen NRUs belegt diese Universität den 16. Platz. Im Jahr 2012 stieg die BelSU im Ranking der teilnehmenden Universitäten von Platz 51 (2011) auf Platz 13 auf Stipendienprogramm V. Potanin.

Meister BelSU

Sie können das Masterstudium der BelSU in Vollzeit, Teilzeit und Teilzeit studieren. Auf Budgetformular Bürger von Russland, Kasachstan, Weißrussland, Tadschikistan können am Masterprogramm der BelSU studieren. BelSU bildet Meister in 118 Programmen aus.

28.000 Studenten aus 74 Ländern der Welt, 83 Regionen der Russischen Föderation erhalten eine Ausbildung an der Universität. BelSU bietet Ausbildung in 200 lizenzierten Fachgebieten an, es gibt 12 Räte für die Verteidigung von Kandidaten- und Doktorarbeiten, angewandt und grundlegende Forschung in 40 Richtungen. BelSU besteht aus mehreren Komplexen, darunter ein Verlag, wissenschaftliche Bibliothek, Alumni-Beschäftigungszentrum, Wohnheim etc.

Alexander Galzew

– »

Der Direktor des Zentrums sprach über die Einschreibung von Personen für die Ausbildung in Master- und Postgraduiertenprogrammen der NRU "BelSU". voruniversitäre Ausbildung und Organisation der Zulassung, Exekutivsekretär des Zulassungsausschusses der Nationalen Forschungsuniversität "BelSU" Alexander Galzew. Er stellte fest, dass gemäß den vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation festgelegten Zulassungsregeln Bewerber, die Unterlagen für die Teilnahme am Wettbewerb eingereicht haben, das Originaldokument über Bildung und (oder) Dokument über Bildung und Qualifikationen vor dem 22.08.2017 eingereicht haben . Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Originalunterlagen zur Ausbildung und/oder eines Dokuments zur Ausbildung und Qualifikation unterzeichnete der Rektor der Nationalen Forschungsuniversität "BelSU" eine Verfügung zur Immatrikulation.

– Bisher sind 946 Personen in Masterstudiengängen eingeschrieben, davon Vollzeit Ausbildung von 395 Bewerbern, 510 Personen in Korrespondenzform und 41 Bewerbern in Teilzeitform. 175 Studierende sind in postgradualen Studiengängen eingeschrieben. Davon sind 144 Bewerber Vollzeitstudierende und 41 Personen Teilzeitstudierende. Bewerber, die den Wettbewerb nicht bestanden haben günstige Plätze, bis zum 29. August können sie sich beim Zulassungsausschuss um die Immatrikulation in eine kostenpflichtige Bildungsform bewerben» , bemerkte Alexander Wladimirowitsch.

Die Annahme von Unterlagen für das entgeltpflichtige Fernstudium im Master- und Aufbaustudiengang läuft noch bis zum 10.09.2017.

Belgorod Staatliche Nationale Forschungsuniversität

POSITION

über die Meisterausbildung (Magistratur) an der Belgorod State National Research University

Master-Studiengänge an der BelSU werden auf der Grundlage einer vom Eidgenössischen Dienst für die Aufsicht in Bildung und Wissenschaft erteilten Bewilligung durchgeführt.

Die Ausbildung erfolgt an den Graduiertenabteilungen der Fakultäten und Institute der Universität. Die Inhalte der Meisterausbildung richten sich nach den staatlichen Anforderungen an die Ausbildungsstufen im System der höheren Berufsbildung Russische Föderation.

1. Allgemeine Anforderungen und Ausbildungsstand

1.1. Das Bildungsprogramm der höheren Berufsbildung für die spezialisierte Ausbildung von Meistern an der BelSU sieht die Ausbildung in einer oder mehreren Arten von Aktivitäten vor: Forschung, Wissenschaft und Pädagogik, Design, Experiment und Design, Technologie, Organisation und andere.

Die Master-Ausbildung wird in Bereichen eröffnet, die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft Russlands genehmigt wurden und in der Lizenz der Universität für das Recht zur Durchführung von Bildungsaktivitäten im Bereich der Berufsbildung verfügbar sind.

1.2. Die Organisation der Lizenzierung neuer Richtungen für die Vorbereitung von Mastern wird von der Qualitätsabteilung für Bildung der Universität auf der Grundlage von Dokumenten durchgeführt, die von den Leitern der graduierenden Abteilungen gemäß den Anforderungen vorgelegt werden Bundesdienst zur Supervision im Bereich Bildung und Wissenschaft. Die Entscheidung, eine Neuausrichtung der Hochschule für die Mastervorbereitung zur Zulassung vorzulegen, trifft der Akademische Rat der Hochschule.

1.3. Masterstudiengänge sind überwiegend Autorenstudiengänge und spiegeln die an der BelSU bestehenden wissenschaftlichen und pädagogischen Schulen wider. Masterstudiengänge zur Fachausbildung werden durch Beschluss des Akademischen Rates der Universität eingeführt.

Die Einführung interdisziplinärer Masterstudiengänge in mehreren Ausbildungsbereichen ist zulässig. Masterstudiengänge werden in der vorgeschriebenen Weise akkreditiert.

Die Eröffnung eines neuen Masterprogramms für die Universität wird durch die Anordnung des Rektors der BelSU formalisiert, die mit dem Vizerektor für vereinbart wurde akademische Arbeit, Prorektor für Qualität, Graduiertenabteilung und zuständige Fakultät.

1.4. Die Ausbildung im Masterstudium der BelSU erfolgt sowohl im Rahmen der Budgetfinanzierung (entsprechend den Zielzahlen für die Zulassung zum Masterstudium für das laufende Studienjahr) als auch auf vertraglicher Basis, die eine volle Vergütung aller vorsieht Ausgaben für die Durchführung eines individuellen Master-Ausbildungsprogramms.

1.5. Die Studienzeit im Magistrat beträgt im Vollzeitstudium mindestens sechs Jahre, im Teilzeitstudium mindestens sechseinhalb Jahre.

Die Ausbildung endet mit der Verteidigung einer Masterarbeit und der Vergabe eines Mastergrades in der Studienrichtung. Personen, die die Masterarbeit erfolgreich verteidigt und die Abschlussprüfungen bestanden haben, wird der akademische Mastergrad verliehen und ein Staatsdiplom in der festgelegten Form samt Anlage (Auszug aus dem Prüfungsblatt) ausgestellt.

Die Universität gewährt Personen mit einem Master-Abschluss ein bevorzugtes Zulassungsrecht zum postgradualen Studium der BelSU.

2. Das Verfahren zur Zulassung und Immatrikulation in den Masterstudiengang der BelSU

2.1. Die Zulassung zum Masterstudium der BelSU erfolgt nur für die Ausbildung in lizenzierten Bereichen der Masterausbildung. Die Zielzahlen für die Zulassung zum Masterstudium werden von der Bundesbildungsagentur auf der Grundlage von Vorschlägen des Akademischen Rates der Universität festgelegt.

2.1. Die Zulassungsregeln für das Magistrat der BelSU werden von der Universität auf der Grundlage dieser Ordnung und in Übereinstimmung mit der Musterordnung für eine Bildungseinrichtung der höheren Berufsbildung (higher Bildungseinrichtung) der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 5. April 2001 Nr. 000.

2.2. Das Bildungsprogramm zur Vorbereitung auf einen Masterabschluss kann von Personen mit höherem Abschluss bewältigt werden berufliche Bildung, unabhängig von der Ausbildungsrichtung (Fachrichtung), und über ein entsprechendes Diplom einer staatlich anerkannten Hochschule verfügen.

2.2.1. Personen mit einem Bachelor-Abschluss (Facharzt) in der entsprechenden Richtung (Fachrichtung) werden zu den von der Hochschule festgelegten Bedingungen zum Wettbewerb zugelassen. Gleichzeitig wird die Liste der Eingangskontrolltests (Prüfungen, Tests, Interviews usw.) von BelSU erstellt.

2.2.2. Personen, die keinen Bachelor-Abschluss (Fachrichtung) in der entsprechenden Richtung (Fachrichtung) haben, sind aufgrund der Ergebnisse bestandener Prüfungen in den für die Bewältigung des Master-Studiums erforderlichen und vom staatlichen Bildungsstandard für die Vorbereitung vorgesehenen Fächern zum Wettbewerb zugelassen ein Junggeselle in dieser Richtung.

2.2.3. Personen mit höhere Bildung die einen Fachabschluss haben
oder einen Masterabschluss, werden aufgrund der Ergebnisse des Auswahlgesprächs nur unter voller Erstattung der Studienkosten zum Wettbewerb zugelassen.

2.3. Zulassung zum Masterstudiengänge auf Wettbewerbsbasis in folgender Reihenfolge durchgeführt:

Übertritt von einem Bachelorstudium in ein spezialisiertes Masterstudium - für Personen, die das aktuelle erfolgreich abgeschlossen haben Akademisches Jahr Ausbildung im Rahmen des Bachelorstudiums in der entsprechenden Richtung;

Wiedereinsetzung - für Personen, die zuvor aus freiem Willen von der Hochschule verwiesen wurden, nachdem sie eine Qualifikation und einen Bachelor-Abschluss erhalten haben und die Weiterbildung im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Arbeit unterbrochen haben;

Immatrikulation - für Personen, die in den Master-Fachausbildungsgang auf der Grundlage der vollen Erstattung der Studienkosten eintreten;

2.4. Bewerber für die Magistratur der BelSU reichen folgende Unterlagen ein:

Ein persönlicher, an den Rektor gerichteter Antrag auf Zulassung (Versetzung, Wiederaufnahme oder Immatrikulation) in den Masterstudiengang unter Angabe des konkreten Masterstudiengangs;

Die Bachelorurkunde (Facharzt) im Original mit einem Auszug aus dem Zeugnis.

Personen, die in der Reihenfolge der Versetzung von anderen Universitäten sowie in der Reihenfolge der Wiederherstellung in das Magistrat eintreten, vertreten Gesundheitskarte Formular 086-U, 6 Fotos im Format 3x4, Reisepass oder anderes Ausweisdokument (persönlich vorgelegt);

3.4. Auf der Grundlage des Curriculums erstellt der Betreuer gemeinsam mit dem Bachelor individuell planen Bachelorarbeit in der vorgeschriebenen Form (Anlage 1).

Zur Kontrolle der Umsetzung des individuellen Curriculums sieht es eine fortlaufende Zertifizierung in allen Disziplinen des Curriculums vor, die in durchgeführt werden verschiedene Formen. Die Gesamtzahl der Prüfungsleistungen ohne Attestierungs(abschluss)prüfungen für den Zeitraum der Masterstudiengangsentwicklung muss mindestens sechs betragen.

Während der Studienzeit in den Semestern 9-11 können Attestierungs(abschluss)prüfungen in einer Fremdsprache und in Philosophie abgelegt werden. Die Ergebnisse der abschließenden Magisterprüfungen in Philosophie u Fremdsprache gelten als Aufnahmeprüfungen für die Graduate School.

3.5. Vorlesungen in den Fächern der Fachrichtung Master werden in einem Studiengang für Studierende der entsprechenden Fachrichtung abgehalten. Wenn die Anzahl der Studierenden kleiner als eine Untergruppe ist, ist es zulässig, die Unterrichtsbelastung auf 20-30 % der dem Fach zugewiesenen Gesamtstunden zu reduzieren, vorausgesetzt, dass 20-30 % der Stunden für die unabhängige Arbeit eines Masters vorgesehen sind Schüler mit einem Lehrer. Letztere wird von einer Strom- und Endkontrolle begleitet.

Der Unterricht in den Fachrichtungen findet unabhängig von der Zahl der Studierenden in der im Curriculum angegebenen Form statt.

3.6. Die wissenschaftliche Arbeit der Bachelor- und Masterarbeiten erfolgt in jedem Semester im Formular unabhängige Arbeit mit laufender und abschließender Kontrolle durch wissenschaftliche Betreuer der Studierenden.

3.7. Das zwölfte Semester ist ganz der Durchführung des forschungsorientierten Studienteils, der Anfertigung der abschließenden qualifizierenden Masterarbeit (Masterarbeit) und ihrer Verteidigung sowie dem Bestehen der Feststellungsprüfung (Abschlussprüfung) in Richtung Hochschulstudium gewidmet.

In jedem Semester (mit Ausnahme des zwölften) sind die Forschungsergebnisse schriftlich (Bericht) vorzustellen und im wissenschaftlichen Seminar des Fachbereichs zu berichten.

Bei der Durchführung von Bescheinigungen über die Forschungstätigkeit sollten auch die Ziele der Forschungstätigkeit im nächsten Semester formuliert und in den individuellen Arbeitsplan des/der Studierenden aufgenommen werden.

Der Forschungsteil des Programms sollte beinhalten wissenschaftliche Veröffentlichungen und Berichte auf Konferenzen. Die Ergebnisse der Teilnahme an Konferenzen sind obligatorischer Bestandteil des Zeugnisses eines Masterstudierenden im Semester.

3.8. Die im Rahmen der Masterausbildung an der BelSU implementierten Zeitstandards zur Berechnung des Lehrdeputats sind festgelegt:

Vorlesungen und Seminare zu Fächern der Richtung und Spezialfächern - 1 Stunde für 1 akademische Stunde (45 Minuten);

Masterstudiengangsmanagement - 30 Stunden pro Jahr und Studiengang (unabhängig von der Anzahl der Studierenden);

Wissenschaftliche Betreuung eines Bachelorstudiums (einschließlich Betreuung einer Masterarbeit) - 30 Stunden pro Jahr;

Beratungen zum Thema der Masterarbeit (mit dem Thema der Dissertation an der Schnittstelle der Studienrichtungen) - 10 Stunden pro Bachelor im Studienjahr;

Begutachtung einer Masterarbeit - 4 Stunden;

Leitung und Beteiligung an der Arbeit des SAC - wie bei der Verteidigung von Diplomarbeiten von Spezialisten.

4. Management der Masterausbildung

4.1. Die allgemeine Leitung des Masterprogramms der BelSU und die Kontrolle über die Durchführung der Masterprogramme werden vom Vizerektor wahrgenommen.

4.2. Die allgemeine Führung der Leitung der Magistratur und die Kontrolle über die Durchführung der einzelnen Masterstudiengänge wird von Managern wahrgenommen strukturelle Einteilungen(Dekane der Fakultäten und Leiter der Graduiertenabteilungen).

4.3. direkte Führung Master-Studium in einer bestimmten Richtung erfolgt durch den Leiter der entsprechenden Ausbildungsrichtung der Master, direkte Betreuung des Masterstudiums - durch den Betreuer des Programms.

4.4. Die Studiengangsleitung entwickelt das Arbeitscurriculum des Masterstudiums, steuert die Umsetzung der allgemeinen wissenschaftlichen Inhalte des Masterstudiums, legt die Inhalte des Blocks fest spezielle Disziplinen, ist verantwortlich für die Qualität der Ausbildung für das gesamte Programm, führt durch fachmännische Einschätzung und thematische Ausrichtung von Masterarbeiten, organisiert die Verteidigung von Masterarbeiten nach Maßgabe des Studiengangs, betreut und kontrolliert die Tätigkeit der wissenschaftlichen Betreuerinnen und Betreuer der Studierenden.

Die Leitung des Masterstudiengangs wird aus dem Kreis der an der BelSU tätigen Professorinnen und Professoren, Doktoranden der Naturwissenschaften, der Leiterin oder dem Leiter der Struktureinheit im Einvernehmen mit berufen Akademischer Rat Einheiten und auf Anordnung des Rektors genehmigt. Der Programmmanager muss Doktoranden haben, die in den letzten fünf Jahren promoviert haben, oder Doktoranden beraten.

Die Masterstudiengangsleitung kann nicht mehr als zwei Masterstudiengänge gleichzeitig leiten.

4.5. Die unmittelbare Betreuung der pädagogischen, wissenschaftlichen, naturwissenschaftlich-pädagogischen und sonstigen Tätigkeiten des/der Studierenden erfolgt durch die/den Betreuer/in. Wissenschaftlicher Leiter zusammen mit einem Meisterschüler macht ein Individuum Lehrplan, organisiert die Genehmigung dieses Plans in einer Fachbereichssitzung und kontrolliert nach Genehmigung durch den Dekan dessen Umsetzung in allen inhaltlichen Teilbereichen des Bildungsprogramms. Der Betreuer betreut auch die Anfertigung der abschließenden Masterarbeit durch den Bachelor.

Die Betreuerin oder der Betreuer ist bei der Umsetzung der individuellen Planung des Bachelorstudiengangs direkt der Leitung des jeweiligen Masterstudiengangs unterstellt.

Die Betreuerin bzw. der Betreuer wird aus dem Kreis hochqualifizierter Fachkräfte (Promovierte oder Anwärter der Wissenschaften) berufen, die wissenschaftliche, wissenschaftspädagogische, technologische und sonstige Forschung betreiben und zum Gegenstand des Masterstudiums arbeiten.

Der wissenschaftliche Betreuer des Bachelorstudiums wird durch Anordnung des Rektors der BelSU jedem Bachelorstudium gleichzeitig mit seiner Immatrikulation auf Vorschlag des Masterstudiengangsleiters im Einvernehmen mit dem Dekan der Fakultät und dem Vizerektor für CR zugeteilt.

Jeder Betreuer kann gleichzeitig nicht mehr als fünf Studierende betreuen.

4.6. Bei einer Masterarbeit zum Thema einer Masterarbeit an der Schnittstelle eines oder mehrerer Studiengänge können ein oder mehrere Gutachter hinzugezogen werden, die in einer Sitzung des zuständigen Fachbereichs zugelassen werden.

5. Voraussetzungen für das Finale staatliche Bescheinigung Meister

5.1. Die abschließende staatliche Prüfung des Masters beinhaltet die Verteidigung der abschließenden qualifizierenden Arbeit (Masterarbeit), als Hauptart der abschließenden staatlichen Prüfung der Graduierten- und Staatsexamen, die unter Berücksichtigung der Vorschläge der UMO bzw die Universität.

Durch Beschluss des Akademischen Rates der Universität können Staatsexamen in den Abschluss Staatsexamen eingeführt werden: in Richtung Fachausbildung zum Magister, in Wissenschafts- und Technikphilosophie, in einer Fremdsprache.

Die abschließenden Feststellungsprüfungen dienen der Feststellung der praktischen und theoretischen Eignung des Masters für die Erfüllung der durch den staatlichen Bildungsstandard der Höheren Fachbildung festgelegten beruflichen Aufgaben in Richtung Master-Vorbereitung (Qualifikation) und Weiterbildung in der Graduiertenschule.

5.2. Das Anforderungsniveau der Staatsexamen soll die Anrechenbarkeit der Ergebnisse als Aufnahmeprüfungen für ein weiterbildendes Studium in den entsprechenden Bereichen gewährleisten.

5.3. Studierende, die in Masterstudiengängen eingeschrieben sind, können bei entsprechender Vorbildung Kandidatenmindestprüfungen in Wissenschafts- und Technikphilosophie und einer Fremdsprache ablegen. Als Ergebnisse von Attestierungs(abschluss)prüfungen können die Prüfungsergebnisse der Kandidatin oder des Kandidaten im entsprechenden Äquivalent angerechnet werden. Um die Prüfungen des Kandidatenmindeststudiums zu bestehen, muss sich ein Masterstudierender fristgerecht bei der Abteilung für Postgraduierten- und Doktoratsstudien der Forschungsabteilung der BelSU und bei der entsprechenden Abteilung anmelden.

5.4. Bachelorstudierende, die den Individualplan vollständig absolviert haben, dürfen ihre Masterarbeit verteidigen.

Nach erfolgreicher Verteidigung der Dissertation wird dem Bachelor der berufsqualifizierende akademische Grad eines Masters verliehen und ein staatlich anerkannter Mastergrad verliehen. Einem Absolventen des Masterstudiums wird außerdem eine Anlage zum Zeugnis der festgelegten Form ausgestellt, aus der das Thema der abgeschlossenen Masterarbeit hervorgeht.

5.5. Auf persönliche Bewerbung eines Masterabsolventen kann dieser aufgrund eines Auswahlverfahrens in ein universitäres Aufbaustudium zur Ausbildung in einem Fachgebiet mit einem Profil eingeschrieben werden. Gleichzeitig können die Ergebnisse von Attestations-(Abschluss-)Prüfungen oder Examensprüfungen als Aufnahmeprüfungen zur Graduiertenschule angerechnet werden.

5.6. Während der Studienzeit im Magistrat kann der Student versorgt werden
Möglichkeit zu meistern Zusatzprogramm bekommen Zusätzliche Qualifikationen"Lehrer weiterführende Schule"(Verordnung des russischen Bildungsministeriums vom 24. Januar 2002 Nr. 000).

6. Voraussetzungen für eine Masterarbeit

Diese Bestimmung begründet einheitliche Anforderungen Anforderungen an Form und Inhalt von Masterarbeiten für den Wettbewerb Akademischer Grad Meister der Naturwissenschaften und Technik.

6.1. Abschluss qualifizierende Arbeit Undergraduate - Master's Thesis - ist ein Bericht über eigenständige Forschungsarbeit im gewählten Tätigkeitsfeld, durchgeführt unter Anleitung einer hochqualifizierten Fachkraft. Die Arbeit sollte keinen kompilierenden Charakter haben.

6.2. Der Aufbau der Masterarbeit wird durch die Ordnung zur Masterarbeit der BelSU bestimmt.

6.3. Der Umfang der Dissertation muss mindestens 50 und höchstens 75 maschinenschriftliche Seiten umfassen, die mit Microsoft Word für Windows erstellt wurden. Seitenränder: links – 3 cm, rechts, oben, unten – 2 cm Text – in Times New Roman, 12 pt, Zeilenabstand – einfach, rote Linie (Absatz) 1,25 cm (A-4-Format), an Breite ausgerichtet.

Unterschriften für Abbildungen, Diagramme und Tabellen müssen im gleichen Stil erfolgen. Das Literaturverzeichnis ist nach den Vorgaben der Redaktion zu erstellen wissenschaftliche Zeitschriften in naturwissenschaftlicher oder technischer Richtung, auf die sich die Dissertation bezieht.

Generell muss die Gestaltung der Dissertation den Anforderungen an Arbeiten entsprechen, die zur Veröffentlichung in der Zentralpresse vorbereitet werden.

6.4. Die Materialien der Masterarbeit müssen auf einer Konferenz, einem Seminar präsentiert oder in einer Sammlung von Zusammenfassungen von Berichten einer gesamtrussischen oder internationalen Konferenz oder in einem Vorabdruck veröffentlicht oder auf Beschluss des zur Veröffentlichung an eine der oben genannten Veröffentlichungen gesendet werden wissenschaftliches Seminar der Organisation oder ihrer Abteilung.

Die Texte der Annotationen von Masterarbeiten können auf Vorschlag der Masterstudiengangsleiter in der Zeitschrift "Wissenschaftliches Blatt der BelSU" veröffentlicht werden.

6.5. Die Dissertation muss in literarischem Russisch verfasst sein, nicht
sollte Slang, Dialekt und wenig gebrauchte Ausdrücke enthalten.

7. Verfahren und Fristen für die Verteidigung einer Dissertation

7.1 Zwei Wochen vor dem Abgabetermin für die Verteidigung einer Masterarbeit findet eine Vorverteidigung der Dissertation statt. Aufgrund des Ergebnisses der Vorverteidigung in einer Sitzung der Abschlussabteilung wird über die Zulassung des Bewerbers zur Verteidigung einer Masterarbeit beim Staat entschieden Bescheinigungskommission und der Titel der Dissertation endgültig genehmigt wird. In derselben Sitzung des Graduiertenkollegs wird ein Dissertationsgutachter bestellt. Im Falle eines negativen Abschlusses des Fachbereichs steht dem/der Studierenden das Recht zu, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

7.2. Ein Doktorand, der nicht zur Verteidigung zugelassen ist oder das Curriculum nicht abgeschlossen hat (der die festgelegte Anzahl von Prüfungen und Tests nicht bestanden hat), darf nicht verteidigen. Über den Abschluss des Magistratsstudiums wird ihm ein akademisches Zeugnis ausgestellt.

7.3. Der Doktorand reicht die Masterarbeit in zweifacher Ausfertigung spätestens sieben Tage vor dem Verteidigungstermin beim Sekretariat des SAC ein. Der Dissertation sind ein Abstract (max. 1 Seite Umfang) und ein Gutachten des Betreuers beizufügen. In der Begutachtung wird der Bachelor als wissenschaftlicher und pädagogischer Mitarbeiter charakterisiert, die Verleihung des akademischen Grades eines Masters vorgeschlagen und es kann eine Empfehlung zur Zulassung zur Graduiertenschule ausgesprochen werden. Eines der beiden Exemplare der Dissertation wird dem Gutachter persönlich durch den Studierenden oder durch das Sekretariat des SAC übergeben.

7.4. Der Gutachter reicht spätestens ein bis zwei Tage vor dem Verteidigungstermin ein Gutachten über die Dissertation in zweifacher Ausfertigung beim Sekretariat des SAC ein. Die Begutachtung soll eine Schlussfolgerung über die Vereinbarkeit der Dissertation mit dieser Ordnung und der Ordnung zur Masterarbeit an der BelSU, einen Vorschlag zur Verleihung eines akademischen Mastergrades und ggf. eine Empfehlung zur Zulassung zur Graduiertenschule enthalten. Eines der beiden Exemplare des Gutachtens wird dem Studenten ausgehändigt, um Antworten auf die Kommentare des Gutachters zu den Vorzügen des Inhalts der Dissertation vorzubereiten.

7.5. Die Verteidigung der Masterarbeit findet öffentlich an einer Sitzung des SAC statt. Die Verteidigung der Dissertation soll den Charakter einer wissenschaftlichen Diskussion haben und in einer Atmosphäre hoher Genauigkeit und Prinzipientreue stattfinden. Für das Referat stehen dem Bachelor 10-15 Minuten Zeit zur Verfügung. Aus dem Bericht sollte klar hervorgehen, welchen persönlichen Beitrag der Antragsteller zur Erlangung geschützter Ergebnisse leistet. Dem Bericht sollte eine Demonstration von Anschauungsmaterial beigefügt werden.

7.6. Der SAC trifft seine Entscheidung unter Berücksichtigung der Übereinstimmung der Dissertation mit dieser Ordnung und der Ordnung über die Masterarbeit an der BelSU. Die Entscheidung des SAC fällt am Tag der Verteidigung. Es ist endgültig. Bei negativem Abschluss des SAC wird dem Bachelor ein Abschlusszeugnis im Masterstudiengang ausgestellt.

Innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Studiums an der BelSU, frühestens jedoch nach 1 Jahr und höchstens einmal, kann ein Masterstudierender eine Dissertation zur Verteidigung erneut einreichen. Eine zur Verteidigung eingereichte Dissertation durchläuft erneut alle Prüfungsabschnitte, die für die Verteidigung von erstmals zur Verteidigung eingereichten Dissertationen vorgesehen sind.

8. Änderungen an der Verordnung vornehmen

Änderungen dieser Bestimmung werden durch Beschluss des Akademischen Rates der Universität im Falle von Änderungen der Lehrpläne oder Vorschriften des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Russlands vorgenommen, die sich auf die Aktivitäten der Universität im Bereich der Masterausbildung auswirken.

Anhang 1

MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION

BUNDESAGENTUR FÜR BILDUNG

Individueller Arbeitsplan

Bachelor-Student

GENEHMIGEN

Erster Vizerektor,

Vizerektor für Forschung _______________

"____" _____________ 200_

_______________

(Vollständiger Name)

1. Masterleitung ________________________________________________

(Code und Titel)

___________________________________________________________________

2. Masterstudium __________________________________________

(Code und Titel)

___________________________________________________________________

3. Betreuer, Abteilung _____________________________________

4. Die Studienzeit im Magistrat ____________________________________

5. Thema der Masterarbeit ____________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

6. Frist für die Abgabe einer Dissertation durch Studierende ___________________________

7. Fachgebiet, in dem er vor dem Eintritt ins Magistrat studiert hat

___________________________________________________________________

(Code und Titel)

Semester 9

Der Name der Stufen,

Führungsmarke.

über die Umsetzung

Genehmigung des Themas der Masterarbeit

Forschungsauftrag (Ziele, Aufgaben)

Erstellung von Publikationen

Forschungskredit

Semester 10

Der Name der Stufen,

Führungsmarke.

über die Umsetzung

Forschungsauftrag (Ziele, Aufgaben)

Erstellung von Publikationen

Teilnahme an studentischen naturwissenschaftlich-technischen. Konferenzen

Wissenschaftliche Forschungspraxis, 6 Wochen

Forschungskredit

Unterschrift des Bachelor-Studenten __________________

Semester 11

Der Name der Stufen,

Führungsmarke.

über die Umsetzung

Forschungsauftrag (Ziele, Aufgaben)

Erstellung von Publikationen

Teilnahme an wissenschaftlichen und technischen. Undergraduate-Konferenzen

Forschungskredit

Unterschrift des Bachelor-Studenten __________________

Unterschrift des Vorgesetzten _________________

Vorgeschlagenes Thema wissenschaftliche Arbeit in der Graduiertenschule ________________________

__________________________________________________________________________________

Semester 12

Der Name der Stufen,

Führungsmarke.

über die Umsetzung

Forschungsauftrag (Ziele, Aufgaben)

Wissenschaftliche und pädagogische Praxis (50 Stunden)

Teilnahme an wissenschaftlichen und technischen. Konferenzen

Erstellung von Publikationen

Vorläufige Verteidigung der Arbeit in der Abteilung

Verteidigung der Masterarbeit

Unterschrift des Bachelor-Studenten __________________

Unterschrift des Vorgesetzten __________________

Staatsexamen

Lieferdatum

Protokollnummer

Fremdsprache

Philosophie

Anzahl Veröffentlichungen -

Unterschrift des Vorgesetzten __________________

Zuständiges Sekretariat des Masterstudiengangs __________________

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Regeln für die Zulassung zur föderalen autonomen Bildungseinrichtung für Hochschulbildung "Belgorod State National Forschungsuniversität e“ (im Folgenden NRU „BelSU“, Universität) regeln die Zulassung von Bürgern der Russischen Föderation, ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen (im Folgenden Bewerber) zur Ausbildung in Bildungsprogramme Hochschulbildung - Masterstudiengänge.

1.2. Diese Regeln werden entwickelt in Übereinstimmung mit:

  • 1.2.1. Bundesgesetz Nr. 273-FZ vom 29. Dezember 2012 „Über Bildung in der Russischen Föderation“;
  • 1.2.2. Das Verfahren für die Zulassung zum Studium in Bildungsprogrammen der Hochschulbildung - Bachelor-Studiengänge, Fachstudiengänge, Master-Studiengänge, genehmigt durch Anordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 14. Oktober 2015 Nr. 1147 (im Folgenden als " Verfahren für die Zulassung zum Studium in pädagogischen Studiengängen).

1.3. Bürger der Russischen Föderation, Staatenlose sowie ausländische Staatsbürger, einschließlich im Ausland lebender Landsleute, werden für Masterstudiengänge an der NRU "BelSU" zugelassen.

1.4. Die Zulassung zum Studium erfolgt im Rahmen der Zielzahlen für die Zulassung von Bürgern zum Studium auf Kosten der vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation festgelegten und durch Anordnung genehmigten Haushaltsmittel des Bundeshaushalts der Rektor der Universität (im Folgenden jeweils - die Zielzahlen, Haushaltsmittel) und im Rahmen von Bildungsvereinbarungen, die bei der Zulassung zur Ausbildung auf Kosten von Einzelpersonen geschlossen werden und (oder) Rechtspersonen(im Folgenden - Verträge über die Erbringung von bezahlten Bildungsdienstleistungen).

Im Rahmen der Sollzahlen wird eine Zulassungsquote für gezielte Weiterbildungen zugeteilt (im Folgenden Sollquote genannt).

1.5. Die Anzahl der Plätze in der NRU "BelSU" für die Zulassung zum ersten Studienjahr auf Kosten der Haushaltszuweisungen wird durch das vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation festgelegte und auf Anordnung des Rektors genehmigte Zulassungsziel bestimmt.

1.6. Bürger der Russischen Föderation, Bürger der Republik Belarus, der Republik Kasachstan, der Kirgisischen Republik und der Republik Tadschikistan werden auf Wettbewerbsbasis zu aus Haushaltsmitteln finanzierten Plätzen zugelassen, wenn sie dieses Bildungsniveau zum ersten Mal erhalten .

1.7. Zur Teilnahme am Wettbewerb um Studienplätze, die aus den Haushaltsmitteln des Bundes finanziert werden, können Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss sowie Personen mit einer höheren Berufsausbildung, die durch den Abschluss „Fachwirt/in“ nachgewiesen werden, zugelassen werden.

1.8. Bewerberinnen und Bewerber für Masterstudiengänge, die über ein Fachdiplom oder einen Masterabschluss verfügen, sind zur Teilnahme am Wettbewerb nur um Studienplätze mit Zahlung von Studiengebühren auf vertraglicher Basis berechtigt. Der Bildungserwerb dieser Personen im Rahmen des Masterstudiums gilt als Erwerb einer zweiten oder weiterführenden Hochschulbildung.

1.9. Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt im ersten Kurs.

1.10. Die Zulassung zu den Masterstudiengängen erfolgt ergebnisorientiert Aufnahmeprüfungen die Erstellung der Liste und deren Umsetzung erfolgt durch die Hochschule in Eigenregie.

1.11. Die Zulassung zu den Masterstudiengängen erfolgt wettbewerblich aufgrund der Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen und der Ergebnisse der Einzelleistungen in den in § 4 dieser Ordnung vorgesehenen Formen.

1.12. Personen mit einer durch ein Hochschul- und Qualifikationszeugnis nachgewiesenen Ausbildung auf entsprechendem Niveau können die Masterstudiengänge meistern.

1.13. Der Antragsteller legt ein Dokument vor, das die Ausbildung des entsprechenden Niveaus bescheinigt (im Folgenden - das Dokument des festgelegten Formulars):

  • 1.13.1. ein Dokument über Bildung oder über Bildung und über die Qualifikation einer Stichprobe, das vom föderalen Exekutivorgan, das die Funktionen der Entwicklung der staatlichen Politik und der rechtlichen Regelung im Bereich des Bildungswesens wahrnimmt, oder vom föderalen Exekutivorgan, das die Funktionen der Entwicklung ausübt, erstellt wird öffentliche Ordnung und behördliche Rechtsvorschriften im Bereich des Gesundheitswesens oder durch das föderale Exekutivorgan, das die Aufgaben der Entwicklung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften im Bereich der Kultur wahrnimmt;
  • 1.13.2. ein staatliches Dokument über das Bildungsniveau oder über das Bildungsniveau und die Qualifikationen, die vor dem 01.01.2014 erworben wurden;
  • 1.13.3. ein Dokument über Bildung und Qualifikationen der Stichprobe, das von der föderalen staatlichen Bildungseinrichtung für höhere berufliche Bildung „Moscow State University benannt nach M. V. Lomonosov“ (im Folgenden als „Lomonosov Moscow State University“ bezeichnet) und der föderalen staatlichen Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung „St. Petersburg State University“ (im Folgenden als „St. Petersburg State University“ bezeichnet) oder ein Dokument über Bildung und Musterqualifikation , festgelegt durch Beschluss des kollegialen Leitungsorgans der Bildungsorganisation, wenn das angegebene Dokument einer Person ausgestellt wird, die die staatliche Abschlusszertifizierung erfolgreich bestanden hat;
  • 1.13.4. ein Dokument über Bildung oder über Bildung und Qualifikationen, ausgestellt von einer privaten Organisation, die Bildungsaktivitäten auf dem Gebiet des Innovationszentrums Skolkovo durchführt;
  • 1.13.5. Unterlagen) ausländischer Staatüber Bildung oder über Bildung und Qualifikationen, wenn die darin angegebene Bildung in der Russischen Föderation auf dem Niveau der entsprechenden Bildung anerkannt ist (im Folgenden - das Dokument eines ausländischen Staates über Bildung).

1.14. Die Hochschule führt die Zulassung zum Studium für jede Zulassungsvoraussetzung durch:

  • 1.14.1. getrennt nach Vollzeit-, Teilzeit-, Teilzeit-Bildungsformen;
  • 1.14.2. getrennt für Masterstudiengänge nach Schwerpunkt (Profil):
    • zu Masterstudiengängen in jedem Ausbildungsbereich allgemein;
    • für jeden Masterstudiengang innerhalb des Studienbereichs.

Für verschiedene Masterstudiengänge kann die Zulassung zum Studium auf unterschiedliche Weise erfolgen.

1.15. Für jeden Satz von Zulassungsvoraussetzungen werden gesonderte Bewerberlisten gebildet und gesonderte Auswahlverfahren zu folgenden Ausbildungszulassungsgründen (im Folgenden Zulassungsgründe genannt) durchgeführt:

  • 1.15.1. innerhalb der Steuerziffern:
    • für Sitze innerhalb der Zielquote;
    • für Plätze innerhalb der Sollzahlen abzüglich der Sollquote (im Folgenden Hauptplätze innerhalb der Sollzahlen genannt);
  • 1.15.2. an Orten, an denen Verträge über die Erbringung von bezahlten Bildungsdiensten bestehen.

1.16. Personen mit Diplomen anderer Staaten müssen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über ein Dokument verfügen, das die Anerkennung einer ausländischen Ausbildung bestätigt.

1.17. Bewerberinnen und Bewerber für Masterstudiengänge haben das Recht, für maximal 2 Masterstudiengänge gleichzeitig am Wettbewerb teilzunehmen.

2. Anrechnung individueller Leistungen von Bewerbern bei der Zulassung zur Ausbildung

2.1. Ausbildungsbewerber haben das Recht, Angaben zu ihren individuellen Leistungen zu machen, deren Ergebnisse bei der Bewerbung um eine Ausbildung berücksichtigt werden.

2.2. Die Anrechnung der Ergebnisse der Einzelleistungen erfolgt durch das Sammeln von Punkten für Einzelleistungen. Die angegebenen Punkte werden dem Bewerber zuerkannt, der den Erhalt der Ergebnisse der individuellen Leistungen bestätigt, und werden in die Höhe der Wettbewerbspunkte eingerechnet.

2.3. Bei der Zulassung zum Studium in Masterstudiengängen werden Punkte für folgende Einzelleistungen vergeben:

  • 2.3.1. Verfügbarkeit von Publikationen;
  • 2.3.2. Verfügbarkeit von Zertifikaten (Diplomen) des Gewinners (Preisträgers) von wettbewerbsfähigen wissenschaftlichen Arbeiten und (oder) der Endphase der Studentenolympiaden;
  • 2.3.3. Verfügbarkeit von Sonderangeboten Stipendien(kommunal, regional, Bundesebene);
  • 2.3.4. den Status eines Champions und Preisträgers Olympische Spiele, Paralympische Spiele und Deaflympics, Weltmeister, Europameister, Meister Russlands, eine Person, die einen Preis bei der Weltmeisterschaft, Europameisterschaft, Russischen Meisterschaft in Sportarten gewonnen hat, die im Allrussischen Sportregister eingetragen sind; das Vorhandensein des Sporttitels Sportmeister Russlands, Sportmeister Russlands internationale Klasse;
  • 2.3.5. Durchschnittsnote nach Diplom.

2.4. Bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang können einem Bewerber für Einzelleistungen insgesamt nicht mehr als 50 Punkte zuerkannt werden.

2.5. Die Bewertung der individuellen Leistung erfolgt gemäß der in Ziffer 4.5 festgelegten Skala zur Umrechnung der individuellen Leistungsindikatoren. Bei der Einschreibung wird die maximale Punktzahl aus den präsentierten Namen der Einzelleistungen berücksichtigt.

3. Annahme von Anträgen und Unterlagen

3.1. Bei der Immatrikulation in Masterstudiengänge in Vollzeit-, Teilzeit- und Teilzeitstudienformen, einschließlich Plätzen im Rahmen der Steuerzahlen und für die Ausbildung im Rahmen von Verträgen über die Erbringung entgeltlicher Bildungsleistungen gelten folgende Fristen:

  • 3.1.1. die Frist für die Annahme der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen, - 03.06.2019 ;
  • 3.1.2. Frist zur Annahme der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen - 10.08.2019 ;
  • 3.1.3. Frist für die Absolvierung von unabhängigen Aufnahmeprüfungen der Universität – 17.08.2019 .

3.2. Bei der Immatrikulation in Master-Fernstudiengängen zum Studium im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von entgeltlichen Bildungsleistungen gelten folgende Fristen:

  • 3.2.1. die Frist für die Annahme der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen, - 03.06.2019 ;
  • 3.2.2. Frist zur Annahme der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen - 07.09.2019 ;
  • 3.2.3. Frist für die Absolvierung von unabhängigen Aufnahmeprüfungen der Universität – 14.09.2019 .

3.3. Bewerberinnen und Bewerber reichen folgende Unterlagen bei der Zulassungskommission der Nationalen Forschungsuniversität „BelSU“ ein:

  • 3.3.1. Identitätsdokument(e), Staatsbürgerschaft;
  • 3.3.2. wenn der Antragsteller eine als Staatsbürger anerkannte Person oder eine Person mit ständigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Krim ist, ein Dokument (Dokumente), das bestätigt, dass er eine solche Person gemäß den Bedingungen für die Einstufung als solche Person ist, die durch das Bundesverfassungsgesetz Nr 6 vom 21. März 2014 -FKZ "Über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Subjekte innerhalb der Russischen Föderation - die Republik Krim und die föderale Stadt Sewastopol" und (oder) Bundesgesetz Nr. 84-FZ „Über die Besonderheiten gesetzliche Regelung Beziehungen im Bildungsbereich im Zusammenhang mit der Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und der Bildung neuer Subjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der föderalen Stadt Sewastopol und über Änderungen des Bundesgesetzes "Über Bildung in der Russischen Föderation" (im Folgenden - Bundesgesetz Nr. 84 -FZ);
  • 3.3.3. das Original oder eine Fotokopie einer Hochschulurkunde (einschliesslich Bachelor-, Fach- oder Masterdiplom) und der dazugehörigen Anlage;
  • 3.3.4. andere Dokumente (die nach Ermessen des Antragstellers eingereicht werden);
  • 3.3.5. 2 Fotos 3x4.

3.4. Die Zulassung an der Universität zum Studium in den Bildungsprogrammen des Masterstudiengangs erfolgt auf Antrag der Bürger.

3.5. Folgende Angaben müssen im Zulassungsantrag enthalten sein:

  • 3.5.1. Nachname, Vorname, Patronym (falls vorhanden);
  • 3.5.2. Geburtsdatum;
  • 3.5.3. Informationen zur Staatsbürgerschaft (fehlende Staatsbürgerschaft);
  • 3.5.4. Angaben zum Identitätsdokument (einschließlich Angabe, wann und von wem das Dokument ausgestellt wurde);
  • 3.5.5. Informationen darüber, dass der Antragsteller eine als Staatsbürger anerkannte Person oder eine Person mit ständigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Krim ist (für Antragsteller, die solche Personen sind);
  • 3.5.6. informationen über Bildung und ein Dokument der festgelegten Form;
  • 3.5.7. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und Zulassungsgründe;
  • 3.5.8. Informationen über die Notwendigkeit, für den Antragsteller zu erstellen spezielle Bedingungen bei der Durchführung von Aufnahmeprüfungen im Zusammenhang mit seiner behindert Gesundheit oder Behinderung (unter Angabe der Liste der Aufnahmeprüfungen und Sonderbedingungen);
  • 3.5.9. Informationen über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein individueller Leistungen des Bewerbers (falls vorhanden, mit Angabe von Informationen darüber);
  • 3.5.10. Angaben über das Vorliegen oder Nichtvorhandensein eines Wohnheimplatzes während des Studiums;
  • 3.5.11. Postanschrift und/oder E-Mail(auf Antrag des Antragstellers);
  • 3.5.12. eine Möglichkeit zur Rücksendung der eingereichten Unterlagen bei Nichtzulassung zur Ausbildung (bei Vorlage von Originalunterlagen).

3.6. Im Antrag werden unter Zusicherung der eigenhändigen Unterschrift des Antragstellers folgende Tatsachen festgehalten:

  • 3.6.1. Einarbeitung des Bewerbers (u.a. durch Informationssysteme allgemeiner Gebrauch):
    • mit einer Kopie der Lizenz zur Durchführung Bildungsaktivitäten(mit Antrag);
    • mit Kopie des Zeugnisses staatliche Anerkennung(mit Anhang) oder mit Informationen über das Fehlen des angegebenen Zertifikats;
    • mit den Fristen für die Annahme von Anträgen auf Zustimmung zur Immatrikulation;
    • mit der von der Hochschule eigenverantwortlich genehmigten Zulassungsordnung einschließlich der Rechtsbehelfsordnung aufgrund der Ergebnisse der von der Hochschule selbstständig durchgeführten Aufnahmeprüfungen;
  • 3.6.2. die Zustimmung des Bewerbers zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten;
  • 3.6.3. Einweisung des Antragstellers in Informationen über die Notwendigkeit, im Antrag auf Annahme zuverlässiger Informationen anzugeben und Originaldokumente einzureichen;
  • 3.6.4. bei Zulassung zum Studium an Stellen innerhalb der Kontrollzahlen - der Bewerber verfügt nicht über ein Fachdiplom, einen Master-Abschluss, mit Ausnahme von Bewerbern mit höherer Fachausbildung, bestätigt durch die Zuordnung der Qualifikation "zertifizierter Fachmann" zu ihnen;
  • 3.6.5. sich mit diesen Regeln vertraut zu machen.

3.7. Der Zulassungsantrag wird in russischer Sprache eingereicht, die Dokumente in einer Fremdsprache erstellt - mit einer Übersetzung ins Russische, die in der vorgeschriebenen Weise beglaubigt wird. In einem fremden Staat erhaltene Dokumente müssen legalisiert gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren oder mit einer Apostille vorgelegt werden (außer in Fällen, in denen dies gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation und (oder) einem internationalen Abkommen der Fall ist). , Beglaubigung und Anbringung einer Apostille sind nicht erforderlich). Dokumente, die gemäß den Rechtsvorschriften der Ukraine ausgestellt und von als Staatsbürger anerkannten Personen und Personen mit ständigem Wohnsitz auf dem Territorium der Krim vorgelegt werden, müssen nicht legalisiert, mit einer Apostille versehen und eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung ins Russische vorgelegt werden.

3.8. Die für die Zulassung erforderlichen Unterlagen werden auf einem der folgenden Wege an der Hochschule eingereicht (versendet):

  • 3.8.1. sich als Bewerber persönlich oder durch eine Vertrauensperson bei der Hochschule vorstellen;
  • 3.8.2. werden über die öffentliche Post an die Universität versandt. Dokumente werden per Einschreiben an die Adresse gesendet: Russland, 308015, Belgorod, st. Pobedy, 85, Bundesstaatliche Autonome Bildungseinrichtung für Hochschulbildung „Belgorod State National Research University“ (NRU „BelSU“).

3.9. Im Falle der Zusendung der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen durch öffentliche Postunternehmen werden diese akzeptiert, wenn sie spätestens bis zu der in dieser Zulassungsordnung festgelegten Frist für die Annahme von Dokumenten an der Universität eingetroffen sind.

3.10. Die Universität veröffentlicht auf der offiziellen Website eine Liste der Personen, die die für die Zulassung erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, mit Hinweisen zur Zulassung oder Ablehnung von Unterlagen (bei Ablehnung mit Angabe der Ablehnungsgründe).

3.11. Bewerber, die in das Magistrat eintreten, um auf Kosten von natürlichen und (oder) juristischen Personen zu studieren, schließen einen Vertrag über die Erbringung von bezahlten Bildungsdienstleistungen ab und reichen ein Dokument ein, das die Tatsache der Zahlung für Studiengebühren bescheinigt.

3.12. Dem Antragsteller wird bei persönlicher Vorlage der Unterlagen eine Quittung über die Annahme der Unterlagen ausgestellt.

3.13. Die Bewerberinnen und Bewerber haben auf schriftlichen Antrag das Recht, die eingereichten Unterlagen in jedem Stadium der Zulassung zur Ausbildung zurückzuziehen.

Wenn bei der Zulassung zu Stellen innerhalb der Kontrollfiguren (zu Stellen im Rahmen der Erbringung entgeltlicher Bildungsleistungen) der Antragsteller (Treuhänder) vor Abschluss des Immatrikulationsverfahrens unter den einschlägigen Voraussetzungen für die Zulassung zu Stellen innerhalb der Kontrollfiguren (zu Plätze im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von bezahlten Bildungsdienstleistungen) einen Antrag auf Widerruf von Dokumenten gestellt haben, werden die eingereichten Dokumente ausgestellt:

  • innerhalb von zwei Stunden nach Antragstellung - wenn der Antrag spätestens 2 Stunden vor Ende des Arbeitstages gestellt wird;
  • innerhalb der ersten zwei Stunden des nächsten Geschäftstages - wenn der Antrag weniger als 2 Stunden vor Ende des Geschäftstages eingereicht wird.

3.14. Der Bewerber ist für die Richtigkeit der im Zulassungsantrag gemachten Angaben und die Echtheit der eingereichten Unterlagen verantwortlich. Die Zulassungskommission der Nationalen Forschungsuniversität „BelSU“ prüft die Richtigkeit der Angaben und Authentizität angegebenen Unterlagen. Bei der Durchführung dieser Prüfung hat der Zulassungsausschuss der NRU "BelSU" das Recht, sich an die zuständigen staatlichen Informationssysteme, staatlichen (kommunalen) Stellen und Organisationen zu wenden.

Für den Fall, dass ein Bewerber einen Zulassungsantrag einreicht, der nicht alle in dieser Ordnung vorgesehenen Informationen enthält, sowie im Falle der Einreichung eines unvollständigen Satzes von Dokumenten und (oder) der Nichteinhaltung der eingereichten Dokumente mit der Anforderungen, die durch diese Ordnung festgelegt sind, sendet die Universität die Unterlagen an den Antragsteller zurück:

  • bei Einreichung der Unterlagen an der Hochschule durch einen Selbsteinreicher (Bevollmächtigten) - am Tag der Einreichung der Unterlagen;
  • bei Zusendung von Unterlagen über öffentliche Postunternehmen - innerhalb von 3 Werktagen nach dem Tag des Eingangs der Unterlagen bei der Hochschule.

4. Aufnahmetests

4.1. Die Zulassung zum Studium in Masterstudiengängen erfolgt wettbewerblich auf der Grundlage der Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen für das Profil der Studienrichtung (mündlich, schriftlich) und der individuellen Leistungsindikatoren.

4.2. Bei der Immatrikulation in Masterstudiengänge werden die Ergebnisse des von der Hochschule eigenständig durchgeführten Aufnahmetests für das Profil der Studienrichtung auf einer Skala von 0 bis 50 Punkten bewertet.

4.3. Minimale Menge Punkte, die den erfolgreichen Abschluss des Aufnahmetests bestätigen, beträgt 10 Punkte. Bewerberinnen und Bewerber, die bei den Aufnahmeprüfungen weniger als 10 Punkte erreichen, scheiden aus dem Zulassungswettbewerb aus.

4.4. Die Bewertung der individuellen Leistung erfolgt gemäß der in Ziffer 4.5 festgelegten Skala zur Umrechnung der individuellen Leistungsindikatoren. dieser Regeln. Bei der Einschreibung wird die maximale Punktzahl aus den präsentierten Namen der Einzelleistungen berücksichtigt.

4.5. Die Skala zur Umrechnung von Indikatoren der individuellen Leistungen beim Eintritt in das Masterstudium:

  • 4.5.1. Verfügbarkeit von Publikationen zum Profil des Studienfachs: 7 Punkte - das Vorhandensein von Fachpublikationen, 4 Punkte - das Vorhandensein von Nicht-Kernpublikationen, 0 Punkte - das Fehlen von Publikationen;
  • 4.5.2. Verfügbarkeit von Zertifikaten (Diplomen) des Gewinners (Preisträgers) von wettbewerbsfähigen wissenschaftlichen Arbeiten und (oder) der Endphase der Studentenolympiaden:
    • regionale Ebene: Anwesenheit - 2 Punkte, Abwesenheit - 0 Punkte;
    • Allrussisches Niveau: Anwesenheit - 3 Punkte, Abwesenheit - 0 Punkte;
    • internationales Niveau: Anwesenheit - 4 Punkte, Abwesenheit - 0 Punkte;
  • 4.5.3. Verfügbarkeit von speziellen nominellen Stipendien (kommunale, regionale, föderale Ebene): Anwesenheit - 7 Punkte, Abwesenheit - 0 Punkte;
  • 4.5.4. mit dem Status eines Siegers und Preisträgers der Olympischen Spiele, Paralympischen Spiele und Deaflympics, Weltmeister, Europameister, Meister Russlands, einer Person, die einen Preis bei der Weltmeisterschaft, Europameisterschaft, Russischen Meisterschaft im Sport gewonnen hat das Allrussische Sportregister; das Vorhandensein des Sporttitels des Sportmeisters Russlands, des Sportmeisters Russlands der internationalen Klasse: Anwesenheit - 7 Punkte, Abwesenheit - 0 Punkte;
  • 4.5.5. durchschnittliche Diplompunktzahl - von 0 bis 20 (für jeweils 0,1 Punkte Durchschnittsnote Diplom, beginnend mit 3 wird 1 Punkt vergeben). Diplom-GPA wird gemäß der Formel in individuelle Leistungspunkte umgerechnet: Individuelle Leistungspunktzahl = (Diplom-GPA - 3)*10.

4.6. Die Aufnahmeprüfungen werden auf der Grundlage der Landesstudienstandards der Hochschulen für grundständige Studiengänge durchgeführt.

4.7. Die Wettbewerbsnote ist die Summe der bei den Aufnahmeprüfungen im Profil der Richtung der Masterausbildung erzielten Noten und der Noten für individuelle Leistungen gemäß der Skala zur Übersetzung von Indikatoren für individuelle Leistungen von Bewerbern. Die Wettbewerbspunktzahl darf 100 Punkte nicht überschreiten.

4.8. Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulbildung, deren Vorhandensein durch ein Masterdiplom, ein Fachdiplom, mit Ausnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit höherer Fachausbildung, bestätigt durch die Vergabe der Qualifikation „geprüfte Fachkraft“, werden nur an den Stellen unter zugelassen Verträge über die Erbringung von bezahlten Bildungsdienstleistungen, die bei der Zulassung zur Ausbildung auf Kosten von natürlichen und (oder) juristischen Personen geschlossen werden.

4.9. Die Annahme der Unterlagen, die Organisation des Zulassungsverfahrens und die Immatrikulation erfolgt durch die Zulassungskommission der Nationalen Forschungsuniversität „BelSU“.

4.10. Das Verfahren zur Durchführung von Aufnahmeprüfungen sowie die Besonderheiten der Durchführung von Aufnahmeprüfungen für Menschen mit Behinderungen sind in der Verordnung über das Verfahren zur Durchführung von Aufnahmeprüfungen für die Zulassung zum ersten Jahr an der NRU "BelSU" festgelegt.

4.11. Gemäß den Ergebnissen des Aufnahmetests hat der Bewerber das Recht, bei der Beschwerdekommission einen schriftlichen Antrag wegen Verstoßes gegen das festgelegte Verfahren zur Durchführung des Tests und (oder) Uneinigkeit mit seinen Ergebnissen zu stellen.

4.12. Das Verfahren zur Prüfung von Einsprüchen wird durch die Verordnungen über die Einspruchskommission und das Verfahren zur Prüfung von Einsprüchen auf der Grundlage der Ergebnisse von Aufnahmeprüfungen und zusätzlichen Aufnahmeprüfungen an der NRU "BelSU" festgelegt.

5. Zielempfang

5.1. NRU "BelSU" führt Zulassungen für gezielte Ausbildung im Rahmen der Zielquote für Fachgebiete durch, Ausbildungsbereiche, die in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Liste enthalten sind.

Die Zulassung zur gezielten Ausbildung erfolgt, wenn zwischen dem Antragsteller und der in Artikel 71.1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 273-FZ genannten Stelle oder Organisation (im Folgenden als Kunde der gezielten Ausbildung bezeichnet) eine Vereinbarung über die gezielte Ausbildung besteht. , in Übereinstimmung mit der Verordnung über gezielte Ausbildung und den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Mustervereinbarungen über gezielte Ausbildung:

  • 1) Bund Regierungsstellen, Organe Staatsmacht Subjekte der Russischen Föderation, lokale Behörden;
  • 2) Staat und kommunale Einrichtungen, einheitliche Unternehmen;
  • 3) staatliche Unternehmen;
  • 4) staatliche Unternehmen;
  • 5) Organisationen, die in das konsolidierte Organisationsregister des militärisch-industriellen Komplexes aufgenommen wurden, das gemäß Artikel 21 Teil 2 des Bundesgesetzes vom 31. Dezember 2014 Nr. 488-FZ „On Industriepolitik In der Russischen Föderation";
  • 6) Handelsgesellschaften, an deren genehmigtem Kapital ein Anteil der Russischen Föderation, einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder Gemeinde;
  • 7) Aktiengesellschaften deren Anteile Eigentum einer staatlichen Körperschaft sind oder von dieser treuhänderisch gehalten werden;
  • 8) Tochtergesellschaften der in den Unterabsätzen 4, 6 und 7 dieses Absatzes genannten Organisationen;
  • 9) Organisationen, die von staatlichen Körperschaften gegründet oder an staatliche Körperschaften gemäß den Bestimmungen der Bundesgesetze über diese Körperschaften übertragen wurden.

5.2. Bei der Beantragung der Zulassung zur Zielschulung reicht der Bewerber neben den in Ziffer 3.3 dieser Ordnung genannten Unterlagen eine vom Zielschulungskunden beglaubigte Kopie der Zielschulungsvereinbarung oder eine unbeglaubigte Kopie der genannten Vereinbarung mit Präsentation ein seines Originals.

Die Zulassung zur gezielten Ausbildung im Interesse der Staatssicherheit erfolgt, wenn der Organisation Informationen über die abgeschlossene Vereinbarung über die gezielte Ausbildung von der zuständigen Landesstelle, die Auftraggeber der gezielten Ausbildung ist, vorliegen und ohne Vorlage einer Kopie des Vertrages zur gezielten Ausbildung Ausbildung für Bewerber.

5.3. Die Zahl der Zielplätze kann während der Dokumentenannahme, Aufnahmeprüfungen und Immatrikulation nicht erhöht werden.

5.4. Zielplätze, die nach bestandener Aufnahmeprüfung und Immatrikulation frei bleiben, werden an Teilnehmer des allgemeinen Auswahlverfahrens vergeben.

5.5. In der Liste der Bewerber für Plätze innerhalb des Zielkontingents werden Informationen über die Kunden der gezielten Ausbildung angezeigt.

5.6. Die Zulassungsliste und die Liste der Bewerberinnen und Bewerber für Plätze im Zielkontingent enthalten keine Angaben zur Zulassung zur gezielten Ausbildung im Interesse der Staatssicherheit.

5.7. Die Einschreibung auf Plätze innerhalb des Zielkontingents von Personen, deren Ausbildung im Interesse der Staatssicherheit erfolgt, erfolgt durch eine gesonderte Anordnung (Anordnungen), die nicht der Platzierung auf der offiziellen Website und am Infostand unterliegt.

6. Bildung von Bewerberlisten

6.1. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenannahme und der Aufnahmeprüfungen erstellt die Universität Auswahllisten von Bewerbern (im Folgenden Bewerberlisten genannt).

6.2. Die Wettbewerbslisten sind wie folgt geordnet:

  • 6.2.1. in absteigender Reihenfolge nach der Anzahl der Wettbewerbspunkte;
  • 6.2.2. bei Gleichstand der Anzahl der Wettbewerbspunkte - in absteigender Reihenfolge der Anzahl der Wettbewerbspunkte, die auf der Grundlage der Ergebnisse der von der Universität festgelegten Aufnahmeprüfungen erworben wurden;
  • 6.2.3. bei gleicher Punktzahl aufgrund der Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen, - entsprechend der Punktzahl der Einzelleistungen.

6.3. Die Höhe der Wettbewerbspunkte errechnet sich aus der Summe der für Aufnahmeprüfungen sowie für Einzelleistungen vergebenen Punkte.

6.4. In den Auswahllisten für jeden Bewerber wird die Summe der Auswahlpunkte mit der Punktevergabe für den Aufnahmetest und für Einzelleistungen ausgewiesen.

6.5. Bewerberlisten werden auf der offiziellen Website und am Infostand ausgehängt. Die Bewerberlisten werden täglich (spätestens zu Beginn des Arbeitstages) bis zum Erlass der entsprechenden Zulassungsverfügungen aktualisiert.

7. Anmeldeverfahren

7.1. Für die Einschreibung reicht der Antragsteller einen Antrag auf Zustimmung zur Einschreibung ein, dem bei der Zulassung zu den Plätzen innerhalb der Kontrollzahlen das Originaldokument des festgelegten Formulars beigefügt wird, wenn er die Plätze im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von bezahlten Bildungsdienstleistungen betritt - das Originaldokument des festgelegten Formulars oder eine in der vorgeschriebenen Weise beglaubigte Kopie oder eine Kopie davon mit Vorlage des Originals zur Beglaubigung der Kopie Zulassungsausschuss Nationale Forschungsuniversität "BelSU" (im Folgenden - Zustimmungserklärung zur Immatrikulation). Die Beifügung des Originaldokuments des erstellten Formulars ist nicht erforderlich, wenn es früher eingereicht wurde (bei der Einreichung eines Zulassungsantrags oder eines früheren Antrags auf Zustimmung zur Immatrikulation).

Die Zustimmungserklärung zur Immatrikulation nennt die Zulassungsbedingungen und die Zulassungsgründe, nach denen die Bewerberin bzw. der Bewerber immatrikuliert werden möchte.

Der angegebene Antrag wird durch die Unterschrift des Bewerbers beglaubigt und frühestens am Tag der Einreichung des Zulassungsantrags bei der Hochschule eingereicht und nicht Spätnachmittag Abschluss der Annahme von Anträgen auf Zustimmung zur Immatrikulation. Am Tag des Abschlusses der Annahme von Anträgen auf Zustimmung zur Immatrikulation wird der festgelegte Antrag bis spätestens 18:00 Uhr Ortszeit bei der Hochschule eingereicht.

7.2. Bewerberinnen und Bewerber, die einen Antrag auf Zustimmung zur Immatrikulation gestellt haben, sind immatrikulationspflichtig. Die Immatrikulation erfolgt gemäß der Rangliste, bis die angegebene Anzahl Plätze besetzt ist.

7.3. Bei der Immatrikulation in Masterstudiengänge in Vollzeit-, Teilzeit- und berufsbegleitenden Studienformen einschließlich der Studienplätze im Rahmen der Kontrollzahlen und für die Ausbildung im Rahmen von Verträgen über die Erbringung entgeltlicher Bildungsleistungen werden die Immatrikulationsverfahren innerhalb der nachfolgenden Fristen durchgeführt :

  • 22.08.2019
  • 23.08.2019

7.4. Bei der Immatrikulation in Masterstudiengänge in Vollzeit-, Teilzeit- und berufsbegleitenden Bildungsformen im Rahmen von Verträgen über die Erbringung entgeltlicher Bildungsleistungen werden die Immatrikulationsverfahren innerhalb der folgenden Fristen durchgeführt:

  • 29.08.2019 die Annahme von Anträgen auf Zustimmung zur Immatrikulation von Personen, die in den Bewerberlisten für die Hauptauswahlplätze aufgeführt sind und in die Hauptauswahlplätze eingeschrieben werden möchten, steht kurz vor dem Abschluss;
  • 30.08.2019 über die Einschreibung von Personen, die einen Antrag auf Zustimmung zur Einschreibung gestellt haben, wird eine Anordnung (Anordnungen) erlassen.

7.5. Bei der Immatrikulation in berufsbegleitende Masterstudiengänge im Rahmen von Verträgen über die Erbringung entgeltlicher Bildungsleistungen werden die Immatrikulationsverfahren innerhalb der folgenden Fristen durchgeführt:

  • 19.09.2019 die Annahme von Anträgen auf Zustimmung zur Immatrikulation von Personen, die in den Bewerberlisten für die Hauptauswahlplätze aufgeführt sind und in die Hauptauswahlplätze eingeschrieben werden möchten, steht kurz vor dem Abschluss;
  • 20.09.2019 über die Einschreibung von Personen, die einen Antrag auf Zustimmung zur Einschreibung gestellt haben, wird eine Anordnung (Anordnungen) erlassen.

7.6. Die vom Bewerber eingereichten Originalunterlagen werden der Person, die die eingereichten Unterlagen zurückgezogen hat oder die sich nicht in die Ausbildung eingeschrieben hat, gemäß der im Antrag auf Zurücknahme der eingereichten Unterlagen oder im Antrag auf Rücknahme der eingereichten Unterlagen festgelegten Methode zurückgegeben Zulassung zur Ausbildung jeweils innerhalb von 20 Werktagen nach Zurücknahme der eingereichten Unterlagen bzw. nach Abschluss des Immatrikulationsverfahrens.

7.7. Freiwerdende Plätze, die durch den Ausschluss von zur Ausbildung eingeschriebenen Personen frei werden, werden Wettbewerbsplätzen unter gleichen Zulassungsbedingungen zugerechnet.

7.8. Zulassungsbescheide zur Ausbildung werden am Tag ihrer Veröffentlichung auf der offiziellen Website und am Informationsstand ausgehängt und müssen den Benutzern der offiziellen Website innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum ihrer Veröffentlichung zur Verfügung stehen.

8. Merkmale des Empfangs ausländischer Bürger

8.1. Die Zulassung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser (im Folgenden als ausländische Staatsbürger bezeichnet) zum Studium in Masterstudiengängen erfolgt in der vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation festgelegten Weise gemäß internationale Verträge der Russischen Föderation und zwischenstaatliche Abkommen der Russischen Föderation auf Kosten der Haushaltszuweisungen des Bundeshaushalts (einschließlich im Rahmen der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Quote) sowie im Rahmen von Verträgen über die Bereitstellung von Bildung Dienstleistungen zu den Bedingungen der vollständigen Vergütung der Ausbildungskosten bei natürlichen und (oder) juristischen Personen.

8.2. Die Zulassung ausländischer Staatsbürger zur Ausbildung auf Kosten der Haushaltsmittel des Bundeshaushalts erfolgt:

  • 8.2.1. innerhalb der Grenzen der Quote, die durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.09.2013 Nr. 891 "Über die Festlegung einer Quote für die Bildung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Russischen Föderation" (im Folgenden jeweils - ausländische Staatsbürger, Bildungsorganisationen, Quote), - in den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation (im Folgenden als Anweisungen bezeichnet);
  • 8.2.2. gemäß dem Abkommen über die Gewährung gleicher Rechte für Bürger der Vertragsstaaten des Abkommens über die Vertiefung der Integration im wirtschaftlichen und humanitären Bereich vom 29. März 1996 zur Aufnahme, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juni 1999 Nr. 662, mit dem Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bildung, Moskau Taschkent, 15.05.1992, mit dem Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Georgien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Wissenschaft und Bildung, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 02.02.1994 Nr. 43 und andere internationale Verträge der Russischen Föderation;
  • 8.2.3. gemäß Staatliches Programm Unterstützung bei der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in die Russische Föderation, genehmigt durch Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 22. Juni 2006 Nr. 637;
  • 8.2.4. gemäß dem Bundesgesetz vom 24. Mai 1999 Nr. 99-FZ „Über die Staatspolitik der Russischen Föderation gegenüber Landsleuten im Ausland“.

8.3. Aufnahme ausländischer Staatsbürger gemäß den Ziffern 8.2.2.-8.2.4. Klausel 8.2. dieser Regeln wird der Erhalt von Bildung auf Kosten von Haushaltszuweisungen auf Wettbewerbsbasis durchgeführt, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht.

  • 8.3.1. Die Aufnahme ausländischer Staatsbürger in die NRU „BelSU“ zur Ausbildung in gemeinsamen Bildungsprogrammen oder im Rahmen des akademischen Austauschs erfolgt gemäß den direkten Vereinbarungen der NRU „BelSU“ über die interuniversitäre Zusammenarbeit.
  • 8.3.2. Die Zulassung ausländischer Staatsbürger zum Studium an der Universität im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von Bildungsdienstleistungen zu den Bedingungen der vollständigen Erstattung der Bildungskosten mit natürlichen und (oder) juristischen Personen erfolgt zu den in diesen Regeln festgelegten Bedingungen.
  • 8.3.3. Für Bürger der GUS (Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Usbekistan, Ukraine) werden die Bildungskosten durch Beschluss des Akademischen Rates der Nationalen Forschungsuniversität "BelSU" auf gleicher Basis festgelegt mit russischen Staatsbürgern.
  • 8.3.4. Für Bürger Südossetien, Abchasien, werden die Kosten für Bildung durch die Entscheidung des Akademischen Rates der Nationalen Forschungsuniversität "BelSU" auf gleicher Basis mit russischen Bürgern festgelegt.
  • 8.3.5. Für Bürger von Ländern mit Visaregime: Turkmenistan, Georgien, die baltischen Länder, Nicht-GUS-Staaten werden die Ausbildungskosten auf der Grundlage der Entscheidung des Akademischen Rates der Nationalen Forschungsuniversität „BelSU“ unter Berücksichtigung der genehmigten festgelegt geschätzte Kosten.

8.4. Die Zulassung zur Ausbildung ausländischer Staatsbürger erfolgt für das erste Jahr.

8.5. Die Entgegennahme der Unterlagen, die Organisation des Aufnahmeverfahrens und die Immatrikulation ausländischer Staatsbürger erfolgt durch die Zulassungskommission der Nationalen Forschungsuniversität "BelSU".

8.6. Die Annahme der Unterlagen für das erste Jahr des Masterstudiums beginnt an folgenden Terminen:

  • 8.6.1. von ausländischen Staatsangehörigen gemäß Ziffer 8.2.1. Klausel 8.2. dieser Regeln innerhalb der vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation festgelegten Fristen;
  • 8.6.2. von ausländischen Staatsbürgern gemäß den Unterabsätzen 8.2.2.-8.2.4. Klausel 8.2. dieser Regeln, spätestens am 03.06.2019.

8.7. Die Einschreibung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in die Quote für die Bildung ausländischer Staatsbürger erfolgt gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation und wird durch eine separate Anordnung (Anordnungen) erlassen.

8.8. Ausländische Staatsbürger, die über ein Bildungsdokument eines ausländischen Staates verfügen, können sich der Überprüfung von Bildungsdokumenten im Regionalen Bildungs- und Methodenzentrum „Expertenzentrum für die Bewertung ausländischer Bildungsdokumente“ der Nationalen Forschungsuniversität „BelSU“ unterziehen. Sie müssen die Originale der folgenden Dokumente vorlegen:

  • das Hauptdokument eines ausländischen Staates über Bildung (Diplom, Zertifikat - die Namen können unterschiedlich sein), ordnungsgemäß legalisiert;
  • einen ordnungsgemäß beglaubigten Anhang zum Hauptdokument (falls es sich um ein separates Dokument handelt);
  • eine notariell beglaubigte Übersetzung des Dokuments und seines Anhangs in russischer Sprache (wenn die Dokumente oder mindestens ein Siegel nicht in russischer Sprache sind);
  • Originalpass (Kopie des Passes);
  • notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses (wenn die Dokumente oder mindestens ein Siegel nicht auf Russisch sind);
  • ein Visum oder ein anderes Dokument, das die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts auf dem Territorium der Russischen Föderation bestätigt und den Namen des Dokumenteninhabers angibt.

8.9. Ein ausländischer Staatsbürger, der ein Masterstudium beginnt, legt ein Dokument eines ausländischen Staates über Bildung vor.

8.10. Die Aufnahme ausländischer Staatsbürger erfolgt auf persönlichen Antrag.

  • 8.10.1. Bei der Beantragung der Zulassung reicht ein ausländischer Staatsbürger die in Abschnitt 3 dieser Vorschriften festgelegten Dokumente ein, wobei die folgenden Dokumente zu berücksichtigen sind:
    • eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers oder des Personalausweises eines ausländischen Staatsbürgers in der Russischen Föderation gemäß Artikel 10 des Bundesgesetzes Nr. 115-FZ vom 25. Juli 2002 „On Rechtsstellung ausländische Staatsbürger in der Russischen Föderation“;
    • das Originaldokument des festgelegten Bildungsformulars (oder eine Kopie davon) oder das Originaldokument eines ausländischen Staates über das in der Russischen Föderation anerkannte Bildungsniveau und (oder) die Qualifikation (oder seine beglaubigte Kopie) sowie in in dem von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fall eine Kopie der Anerkennungsbescheinigung dieses Dokuments;
    • ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung eines Dokuments eines ausländischen Staates über das Bildungsniveau und (oder) Qualifikationen und Anhänge dazu ins Russische (wenn letzteres in der Gesetzgebung des Staates vorgesehen ist, in dem ein solches Bildungsdokument ausgestellt wurde);
    • Kopien von Dokumenten oder anderen Beweisen, die bestätigen, dass ein im Ausland lebender Landsmann zu den Gruppen gehört, die in Artikel 17 des Bundesgesetzes vom 24. Mai 1999 Nr. 99-FZ „Über die Staatspolitik der Russischen Föderation in Bezug auf Landsleute im Ausland“ vorgesehen sind - ein Dokument, das die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation bescheinigt; Dokumente (Zertifikate), die ihre Mitgliedschaft bestätigen öffentliche Vereine Landsleute; Dokumente, die bestätigen, dass Verwandte in direkter aufsteigender Linie zuvor auf dem Territorium der Russischen Föderation gelebt haben, darunter: diejenigen, die Bürger der UdSSR waren, in Staaten lebten, die Teil der UdSSR waren, die Staatsbürgerschaft dieser Staaten erhielten oder staatenlos wurden; Einwanderer (Einwanderer) aus Russischer Staat, Russische Republik, der RSFSR, der UdSSR und der Russischen Föderation, die die entsprechende Staatsbürgerschaft besaßen und Staatsbürger eines fremden Staates oder Staatenlose wurden.
  • Alle Übersetzungen ins Russische müssen auf den im Einreisevisum angegebenen Vor- und Nachnamen erfolgen.
  • 8.10.2. Ausländische Staatsbürger, die in die Quote eingehen, die durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 08.10.2013 Nr. 891 „Über die Festlegung einer Quote für die Bildung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Russischen Föderation“ festgelegt wurde, legen ebenfalls eine Überweisung des Ministeriums vor für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation.

8.11. Die Zulassung ausländischer Staatsangehöriger zum Richteramt erfolgt im Auswahlverfahren auf der Grundlage der Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen (Gespräch zum Profil des Studiengangs) und der in § 4 dieser Ordnung festgelegten Ergebnisse der individuellen Leistungen.

8.12. Ausländische Staatsbürger gemäß Unterabschnitt 8.2.1. Klausel 8.2. dieser Ordnung werden ohne Aufnahmeprüfungen in die Richtungen aufgenommen.

8.13. Immatrikulation ausländischer Staatsbürger gemäß den Unterabsätzen 8.2.2.- 8.2.4. Klausel 8.2. dieser Regeln an Orten, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden, sowie auf Kosten von natürlichen und (oder) juristischen Personen gemäß Verträgen über die Erbringung von bezahlten Bildungsdienstleistungen in der von festgelegten Weise und innerhalb der festgelegten Fristen durchgeführt Abschnitt 7 dieser Regeln.