Internationales Vereinsrecht

Das Völkerrecht ist ein System von Rechtsgrundsätzen und -normen, das die Beziehungen zwischen Völkern und Staaten regelt und ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegt. Das Völkerrecht entstand unabhängig von den Wünschen einer bestimmten Person oder einer bestimmten sozialen Gruppe oder Schicht, sondern als Ergebnis objektiver sozialer Prozesse, die durch die Notwendigkeit verursacht wurden, internationale Kommunikation herzustellen. Schon in den frühesten Stadien der menschlichen Entwicklung unterhielten primitive Stämme untereinander Beziehungen zwischen den Stämmen, die durch Bräuche und Traditionen geregelt wurden. Sie wurden zum Prototyp internationaler Rechtsnormen, die mit der Entstehung der Staatlichkeit unter den Völkern der Welt entstanden.

Besonderheit internationales Recht besteht darin, dass seine Normen als Ergebnis einer Vereinbarung zwischen unabhängigen und gleichberechtigten Völkerrechtssubjekten – souveränen Staaten – entstehen. Die Normen des Völkerrechts sind in bilateralen und multilateralen zwischenstaatlichen Verträgen enthalten und entwickeln sich auch in Form internationaler Bräuche. Internationale Verträge und internationale Sitten sind die Hauptquellen des Völkerrechts.

Das Völkerrecht entstand noch früher als der Staat, da auch auf Gemeinschaftsebene Menschen verschiedener Stämme miteinander kooperieren mussten. Im Jahr 1286 v. Der erste in Stein gemeißelte schriftliche Friedensvertrag wurde zwischen Pharao Ramses II. und dem hethitischen König geschlossen. Dieser Vertrag enthielt eine Bestimmung, die seine strikte Einhaltung sicherstellte.

Somit ist das Völkerrecht ein Produkt der Interaktion in einem Prozess der Zusammenarbeit und des Kampfes verschiedene Staaten. Das Völkerrecht ist ein besonderes Rechtssystem. Es unterscheidet sich von nationalen Systemen dadurch, dass es in den internationalen Beziehungen kein Gremium gibt, das die Einhaltung von Verpflichtungen durchsetzen würde. Alles basiert auf Freiwilligkeit. Pacta sunt servanda – Verträge müssen eingehalten werden (aus dem römischen Recht).

Ein Merkmal des Völkerrechts ist sein versöhnlicher Charakter: Das Völkerrecht hat koordinierenden Charakter und nationales Gesetz- untergeordnet. Figuren An internationale Arena einigen sich auf die Regeln ihres eigenen Verhaltens. Ein weiteres Merkmal ist der zwischenstaatliche Charakter der durch das Völkerrecht geregelten Beziehungen, d.h. Staaten und zwischenstaatliche Organisationen sind ihre Subjekte und Akteure.

Die International Law Association hat Beraterstatus bei der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und einer Reihe anderer Organisationen.

1873 in Brüssel organisiert. Ursprünglich hieß sie „Vereinigung zur Reform und Kodifizierung des Völkerrechts“. Seit 1895 trägt sie den Namen Association of International Law.

In Russland gibt es auch die Russische Vereinigung für Völkerrecht, sie ist Nachfolgerin und Nachfolgerin der Sowjetischen Vereinigung für Völkerrecht (SAMP), die 1957 auf Initiative führender inländischer internationaler Anwälte gegründet wurde. Die Hauptziele des Vereins waren die Förderung der Vereinigung des wissenschaftlichen und intellektuellen Potenzials von Wissenschaft und Praxis, der Erfahrungsaustausch zum Zwecke der fortschreitenden Entwicklung, Aktualisierung und wirksamen Anwendung des internationalen öffentlichen und privaten Rechts.

Professor G.I. wurde zum ersten Präsidenten von SAMP gewählt. Tunkin, der die Merkmale eines erfahrenen Praktikers auf dem Gebiet des Völkerrechts und eines Bildungsorganisators vereinte.

L.V. wurde zum ersten wissenschaftlichen Sekretär des Vereins gewählt. Korbut, der diese Position bis heute innehat.

Der Verein lebte, wuchs und reifte und vereinte in seinen Reihen Lehrer, Praktiker, akademische Forscher sowie Studenten und Doktoranden, die sich für Fragen des Völkerrechts interessierten.

Heute vereint der Verein alle Menschen, die sich für die Probleme des modernen Völkerrechts interessieren, in denen sie leben und arbeiten Russische Föderation. Seine Türen stehen Vertretern der wissenschaftlichen Gemeinschaft, Lehrkräften, Doktoranden und Studenten sowie Praktikern aus den GUS-Staaten und allen anderen Ländern offen, die Interesse an seinen Aktivitäten zeigen.

Der Verein fördert Verlagsaktivitäten Unter seiner Schirmherrschaft werden das Russische Jahrbuch für Völkerrecht und mehrere Zeitschriften zum Völkerrecht veröffentlicht.

Der Verein nimmt aktiv an Veranstaltungen der World Association of International Law teil, deren Aktivitäten ständig auf der Website unseres Vereins veröffentlicht werden.

Der Verein arbeitet aktiv mit dem Außenministerium Russlands und anderen staatlichen und öffentlichen Organisationen unseres Landes zusammen.

Was ist eine „Völkerrechtsvereinigung“? Wie schreibt man dieses Wort richtig? Konzept und Interpretation.

Internationale Rechtsvereinigung 1) eine nichtstaatliche internationale Organisation wissenschaftlicher und angewandter Natur, gegründet 1873 (Brüssel), deren Ziele darin bestehen, die Entwicklungsmuster der internationalen Beziehungen zu untersuchen und die fortschreitende Entwicklung des internationalen öffentlichen Rechts und des internationalen Privatrechts zu fördern, Bereiten Sie Vorschläge für interessierte Regierungen vor, um internationale Rechtsprobleme zu lösen und gegenseitiges Verständnis zwischen den Völkern zu erreichen. Ursprünglich (bis 1895) hieß die Vereinigung zur Reform und Kodifizierung des Völkerrechts, A.m.p. Während seiner Existenz hatte es einen erheblichen positiven Einfluss auf die Bildung vieler Institutionen des modernen Völkerrechts. Dies drückte sich beispielsweise in der Gründung von Organisationen wie der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (1893) und dem Internationalen Institut zur Vereinheitlichung von aus Privatrecht unter dem Rat des Völkerbundes – UNIDROIT (1928), UN-Rechtskommission internationaler Handel- UNCITRAL (1996). Basierend auf den angewandten Entwicklungen dieser Organisationen wurden zahlreiche Konventionen verabschiedet und sind wirksam in Kraft, die darauf abzielen, Konflikte zwischen nationalen Rechtsvorschriften im Bereich Familien-, Erb- und Finanzrecht zu beseitigen. geistiges Eigentum, internationaler Handel, Transport, Tourismus, internationales Zivilverfahren, Schiedsverfahren usw. Charta von A.m.p. sieht die Möglichkeit der Teilnahme an seiner Arbeit zu den Bedingungen der individuellen und kollektiven Mitgliedschaft von Rechtstheoretikern, Rechtspraktikern, Rechtsanwälten, Strafverfolgungsbeamten, Strafverfolgungsbehörden und anderen vor Gesetzgeber Staatsmacht verschiedene Länder, Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Diplomaten, Vertreter von Hochschulprofessoren. Organisatorische Struktur Ampere; umfasst eine alle zwei Jahre einberufene Konferenz – das wichtigste Vertretungsorgan, den Verwaltungsrat – das wichtigste Exekutivorgan, bestehend aus dem Präsidenten des Vereins und den Vorsitzenden der nationalen Zweigstellen, sowie fortlaufend tätige Fachausschüsse die Fragen in einem der Zweige des internationalen öffentlichen oder privaten Rechts entwickelt, Berichte zur Behandlung auf regelmäßigen Kongressen vorbereitet und internationale Vorschriften entwirft. Standort des Hauptsitzes von A.m.p. - London., anderen zwischenstaatlichen Organisationen (A.P. Movchan, V.I. Sobakin, G.N. Piradov, G.P. Zhukov, O.N. Khlestov) sowie auf großen diplomatischen Konferenzen (S.B. Krylov, E.N. Durdenevsky, S.V. Molodtsov, E.T. Usenko, B.M. Die Hauptorgane der russischen A.M.P.: die Jahreshauptversammlung ihrer für einen Zeitraum von drei Jahren gewählten Mitglieder, das Exekutivkomitee, zu dem ein operatives Organ gehört – das Präsidium des Exekutivkomitees, eine Prüfungskommission, ein Redaktionsausschuss usw sowie ständig arbeitende Fachausschüsse (insgesamt sind es 31), zu deren Aufgaben die Vorbereitung von Materialien für die Anhörung auf Hauptversammlungen in den relevanten Bereichen der Wissenschaft des Völkerrechts (öffentlich und privat) gehört. Druckorgan der russischen A.M.p. - Russisches Jahrbuch des Völkerrechts (bis 1991 sowjetisches Jahrbuch des Völkerrechts)... . „Russische A.M.P. – Kollektivmitglied der A.M.P. seit 1957. Das Amt des Vorsitzenden der Russischen A.M.P. wurde vom Zeitpunkt ihrer Gründung bis zu seinem Tod im Jahr 1993 ständig vom korrespondierenden Mitglied der RAS Tunkin G.I. inne. Derzeit ist der Vorsitzende Prof. Kolodkin A. L., Volosov M. E.

Russische Vereinigung für Völkerrecht

Rückblick auf die 57. Jahrestagung der Russischen Vereinigung für Völkerrecht (25.–27. Juni 2014)

Die analytische Überprüfung untersucht Berichte und Reden, die auf der 57. Jahrestagung der Russischen Vereinigung für Völkerrecht vom 25. bis 27. Juni 2014 gehalten wurden.

Korbut L. V. RÜCKBLICK ÜBER DIE 57. JAHRESVERSAMMLUNG DER RUSSISCHEN INTERNATIONALEN RECHTSVEREINIGUNG (25.-27. JUNI 2014)

Der Schwerpunkt der Rezension liegt auf Forschungsberichten und Präsentationen, die auf der 57. Jahrestagung der Russischen Vereinigung für Völkerrecht vom 25. bis 27. Juni 2014 gehalten wurden.

Am 25. Juni wurde das Treffen vom Doktor der Rechtswissenschaften, Professor und Präsident der Vereinigung A. Ya. eröffnet. In seiner Rede dankte er dem Doktor der Rechtswissenschaften, dem Vorsitzenden des Moskauer Schiedsgerichts S. Yu, für seine Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Treffens und machte besonders darauf aufmerksam wichtige Aspekte Programm der Sitzung und erteilte dem stellvertretenden Vorsitzenden des Moskauer Schiedsgerichts L. A. Gaverdovskaya das Wort für Grußworte.

L. A. Gaverdovskaya begrüßte die Teilnehmer des Treffens im Namen der Führung und der Richter des Moskauer Schiedsgerichts und wünschte ihnen eine fruchtbare Arbeit, interessante Diskussionen, Lösungen für die gestellten Probleme und neue wissenschaftliche Forschungen, die zur Entwicklung des Völkerrechts und seiner wirksamen Anwendung beitragen würden .

Anschließend richtete der Außerordentliche und Bevollmächtigte Botschafter, Direktor der Rechtsabteilung des Außenministeriums Russlands K. G. Gevorgyan, eine Begrüßung an die Teilnehmer des Treffens, die die Begrüßung durch den Außenminister S. V. Lawrow bekannt gaben.

Akademiemitglied Russische Akademie Der Direktor des Instituts für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften, A. G. Lisitsyn-Svetlanov, wünschte allen Teilnehmern des Treffens eine erfolgreiche Arbeit, sowohl in seinem eigenen Namen als auch im Namen des Instituts für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften Naturwissenschaften sowie aus der Abteilung für Sozialwissenschaften der Russischen Akademie der Wissenschaften.

Doktor der Rechtswissenschaften, Professor, Abgeordneter der Staatsduma Bundesversammlung V. N. Likhachev übermittelte der Russischen Föderation im Namen der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation offizielle Grußworte. Er stellte fest, dass das vergangene Jahr voller Suchen nach Konzepten und Mechanismen für die effektivste Anwendung des Völkerrechts war.

Der Stabschef des Anwaltsverbandes Russlands S.V. Aleksandrov übermittelte Grüße vom Co-Vorsitzenden des Anwaltsverbandes Russlands, Doktor der Rechtswissenschaften, Professor S.V. Stepaschin, der viele Jahre lang die jährlichen Treffen des Verbandes innerhalb der Mauern veranstaltete der Rechnungskammer der Russischen Föderation und stellte fest, dass die jährlichen Treffen der Verbände wunderbare Veranstaltungen für den Wissens- und Erfahrungstransfer von älteren Generationen zu jüngeren Generationen internationaler Anwälte seien.

Anschließend kündigte er eine Begrüßung durch den Vorsitzenden der Russischen Juristenvereinigung, den Vorsitzenden des Staatsduma-Ausschusses der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation für Zivil-, Straf-, Schieds- und Verfahrensrecht, Verdienten Anwalt der Russischen Föderation, Doktor der Rechtswissenschaften und Professor an P. V. Krasheninnikov.

Der stellvertretende Justizminister der Russischen Föderation M. A. Travnikov bedankte sich in seinem eigenen Namen und im Namen des Justizministers der Russischen Föderation A. V. Konovalov für die Gelegenheit, an der 57. Jahrestagung der Vereinigung teilzunehmen, und äußerte seinen Wunsch Stärkung der Interaktion der Russischen Vereinigung für Völkerrecht mit dem Justizministerium der Russischen Föderation sowohl im Rahmen des wissenschaftlichen Beirats als auch im Rahmen von Veranstaltungen durch das Justizministerium der Russischen Föderation.

Bruno Uskinet, stellvertretender Leiter der Regionaldelegation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in der Russischen Föderation, Weißrussland und Moldawien, hielt ein Grußwort.

Dann befasste sich der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor und stellvertretender Vorsitzender des Gerichtshofs der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft T. N. Neshataeva mit einigen Fragen des Vertrags über die Eurasische Wirtschaftsunion, der am 29. Mai 2014 in Astana unterzeichnet wurde.

Anschließend fand eine Plenarsitzung zum Thema „Allgemein anerkannte Grundsätze und Normen des Völkerrechts im Kontext der Globalisierung“ unter der Leitung des Doktors der Rechtswissenschaften, Professor E. G. Lyakhov, statt.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor O. I. Tiunov, verfasste einen Bericht „Das Prinzip souveräne Gleichheit Staaten im Normensystem des modernen Völkerrechts.“

Das hat er vermerkt In letzter Zeit Es wird die Meinung geäußert, dass Staaten im Zusammenhang mit der Schaffung zahlreicher Integrationssysteme einen Teil ihrer Souveränität verlieren. Allerdings können wir der Auffassung nicht zustimmen, dass die Übertragung irgendwelcher Befugnisse von Staaten an eine Integrationseinheit den Verlust eines Teils ihrer Souveränität bedeutet.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor S.V. Chernichenko, verfasste einen Bericht „Zwingende Normen und allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts“.

Der Redner stellte fest, dass das Konzept der „zwingenden Normen“ in der Verfassung der Russischen Föderation nicht vorkommt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Konzept der „zwingenden Normen“ im Russischen fehlt Rechtsordnung.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor L.N. Galenskaya, verfasste einen Bericht mit dem Titel „Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Geschichte und Entwicklungstrends“.

Der Redner stellte fest, dass sich die Schiedsgerichtsbarkeit seit langem parallel zur Mediation entwickelt habe.

Ende des 19. Jahrhunderts. Mit der Schaffung des Schiedsgerichts entsteht eine ständige Schlichtungsstelle, die manchmal auch als Ständiges Schiedsgericht bezeichnet wird.

Momentan die Zeit läuft der Prozess der Verstaatlichung der Schiedsgerichtsbarkeit als Institution zur Streitbeilegung. Schiedsgerichte werden von Staaten abhängig, die vorgeben, wie ein Schiedsverfahren ablaufen soll.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor V. A. Kartashkin, verfasste einen Bericht zum Thema „Reform der Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen im Kontext der Globalisierung“.

Der Redner stellte fest, dass sich die Aktivitäten der Generalversammlung der Vereinten Nationen in den letzten Jahrzehnten verändert haben. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet normative Resolutionen, die erst nach der Ratifizierung durch die Staaten in Kraft treten.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor A. A. Moiseev, verfasste einen Bericht zum Thema „Globalisierung und internationales Recht“. Er stellte fest, dass das Völkerrecht seiner Natur nach globales Recht sei. Der Begriff „Globalisierung“ tauchte in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts auf. Die Entstehung der Globalisierung war mit der Wahrnehmung von Regeln verbunden Marktwirtschaft allen Ländern der Welt sowie die Entstehung des Internets im Jahr 1991 als öffentliches Netzwerk.

Derzeit ist die Globalisierung objektiver Natur. Von größtem Interesse ist die wirtschaftliche Komponente der Globalisierung. Die Vorteile der Globalisierung sind mit der Gewährleistung der Stabilität der Volkswirtschaften der Staaten verbunden. Die Nachteile der Globalisierung liegen darin begründet, dass das einzige Ziel der Globalisierung im wirtschaftlichen Bereich darin besteht, Gewinne zu erwirtschaften, was sich negativ auswirkt soziale Sphäre und Sicherheit.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor O. I. Ivonina, verfasste einen Bericht zum Thema „Das Problem der internationalen Rechtspersönlichkeit des Staates unter den Bedingungen der neuen Weltordnung“.

Sie stellte fest, dass das Konzept einer neuen Weltordnung als Reaktion auf die objektiven Prozesse der Globalisierung entstand und in der westlichen Wissenschaft des Völkerrechts weit verbreitet war.

Leiter der Abteilung für Internationales Recht, Moskauer Staatliche Universität. M. V. Lomonosova, Kandidatin der Rechtswissenschaften, außerordentliche Professorin A. S. Ispolinov, verfasste einen Bericht „Verfassungsgerichte der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion und der eurasischen Rechtsordnung“.

Er machte darauf aufmerksam, dass derzeit die Bildung der eurasischen Rechtsordnung im Gange sei. Mehr als 90 abgeschlossen internationale Verträge, mehr als 750 Entscheidungen der Eurasischen Wirtschaftskommission wurden angenommen, und es gibt zahlreiche Entscheidungen des Gerichtshofs der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Die Verfassungsgerichte der Länder der Zollunion begrüßten die neue Rechtsordnung sehr vorsichtig, da im nationalen Recht Normen auftauchen, deren Verfassungsmäßigkeit die Verfassungsgerichte nicht kontrollieren.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor A. M. Barnashov, verfasste einen Bericht „Über internationale Verträge von verfassungsrechtlicher und rechtlicher Bedeutung“.

Der Redner stellte fest, dass im System der internationalen gesetzliche Regelung Von besonderer Bedeutung sind völkerrechtliche Verträge mit Verfassungs- und Rechtsinhalten, die erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung verschiedener Rechtsgebiete haben. In einigen Fällen erfordern internationale Verträge Anpassungen des Verfassungstextes und sogar dessen Überarbeitung.

Die Kandidatin der Rechtswissenschaften, Professorin N.I. Malysheva, hielt einen Vortrag „Über die theoretischen Ursprünge des Legalitätsverständnisses im Völkerrecht“.

Sie wies darauf hin, dass Legitimität als Idee, Prinzip oder Rechtsordnung betrachtet werden kann. Im modernen Völkerrecht setzt Legalität die Einhaltung zwingender Normen und der Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen voraus.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor R. Sh. Davletgildeev, hielt einen Vortrag zum Thema „Der Einfluss zivilisatorischer Merkmale auf das Funktionieren des internationalen Arbeitsrechts“.

In der modernen Welt gibt es neben der Globalisierung auch Prozesse der Regionalisierung. In diesem Zusammenhang werden einige Merkmale des internationalen Arbeitsrechts herausgebildet.

Zu den zivilisatorischen Merkmalen des internationalen Arbeitsrechts zählen die Merkmale von Arbeitsrechten, Migrationsmerkmalen usw.

Anschließend fand eine Plenarsitzung zum Thema „Aktuelle Probleme des Völkerrechts im Kontext der Globalisierung“ unter der Leitung des Doktors der Rechtswissenschaften, Professor O. I. Tiunov, statt.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor N.V. Afonichkina, verfasste einen Bericht mit dem Titel „Rechtliche Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung durch das Volk im Lichte des völkerrechtlichen Grundsatzes der Gleichheit und Selbstbestimmung der Völker und Nationen“.

Sie machte darauf aufmerksam, dass eines der drängenden Probleme des modernen Völkerrechts das Problem der Selbstbestimmung der Völker sei. Der Grundsatz der Gleichheit und Selbstbestimmung der Völker wurde in Teil 2 der Kunst verankert. 1 der Charta der Vereinten Nationen und wird in vielen internationalen Rechtsdokumenten detailliert beschrieben.

Professor B. M. Ashavsky verfasste einen Bericht mit dem Titel „The Doctrine of International Law on moderne Bühne" Er stellte fest, dass es in den frühen Stadien der Entwicklung des Völkerrechts eine kleine Anzahl internationaler Verträge gab und die Doktrin in dieser Hinsicht eine der Hauptquellen des Völkerrechts sei.

In der Völkerrechtslehre werden derzeit viele Begriffe nicht ganz richtig verwendet. Beispielsweise bezieht sich der Begriff „Legalität“ auf das innerstaatliche Recht von Staaten und daher hat der Begriff der „internationalen Legalität“ im Völkerrecht keinen Platz. Der Begriff " weiches Gesetz„, der eine Reihe von Resolutionen mit empfehlendem Charakter bezeichnet, sollte im Völkerrecht ebenfalls nicht verwendet werden.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor E. G. Lyakhov, verfasste einen Bericht zum Thema „Themen der Gewährleistung der Sicherheit der Weltgemeinschaft“. Der Redner wies darauf hin, dass die Sicherheitsbedrohungen für die Weltgemeinschaft derzeit durchaus real seien.

In diesem Zusammenhang betrachtete er folgende Fragen: das Konzept und die Hauptkomponenten der Sicherheit; der Staat als politischer und rechtlicher Mechanismus und Objekt der Sicherheit; Konzept der Weltgemeinschaft; moderne Bedrohungen der Sicherheit des Staates und der Weltgemeinschaft; politische und rechtliche Grundlagen zur Gewährleistung der Sicherheit von Staaten; internationale rechtliche Unterstützung zur Erhaltung und zum Schutz der Weltgemeinschaft usw.

Die Kandidatin der Rechtswissenschaften N.M. Bevelikova hielt einen Vortrag zum Thema „Internationale rechtliche Probleme der Integration in Asien im Kontext der Globalisierung“. Der Redner stellte fest, dass die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika. In diesem Zusammenhang überprüfte sie einige Aspekte des Status und der Aktivitäten der BRICS.

Die Kandidatin der Rechtswissenschaften, außerordentliche Professorin A. R. Kayumova, hielt einen Vortrag zum Thema „Gerichtsbarkeitsgründe für die Einleitung von Strafverfahren zur Situation in der Ukraine: Grundsätze der Universalität und des Schutzes“.

Der Redner untersuchte einige rechtliche Gründe für Strafverfahren, die vom Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine eingeleitet wurden.

Kandidat der Rechtswissenschaften, Kandidat der Politikwissenschaften, außerordentlicher Professor K. L. Sazonova in der Botschaft „Das Gesetz der internationalen Verantwortung: Auf der Suche nach Antworten auf die Fragen „Wer ist schuld?“ und was soll ich machen?" stellte fest, dass das Thema des Rechts der internationalen Verantwortung komplex und sehr umfassend ist.

Zu den wichtigsten Problemen des Rechts der internationalen Verantwortung zählen die folgenden: die Obsoleszenz der Doktrin des Rechts der internationalen Verantwortung aufgrund der Entstehung neuer Konzepte, beispielsweise des Konzepts der humanitären Intervention; Störung der Normen und Konzepte des Rechts der internationalen Verantwortung; Probleme der Umsetzung des Gesetzes der internationalen Verantwortung; unzureichende Entwicklung der Haftung für schwerwiegende Pflichtverletzungen aus verbindliche Normen allgemeines Völkerrecht usw.

Professor W. Butler hielt einen Vortrag zum Thema „Freiheit der Meere und Gerard de Reyneval“. Er wies darauf hin, dass sich die Studie des hochrangigen französischen Diplomaten Gerard de Reyneval über die Freiheit der Meere im Jahr 1811 mit Fragen befasste, die für den angloamerikanischen Konflikt direkt relevant waren. In dieser Arbeit wurden unter anderem die Probleme von Ansprüchen auf Seegebiete, Meeresfreiheit usw. untersucht.

Der außerordentliche Professor Kuan Zengjun, Kandidat der Rechtswissenschaften, hielt einen Vortrag zum Thema „Abgrenzung der Seeräume zwischen China und seinen Nachbarstaaten“.

Der Redner stellte fest, dass China eine kontinentale Seemacht sei. Gesamtlänge Chinas Meeresküste ist 17.000 Kilometer lang. China teilt Seegrenzen mit acht Ländern. In dieser Hinsicht hat China immer bezahlt Besondere Aufmerksamkeit Abgrenzung der Seeräume zwischen China und seinen Nachbarstaaten.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor G. M. Melkov, hielt einen Vortrag „Über die unzureichende Berichterstattung über die Probleme der militärischen Navigation in Russische Wissenschaft internationales Recht". Der Redner stellte fest, dass in der wissenschaftlichen Literatur dem Völkerrecht nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird Rechtsstellung Kriegsschiffe.

Anschließend fand gemeinsam mit der European Association of International Law ein runder Tisch zum Thema „Internationale rechtliche Probleme der Aktivitäten in den Polarregionen“ unter der Leitung des Doktors der Rechtswissenschaften, Professor A. N. Vylegzhanin, und des Vizepräsidenten der European Association of International Law A. Nolkemper statt .

Professor Timo Koivurova hielt einen Vortrag zum Thema „Schutz der arktischen Umwelt – Ansätze für Umweltschutzstrategien in der Arktis und im Arktischen Rat“. Der Redner wies darauf hin, dass zum Schutz der arktischen Umwelt gemeinsame Anstrengungen der Arktisstaaten notwendig seien.

Professorin Nele Matz-Luck machte in ihrer Botschaft „Lebende Meeresressourcen“ darauf aufmerksam, dass das Problem der lebenden Meeresressourcen in der Arktisregion sehr akut sei. Gleichzeitig sind neue internationale Rechtsabkommen erforderlich, die Fragen der lebenden Meeresressourcen regeln.

Der Doktor der Rechtswissenschaften V. S. Kotlyar machte in seiner Botschaft „Politische und internationale rechtliche Vorteile und Probleme, die sich für die Russische Föderation im Zusammenhang mit der Intensivierung des Betriebs der Nordseeroute ergeben können“ darauf aufmerksam, dass die internationale Gemeinschaft inzwischen viel geworden sei die Nordseeroute aktiver nutzen.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor Yu. N. Maleev, hielt einen Vortrag „Über das Gesetz des Umweltschutzes in der Arktisregion“. Der Redner wies darauf hin, dass die Situation im Öl- und Gassektor in der Arktisregion sehr schwierig sei.

Darüber hinaus werden die Öl- und Gasreserven in der Arktis bereits erschöpft sein, wenn Russland die gesamte notwendige Infrastruktur schafft. In diesem Zusammenhang bleibt die Frage offen, ob Russland sich an der Erschließung der arktischen Ressourcen beteiligen sollte.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor V.F. Tsarev, stellte in seiner Botschaft „Allgemeine Merkmale des internationalen Rechtsstatus der Arktis“ fest, dass kürzlich Veröffentlichungen darüber erschienen sind Legale Aspekte Status der Arktis, basierend auf dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982.

Professor Lauri Malksoo machte in seiner Botschaft „Russlands Rechtsansprüche in der Arktis“ darauf aufmerksam, dass das Hauptproblem im Bereich der Rechtsansprüche Russlands in der Arktis die Verteilung der natürlichen Ressourcen sei.

Im Bereich der Rechtsansprüche Russlands in der Arktis gibt es noch viele Probleme, die auf eine Lösung warten. Der Redner äußerte jedoch die Hoffnung, dass die Staaten als Ergebnis der Verhandlungen zu einer Kompromisslösung gelangen könnten.

A. Babina hielt einen Vortrag zum Thema „Die Rechte der Bewohner der Arktis“. Sie stellte fest, dass die Fischerei die Haupteinnahmequelle für die Bewohner der Arktis sei. In diesem Zusammenhang sind zum Schutz der Rechte der Bewohner der Arktis gemeinsame Anstrengungen der Staaten zur Erhaltung ihrer lebenden Ressourcen erforderlich.

Am 26. Juni fand der Abschnitt des Internationalen Privatrechts „Moderne Trends in der Entwicklung des Internationalen Privatrechts“ statt. Rolle Internationale Organisationen„unter der Leitung von Professor S. N. Lebedev.

Professor E.V. Kabatova untersuchte in ihrem Bericht „Moderne Trends in der Entwicklung des internationalen Privatrechts“ die wichtigsten Neuerungen in Abschnitt VI des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation „Internationales Privatrecht“.

Der Doktor der Rechtswissenschaften N.A. Shebanova hat einen Bericht darüber verfasst neues Thema„Gerichtlicher Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Modebranche.“

Zu Beginn ihrer Rede machte die Rednerin darauf aufmerksam, dass die rechtliche Betreuung der Modebranche eine neue Spezialisierung von Anwälten sei, die sich mit den Problemen des Schutzes von Rechten an geistigem Eigentum befassen. In der Presse erschienene Artikel, Kommentare und Monographien zu den Problemen des Schutzes der Rechte von Personen, die in der Modebranche tätig sind, weisen darauf hin, dass sich eine neue Richtung namens „Moderecht“ zu einer eigenständigen Rechtsdisziplin herausbildet ein integrierter Ansatz zur Berücksichtigung Rechtsbeistand Funktionsweise der Modebranche und Möglichkeiten zum Schutz der Rechte der in dieser Branche beschäftigten Personen.

Der Schwerpunkt der Rede lag auf der Tatsache, dass die Besonderheiten des geistigen Eigentums in der Modebranche es erforderlich machen, sich damit auseinanderzusetzen auf verschiedene Arten Schutz. Die Beliebtheit einer friedlichen Methode zur Streitbeilegung, die häufig dann zum Einsatz kommt, wenn es zu „modischen“ Konflikten kommt, ist größtenteils auf das Timing zurückzuführen: Der saisonale Charakter der Mode und ihre Variabilität erfordern die Notwendigkeit, schnell einen Kompromiss zu finden, andernfalls das Urheberrecht Inhaber verliert einfach das Interesse: Der Streitgegenstand kommt aus der Mode und die Kosten zu seinem Schutz werden wirtschaftlich unrentabel.

In dem Bericht wurde betont, dass die sich entwickelnde gerichtliche Praxis zum Schutz von Rechten an Modegegenständen auf gewisse Schwierigkeiten bei der Prüfung dieser Streitkategorie hinweist. Dies liegt an den Besonderheiten der Formulierung und Beschreibung von Gegenständen des geistigen Eigentums, der Notwendigkeit, zwischen den utilitaristischen und ästhetischen Komponenten des umstrittenen Gegenstands zu unterscheiden.

Auch der russische blieb nicht unbemerkt. Arbitrage-Praxis. Der Bericht analysiert einen der interessanten Fälle, die vom Gericht für geistiges Eigentum behandelt wurden – den Streit zwischen Rospatent und Lacoste über die Eintragung der Bezeichnung „L.12.12“ als Marke.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor G. V. Petrova, verfasste einen Bericht zum Thema „Internationale privatrechtliche Regulierung der Finanzmärkte“.

Der Redner machte darauf aufmerksam, dass die Frage der internationalen privatrechtlichen Regulierung der Finanzmärkte im Zusammenhang mit dem Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation zunehmend an Bedeutung gewonnen habe.

Die Kandidatin der Rechtswissenschaften, außerordentliche Professorin E.V. Vershinina, stellte in ihrem Bericht „Konfliktregelung der Ehe in Russland und im Ausland (Anwendung der Haager Übereinkommen über Trennung und Scheidung)“ fest, dass es kürzlich eine Änderung in der Kollisionsnormenregelung gegeben hat Heirat in Russland.

A. V. Grebelsky hielt einen Vortrag zum Thema „Aktuelle Probleme bei der Anwendung des Haager Übereinkommens von 1970 über die Beschaffung von Beweismitteln im Ausland in Zivil- und Handelssachen“.

Der Redner wies darauf hin, dass gemäß dem Übereinkommen von 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen die Justizbehörden einiger Vertragsstaaten die zuständigen Behörden anderer Staaten direkt um die Vorlage von Beweismitteln und die Erledigung von Rechtshilfeersuchen bitten können. Allerdings nutzen russische Gerichte das Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland nicht in vollem Umfang.

Professorin O. N. Zimenkova verfasste einen Bericht zum Thema „Rechtskonfliktregelung von Verpflichtungen, die sich aus unlauterem Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen ergeben“.

Sie stellte fest, dass laut allgemeine Regel Verpflichtungen aus unlauterem Wettbewerb beschränken sich auf die Schadensminimierung für einen oder mehrere Wettbewerber im Markt.

Gemäß Art. Gemäß Artikel 1222 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation gilt für Verpflichtungen aus unlauterem Wettbewerb das Recht des Landes, dessen Markt von einem solchen Wettbewerb betroffen ist oder betroffen sein könnte.

Lehrerin A.E. Kolchenkova stellte in ihrem Bericht „Das Haager Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht“ fest, dass in der Russischen Föderation die Zahl der Verkehrsunfälle, an denen Bürger anderer Staaten beteiligt sind, zunimmt.

Der außerordentliche Professor E. I. Kaminskaya hat einen Bericht über „Arten von Verlusten in vertraglichen und deliktischen (einschließlich Urheberrechts-) Beziehungen“ verfasst. Sie stellte fest, dass 1992 in der russischen Gesetzgebung in Bezug auf Computerprogramme und dann auf andere Urheberrechtsgegenstände eine Schutzmethode als Entschädigung eingeführt wurde.

Die Doktorandin P. E. Ivlieva stellte in ihrer Botschaft „Anfechtbare und ungültige Schiedssprüche: Merkmale im schwedischen Recht“ fest, dass die internationale Schiedsgerichtsbarkeit derzeit eine sehr beliebte Methode zur Beilegung von Streitigkeiten ist.

Staatliche Gerichte beschränken sich in der Regel darauf, lediglich die prozessualen Aspekte eines Schiedsverfahrens zu berücksichtigen und die Einhaltung der Grundsätze der Fairness und Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

  1. V. Guskov stellte in seiner Rede „Rechtliche Mechanismen zur Bekämpfung des Missbrauchs zwischenstaatlicher Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ fest, dass Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung derzeit weitgehend veraltet sind.

Der Doktorand S.V. Usoskin untersuchte in seiner Botschaft „Merkmale des internationalen Rechtsschutzes von grenzüberschreitenden Investitionen und Investitionen in derivative Instrumente“ aktuelle Fragen der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.

In der Vergangenheit wurden grenzüberschreitende Investitionen als im Ausland angelegtes Immobilienvermögen definiert.

In der Folge entstanden im Zuge der Globalisierung immer mehr neue Anlageformen. In diesem Zusammenhang haben die meisten Staaten zahlreiche bilaterale Abkommen zum Schutz von Investitionen geschlossen, die eine Reihe von Garantien für Investoren vorsehen, wie z. B. den Erhalt einer Entschädigung im Falle einer Enteignung, das Recht, ein Schiedsverfahren anzustrengen usw.

  1. A. Nikitina untersuchte in ihrer Botschaft „Zu einigen Fragen der Erbschaft im internationalen Privatrecht“ einige Aspekte der Erbverhältnisse im internationalen Privatrecht.

Die Komplexität von Erbschaftsfragen liegt in der Notwendigkeit ihrer Vereinheitlichung. Jeder Staat hat seine eigenen Traditionen und seine eigene Gesetzgebung, was seine Vereinigung verhindert internationales Niveau.

Die Kandidatin der Rechtswissenschaften, außerordentliche Professorin I. A. Orlova, verfasste einen Bericht zum Thema „Differenzierung der Gerichtsbarkeiten als Folge der Entwicklung des transnationalen Rechts“.

Sie wies darauf hin, dass es derzeit im Rechtssystem eine Reihe unabhängiger Systeme des nationalen Rechts, des Völkerrechts und des Rechts der Europäischen Union gebe. Alle diese Rechtssysteme sind autark, was durch die bestehenden Mechanismen zur Streitbeilegung bestätigt wird. Dabei können Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des nationalen Rechts, des Völkerrechts oder des Rechts der Europäischen Union gelöst werden.

Anschließend fand der Abschnitt „Aktuelle Fragen des Völkerrechts in der regionalen Wirtschaftsintegration“ unter der Leitung des Doktors der Rechtswissenschaften, Professor A. A. Moiseev, statt.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor E. G. Moiseev, verfasste einen Bericht zum Thema „Internationale Rechtsgrundlagen für die Gründung und Tätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion“.

Der Redner wies darauf hin, dass der Vertrag über die Eurasische Wirtschaftsunion vom 29. Mai 2014 die wichtigsten Parameter der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staaten festlegt.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor M. S. Bashimov, stellte in seinem Bericht „Probleme der eurasischen Integration: Kasachstans Sicht“ fest, dass dem Abschluss des Vertrags über die Eurasische Wirtschaftsunion gewisse Schwierigkeiten vorausgegangen waren. Daher waren sich die Republik Kasachstan und die Republik Belarus nicht vollständig darauf einig, ihre Zuständigkeiten zu teilen und einen Teil ihrer Hoheitsbefugnisse auf supranationale Körperschaften zu übertragen.

Die Doktorin der Rechtswissenschaften, Professorin L. I. Volova, stellte in ihrem Bericht „Das Gesetz der regionalen Wirtschaftsintegration“ fest, dass die internationale Integration von großem Wert ist.

Im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrags über die Eurasische Wirtschaftsunion besteht die Notwendigkeit, das Recht der internationalen Wirtschaftsintegration als Unterzweig des Internationalen weiterzuentwickeln Wirtschaftsrecht.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor N. M. Sidorenko, verfasste einen Bericht mit dem Titel „Ziele und Besitzstand der Europäischen Union im Lichte des Lissabon-Vertrags“.

Der Redner stellte fest, dass der Begriff „Acquis“ als ein komplexes, interdisziplinäres Konzept universeller Natur definiert werden kann, das zunehmend in soziologischen, historischen und kulturellen Kontexten verwendet wird.

Mittlerweile gibt es umfangreiche Literatur zu verschiedenen Aspekten der einheitlichen Anwendung von Elementen des grundlegenden Besitzstands. Dennoch bleibt das Konzept des „grundlegenden Besitzstands“ umstritten und bedarf weiterer Forschung.

Kandidat der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor D.S. Boklan machte in ihrer Botschaft „Natürliche Ressourcen als Gegenstand internationaler Umwelt- und internationaler Wirtschaftsbeziehungen“ darauf aufmerksam, dass natürliche Ressourcen in die Struktur des Themas sowohl des internationalen Wirtschaftsrechts als auch des internationalen Wirtschaftsrechts einbezogen werden können umweltgesetz.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften O. V. Kadysheva hielt einen Vortrag zum Thema „Anwendung der Bestimmungen der Abkommen der Welthandelsorganisation durch russische Gerichte“.

Der Redner erinnerte daran, dass die Anwendung der Bestimmungen der Abkommen der Welthandelsorganisation durch russische Gerichte gemäß Absatz 4 der Kunst erfolgt. 15 der Verfassung der Russischen Föderation.

Allerdings können die Abkommen der Welthandelsorganisation nicht automatisch in das russische Rechtssystem integriert werden, da ihre Anwendung eine Verbesserung des nationalen Rechts erfordert.

Dies folgt direkt aus Absatz 4 der Kunst. 16 des Marrakesch-Abkommens zur Gründung der Welthandelsorganisation von 1994 2, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit ihren Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation in Einklang zu bringen.

Die Lehrerin E. A. Vladimirova hielt einen Vortrag zum Thema „Möglichkeiten, die Erfahrungen der europäischen Integration im Bauwesen zu nutzen.“ Zollunion Russland, Kasachstan, Weißrussland.“

Sie stellte fest, dass die Nutzung der Erfahrungen der europäischen Integration beim Aufbau einer Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland in den folgenden Hauptbereichen erfolgen kann: konzeptioneller Apparat; unmittelbare, unmittelbare und vorrangige Wirkung von Rechtsnormen; Strafverfolgungsbefugnisse usw.

E. V. Mashkova untersuchte in ihrer Rede „Das Verfahren zur Behandlung zwischenstaatlicher Streitigkeiten im Rahmen der Freihandelszone „Europäische Freihandelszone“ (EFTA) einige aktuelle Fragen der Aktivitäten der Europäischen Freihandelszone.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften S.V. Glandin stellte in der Botschaft „Deoffshorisierung der russischen Wirtschaft und internationales Recht“ fest, dass 9 von 10 von großen russischen Unternehmen abgeschlossenen Transaktionen nicht durch russische Gesetzgebung geregelt sind.

In diesem Zusammenhang kann die Deoffshorisierung der russischen Wirtschaft als ein System staatlicher Maßnahmen definiert werden, die darauf abzielen, ausländische Offshore-Strukturen im russischen Zivilverkehr deutlich zu reduzieren.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften G. A. Korolev machte in seinem Bericht „Die Rolle der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bei der Bildung der globalen Finanzarchitektur und der Entwicklung der Finanzmärkte der Staaten“ darauf aufmerksam, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde 1961 gegründet. Russland ist der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nicht beigetreten, kann sich aber dennoch an deren Arbeit beteiligen.

Die Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung kann zur Anwendung bewährter Praktiken für die Entwicklung der russischen Finanzmärkte beitragen.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor N.A. Chernyadyeva, untersuchte in der Botschaft „Das konventionelle Modell des internationalen Terrorismus als Straftat“ einige universelle Antiterrorgesetze, die im System der Vereinten Nationen verabschiedet wurden.

Der internationale Terrorismus ist eine der Folgen der Globalisierung. Derzeit sind im Kampf gegen den internationalen Terrorismus 16 Abkommen der Vereinten Nationen in Kraft, an denen sich über 170 Staaten beteiligen.

Dann der Abschnitt „ Tatsächliche Probleme Theorie und Praxis des Völkerrechts“ unter der Leitung des Doktors der Rechtswissenschaften V. S. Kotlyar.

Außerordentlicher Professor E. I. Maksimenko stellte in seinem Bericht „Die Interessen des Staates und der internationalen Gemeinschaft und ihre Beziehung im internationalen Rechtssystem“ fest, dass das moderne Völkerrecht ein Modell des normalen menschlichen Zusammenlebens ist.

Die Interessen der internationalen Gemeinschaft sind: Frieden, Sicherheit, allgemeine und vollständige Abrüstung, Erhaltung der Ressourcen für künftige Generationen. Gleichzeitig spiegeln sich die Interessen der Staaten nicht vollständig in den Normen des Völkerrechts wider.

In dieser Hinsicht bestehen Widersprüche zwischen den Interessen der Staaten und der internationalen Gemeinschaft. Wenn diese Widersprüche nicht beseitigt werden, können Konflikte auf verschiedenen Ebenen entstehen. Die Einhaltung der Grundsätze und Normen des Völkerrechts wird viele Probleme lösen globale Probleme Modernität.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften A.V. Iglin machte in seiner Botschaft „Die Rolle der Globalisierung bei der Entwicklung des internationalen und europäischen Sportrechts“ darauf aufmerksam, dass in der modernen Welt die Rechtsbeziehungen im Sport immer globaler werden. Derzeit hat die Globalisierung erhebliche Auswirkungen auf Rechtsakte und Sportveranstaltungen in verschiedenen Ländern.

A. M. Pochuev hielt einen Vortrag zum Thema „Die Auswirkungen des Globalismus auf die Effizienz nationaler Justizsysteme“.

Er wies darauf hin, dass derzeit auf internationaler Ebene einzigartige Systeme zur Bewertung der Wirksamkeit von Justizsystemen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und kultureller Besonderheiten entstanden seien und aktiv genutzt würden.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor E. A. Karakulyan, hielt einen Vortrag zum Thema „Lehren aus der Geschichte der Wissenschaft des Völkerrechts im Zeitalter der Globalisierung“. Er konzentrierte sich auf die Notwendigkeit, das Völkerrecht zu modernisieren.

L. A. Eremeyshvili hielt einen Vortrag zum Thema „Ein einziges Kriterium für die Nachhaltigkeit von Biomasse und einige Aspekte des geltenden europäischen und internationalen Rechts“.

Sie wies darauf hin, dass Biomasse ein kollektives Konzept sei, das eine Reihe von Materialien pflanzlichen und tierischen Ursprungs umfasst, die Mineralien wie Öl, Gas und Kohle ersetzen können.

Der Doktor der Rechtswissenschaften, Professor A.G. Bogatyrev, hielt einen Vortrag über aktuelle Probleme des modernen Völkerrechts.

Er stellte fest, dass es keine Krise des Völkerrechts gebe. Es besteht eine Krise des Verständnisses und insbesondere der Anwendung des Völkerrechts. Nach Ansicht des Redners kann nationales Recht eine Quelle des Völkerrechts sein.

Am 27. Juni fand die Sektion „Aktuelle Probleme des internationalen humanitären Rechts und des Strafrechts“ unter der Leitung des Doktors der Rechtswissenschaften, Professor A. I. Abdullin, statt.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften E. S. Smirnova hielt einen Vortrag zum Thema „Interner bewaffneter Konflikt: Probleme der Interaktion zwischen Politik und Recht“.

Sie stellte fest, dass die Zahl interner bewaffneter Konflikte ständig zunehme. Gleichzeitig nimmt ihre Grausamkeit von Jahr zu Jahr zu. In diesem Zusammenhang ist eine Verbesserung der gesetzlichen Regelung und eine einheitliche Klassifizierung innerstaatlicher bewaffneter Konflikte erforderlich.

Die Doktorandin V. S. Khachirova stellte in ihrer Rede „Allgemein anerkannte Normen und Grundsätze des Völkerrechts im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs“ fest, dass allgemein anerkannte Normen und Grundsätze des Völkerrechts in den Chartas internationaler Organisationen widergespiegelt werden.

Ein solches Statut ist das Römische Statut, mit dem der Internationale Strafgerichtshof gegründet wurde, dessen Hauptzweck darin besteht, der Straflosigkeit für die schwersten internationalen Verbrechen, die die gesamte internationale Gemeinschaft betreffen, ein Ende zu setzen.

Die Doktorandin M. S. Gavrilova machte in ihrer Rede „Das internationale Rechtsregime der Besatzung: moderne Entwicklungstrends“ darauf aufmerksam, dass das humanitäre Völkerrecht allmählich hinter der Praxis der Anwendung des Besatzungsregimes zurückbleibt.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften S. A. Knyazkin hielt einen Vortrag zum Thema „Probleme der Vereinheitlichung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straf- und Zivilverfahren“.

Er wies darauf hin, dass die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im russischen Justizsystem Anwendung finden. So hat das 3. Plenum des Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation wies darauf hin, dass die Rechtspositionen des Europäischen Gerichtshofs zu Menschenrechten, die in den in Bezug auf die Russische Föderation angenommenen endgültigen Verordnungen enthalten sind, für die Gerichte bindend sind.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor V. R. Avkhadeev, hielt einen Vortrag zum Thema „Internationale rechtliche Regulierung von Kontrollaktivitäten im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten indigener Völker der Arktis“.

Er wies darauf hin, dass die Notwendigkeit, die Rechte und Freiheiten der indigenen Völker der Arktis zu schützen, von den klimatischen Bedingungen sowie der industriellen Erschließung der Ressourcen bestimmt werde.

Anschließend fand der Abschnitt „Aktuelle Probleme des internationalen Menschenrechtsrechts“ unter der Leitung des Doktors der Rechtswissenschaften, Professor S. V. Bakhin, statt.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor D. E. Lyakhov, wies in der Botschaft „Internationale rechtliche Komponente des Menschenrechts auf eine korruptionsfreie Gesellschaft“ darauf hin Wissenschaftliche Literatur Es sieht im Völkerrecht das Menschenrecht auf eine korruptionsfreie Gesellschaft vor.

Korruption zeichnet sich durch folgende Hauptmerkmale aus: bewusste Unterwerfung Staatsinteressen persönliche Interessen; Geheimhaltung der Ausführung von Entscheidungen; das Vorhandensein gegenseitiger Verpflichtungen; Verschleierung von Korruptionshandlungen.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften, außerordentlicher Professor R. M. Skulakov, hielt einen Vortrag zum Thema „Die Rolle des Völkerrechts bei der Gewährleistung der territorialen Integrität von Staaten und der Umsetzung der Menschenrechte“.

Er stellte fest, dass die Grundsätze der territorialen Integrität und des Selbstbestimmungsrechts des Volkes im Völkerrecht gleichwertig seien. Den Interessen des Staates dient jedoch der Grundsatz der territorialen Integrität.

In diesem Zusammenhang ist es notwendig, internationale Rechtsdokumente im Zeitalter der Globalisierung aktiver zu nutzen, um die Interessen der Russischen Föderation im Bereich der Gewährleistung der territorialen Integrität der Staaten und der Verwirklichung der Menschenrechte zu verteidigen.

Der Kandidat der Rechtswissenschaften Z. G. Aliyev wies in seiner Botschaft „Neue Trends im Bereich der Menschenrechte: Wirtschaft und Menschenrechte“ auf den zunehmenden Einfluss der Wirtschaft auf die Umsetzung der Menschenrechte hin und ging auf einige Fragen des internationalen Rechtsschutzes von Kinderrechten und Frauenrechten ein , usw.

Der außerordentliche Professor B. S. Semenov hielt einen Vortrag zu Fragen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit zwischen Russland und den Ländern der Asien-Pazifik-Region sowie zu Fragen der Anwendung der allgemeinen Zuständigkeit des Völkerrechts durch russische Gerichte, der rechtlichen Regulierung ausländischer Investitionen usw .

Die Doktorandin D. R. Gilyazeva stellte in ihrer Botschaft „Das Recht indigener Völker auf ein günstiges Umfeld im Völkerrecht“ fest, dass indigene Völker direkt von der Umwelt abhängig sind natürlichen Umgebung. Allerdings gibt es keine einzelne Definition Konzept des „indigenen Volkes“. Für indigene Völker ist das Recht auf eine gesunde Umwelt gleichbedeutend mit dem Recht auf Leben.

In einer eigens verabschiedeten Stellungnahme zu Verstößen gegen internationale Normen Humanitäres Recht Bei bewaffneten Zusammenstößen auf dem Territorium der Ukraine forderte der Verein die Konfliktparteien auf, bewaffnete Zusammenstöße zu beenden und die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen.

Der Verein hörte einen Bericht des Doktors der Rechtswissenschaften, Professor und Präsidenten des Vereins A. Ya. Kapustin über die Arbeit im vergangenen Jahr, der nach aktiver Diskussion genehmigt wurde. Der Bericht der Prüfungskommission wurde angehört und einstimmig angenommen. Alle Teilnehmer der Jahrestagung schätzten das wissenschaftliche und organisatorische Niveau dieser Veranstaltung sehr.

CHARTA Internationaler Tourismusverband

"Genehmigt"

Treffen der Gründer

Protokoll Nr. 1

Vorsitzender der Sitzung

Chabarow P.S.

Sekretär der Sitzung

Arefiev V.N.

Charta

Gemeinnützige Partnerschaft

„INTERNATIONALER TOURISMUSVERBAND“

2009.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die gemeinnützige Partnerschaft „INTERNATIONAL TOURISM ASSOCIATION“, im Folgenden „VEREIN“ genannt, ist eine gemeinnützige Organisation, die auf der freiwilligen Mitgliedschaft russischer und ausländischer Staatsbürger, Einzelunternehmer und juristischer Personen basiert und gegründet wurde, um ihre Mitglieder bei der Durchführung gezielter Aktivitäten zu unterstützen zur Erreichung sozialer, pädagogischer, wissenschaftlicher, verwaltungstechnischer Ziele, zum Schutz von Rechten, legitimen Interessen von Bürgern und Organisationen, zur Beilegung von Streitigkeiten und Konflikten, zur Bereitstellung von Rechtshilfe sowie zu anderen Aktivitäten, die auf die Erzielung öffentlicher Vorteile gemäß dieser Charta abzielen.

1.2. „VEREIN“ übt seine Tätigkeit im Einklang mit der Verfassung der Russischen Föderation aus, Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation, das Bundesgesetz der Russischen Föderation „Über gemeinnützige Organisationen“ Nr. 7-FZ vom 12. Januar 1996 und diese Charta.

1.3. „VEREIN“ hat nicht die Gewinnerzielung als Hauptziel seiner Tätigkeit und verteilt die erzielten Gewinne nicht an die Gründer und (oder) Mitglieder. „VEREIN“ hat das Recht zur Durchführung unternehmerische Tätigkeit zielt darauf ab, die Ziele zu erreichen, für die es geschaffen wurde.

1.4. Die Tätigkeitsdauer des Vereins ist nicht begrenzt.

1.5. Vollständiger Name auf Russisch:

Gemeinnützige Partnerschaft „INTERNATIONAL TOURISM ASSOCIATION“.

1.6. Abgekürzter Name auf Russisch: „INTERNATIONAL TOURISM ASSOCIATION“.

1.7. Vollständiger Name auf Englisch: „INTERNATIONAL ASSOCIATION OF TOURISM“.

1.8. Kurzname auf Englisch: „IAT“.

1.9. Gründungsort des VEREINS:

RUSSISCHE FÖDERATION, Moskau, st. B. Yakimanka, Haus 24.

1.10. Der Sitz des „VEREINS“ richtet sich nach dem Sitz des Exekutivorgans.

2. RECHTLICHER STATUS

2.1. „VEREIN“ erwirbt die Rechte einer juristischen Person ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung. Rechtsstellung bestimmt durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation und diese Charta.

2.2. „VEREIN“ verfügt über getrenntes Vermögen und Sondervermögen, kann im eigenen Namen Eigentums- und Nichteigentumsrechte erwerben und ausüben, Verantwortung tragen sowie Kläger und Beklagter vor Gericht sein.

2.3. „VEREIN“ übt bei seiner Tätigkeit das Eigentum, die Nutzung und die Verfügung über sein Eigentum in Übereinstimmung mit den in dieser Satzung vorgesehenen Zwecken und dem Zweck dieses Eigentums aus.

2.4. „Verein“ kann unternehmerische Tätigkeiten nur insoweit ausüben, als sie der Erreichung der Ziele dienen, für die er gegründet wurde. Zu diesen Tätigkeiten gehören die gewinnbringende Produktion von Gütern und Dienstleistungen, die den Zielen der Gründung einer gemeinnützigen Organisation entsprechen, sowie der Erwerb und die Veräußerung von Wertpapieren, Eigentums- und Nichteigentumsrechten, die Beteiligung an Wirtschaftsgesellschaften und die Beteiligung an Kommanditgesellschaften als Investor.

2.5. „VEREIN“ haftet für seine Verpflichtungen mit den ihm zur Verfügung stehenden Vermögenswerten und Mitteln.

2.6. Von seinen Mitgliedern an den VEREIN übertragenes Eigentum ist Eigentum des VEREINS. Mitglieder der „VEREINIGUNG“ haften nicht für deren Verpflichtungen, und die „VEREINIGUNG“ haftet nicht für die Verpflichtungen ihrer Mitglieder.

2.7. Die Gründer haften nicht für die Verpflichtungen des VEREINS und der VEREIN haftet nicht für die Verpflichtungen seiner Gründer.

2.8. „VEREIN“ ist nicht für die Verpflichtungen des Staates verantwortlich, ebenso wenig wie der Staat nicht für die Verpflichtungen von „VEREIN“ verantwortlich ist.

2.9. Alle Mitglieder des VEREINS behalten ihre Unabhängigkeit und Rechte als juristische Person.

2.10. „VEREIN“ verfügt über eine unabhängige Bilanz, hat das Recht, in der vorgeschriebenen Weise Konten (einschließlich Fremdwährung) bei Banken auf dem Territorium der Russischen Föderation und im Ausland zu eröffnen, Kredite in Rubel und Fremdwährung, auch in der Form von Obligationendarlehen zu den gesetzlich festgelegten Bedingungen.

2.11. „VEREIN“ hat das Recht, auf dem Territorium der Russischen Föderation Zweigstellen zu gründen und Repräsentanzen gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation zu eröffnen. Zweigstellen und Repräsentanzen des VEREINS sind nicht vorhanden Rechtspersonen, werden auf Kosten des VEREINS mit Vermögen ausgestattet und handeln auf der Grundlage der vom VEREINSRAT genehmigten Verordnungen darüber.

2.12. Das Vermögen einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz wird in einer gesonderten Bilanz und in der Bilanz des VEREINS ausgewiesen. Zweigstellen und Repräsentanzen sind im Auftrag des VEREINS tätig. Der VEREIN trägt die Verantwortung für die Tätigkeit seiner Zweigstellen und Repräsentanzen. Die Leiter der Zweigniederlassungen und Repräsentanzen werden vom „VERBANDSRAT“ ernannt und handeln auf der Grundlage der ihnen erteilten Vollmacht.

2.13. „Vereinigung“ kann im Interesse der Erreichung der in dieser Charta vorgesehenen Ziele unabhängig oder gemeinsam mit anderen juristischen Personen und (oder) Einzelpersonen auf dem Territorium der Russischen Föderation und im Ausland gegründet werden gemeinnützige Organisationen mit den Rechten einer juristischen Person, ihren Zweigniederlassungen und (oder) ihren Repräsentanzen und anderen Strukturabteilungen, die gemäß den Bestimmungen über sie tätig sind, werden Anlage- und Betriebskapital auf Kosten des VEREINS zugewiesen, sie verfügen über eine unabhängige Bilanz, eigene Konten bei Banken und anderen Kreditinstituten.

2.14. „ASSOCIATION“ trägt ein rundes Siegel, auf dem der vollständige Name auf Russisch steht. „VEREIN“ kann Stempel, Formulare mit seinem Namen und ein eigenes ordnungsgemäß eingetragenes Emblem haben.

2.15. „VEREIN“ ist zur Umsetzung technischer, sozialer, wirtschaftlicher und steuerlicher Richtlinien für die Sicherheit von Dokumenten (Management-, Finanz- und Wirtschaftsdokumente usw.) verantwortlich, speichert und verwendet Dokumente über das Personal in der vorgeschriebenen Weise und stellt die Weitergabe an sicher staatliche Aufbewahrung von Dokumenten mit wissenschaftlich-historischer Bedeutung.

2.16. Im Rahmen der Ausübung seiner satzungsgemäßen Tätigkeit kann der VEREIN wissenschaftliche Werke und anderes geistiges Eigentum erwerben und verkaufen sowie die Dienste juristischer und (oder) natürlicher Personen, auch ausländischer Personen, sowohl in der Russischen Föderation als auch im Ausland in Anspruch nehmen.

2.17. „VEREIN“ hat das Recht, mit anderen juristischen Personen und (oder) natürlichen Personen, unabhängig von deren Eigentumsform, auch mit ausländischen, Bar- und Wechselzahlungen zu leisten.

2.18. „VEREIN“ hat das Recht, internationale Telefon-, Telefax- und andere Kommunikation durchzuführen, auf Computerdatenbanken zuzugreifen, eigene Datenbanken und Archive zu erstellen, Kopiergeräte, Computer und andere Arten von Bürogeräten sowie Verlags- und Druckgeräte und ähnliche Geräte zu verwenden .

3. AKTIVITÄT„VERBÄNDE“

3.1 Ziele der Aktivität„VERBÄNDE“ sind:

Förderung der Entwicklung von Tourismusunternehmen und des Marktes für Tourismusdienstleistungen als Ganzes, Schutz der Interessen der Anbieter von Tourismusdienstleistungen;

Förderung von Verbindungen und Entwicklung internationale Kooperation im Bereich Tourismus;

Schutz der kollektiven Interessen der Mitglieder des VEREINS;

Schaffung einer modernen, hochentwickelten Tourismusindustrie in Russland, die mit zivilisierten Marktbeziehungen konkurrenzfähig ist;

Bildung eines positiven touristischen Images russischer Regionen;

Förderung russischer Tourismusprodukte auf in- und ausländischen Tourismusmärkten;

Bildung eines positiven touristischen Images bestimmter Regionen im Ausland;

Förderung touristischer Produkte ausländischer Länder auf den weltweiten Tourismusmärkten;

Förderung der Schaffung günstiger finanzieller und wirtschaftlicher Bedingungen für die Vereinsmitglieder und der Verwirklichung ihres eigenen kreativen Potenzials;

Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder in russischen und internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen;

Förderung von Informatisierungsprozessen, Durchführung wissenschaftlicher und technischer Propaganda und Umsetzung innovativer Projekte verschiedener Größenordnungen unabhängig oder in Zusammenarbeit mit anderen russischen und ausländischen juristischen Personen und Bürgern;

Erstellung und Veröffentlichung von Informations-, Analyse- und Expertenmaterialien zu Tourismusthemen für seine Mitglieder;

Unterstützung bei der Veröffentlichung und Platzierung von Informationen in Informationsnetzen;

Befriedigung der Bedürfnisse der ASSOCIATION-Mitglieder nach Einbindung in den globalen Informationsprozess, Unterstützung bei der Erstellung und Erstellung von Webseiten, Portalen, Servern und Sites im Internet;

Mitwirkung bei der Aufklärung der Bevölkerung zu touristischen Themen, Schutz der Verbraucherrechte;

Erreichen sozialer, gemeinnütziger, kultureller, pädagogischer, wissenschaftlicher und verwaltungstechnischer Ziele, Ziele des Schutzes der Gesundheit der Bürger, Entwicklung Körperkultur, Befriedigung der geistigen und anderen immateriellen Bedürfnisse der Bürger, Schutz der Rechte und berechtigten Interessen von Bürgern und Organisationen, Beilegung von Streitigkeiten und Konflikten, Bereitstellung von Rechtsbeistand;

3.2 Entsprechend den Zielen des Tätigkeitsgegenstandes„VEREIN“ ist:

Identifizierung und Unterstützung vorrangiger Bereiche touristischer Aktivitäten;

Förderung der Entwicklung von Geschäftsbeziehungen der Verbandsmitglieder mit regionalen und ausländischen Organisationen;

Erstellung und Analyse von Datenbanken zur Statistik der Touristenströme, Marketing für den Tourismusmarkt;

Aufbau überregionaler und internationaler Beziehungen im Tourismusbereich;

Organisation von Informations-, Beratungs- und methodische Hilfestellung Mitglieder der „VEREIN“;

Gewinnung intellektueller, finanzieller, organisatorischer und anderer Ressourcen von Vereinsmitgliedern zur bestmöglichen Umsetzung der beruflichen Interessen der Vereinsmitglieder;

Ausarbeitung von Vorschlägen zur Entwicklung und Umsetzung eines Mechanismus zur Interaktion zwischen Landesbehörden, Kommunalverwaltungen und Teilnehmern der Tourismuswirtschaft zum Zwecke der Tourismusentwicklung;

Vertretung und Verteidigung der Interessen der Verbandsmitglieder in Regierungsorganen auf verschiedenen Ebenen der Russischen Föderation und im Ausland;

Rechtliche Wahrung der Interessen der Vereinsmitglieder;

Unterstützung staatlicher Behörden und lokaler Regierungen bei der Entwicklung bundesstaatlicher, regionaler und lokaler gesetzlicher Vorschriften, professioneller Standards für die Aktivitäten von Teilnehmern der Tourismusbranche, Unterstützung bei Arbeiten zur Zertifizierung von Waren und Dienstleistungen;

Erstellung und Finanzierung von Projekten und Programmen zur Umsetzung der satzungsmäßigen Ziele des VEREINS;

Bildung einer Single Informationsbasis Daten zu touristischen Ressourcen für Mitglieder des VEREINS;

Überwachung der Qualität des angebotenen Tourismusprodukts, Aktivitäten zum Schutz der Verbraucherrechte;

Überprüfung und Entscheidung kontroverse Themen in den Beziehungen zwischen Mitgliedern des VEREINS sowie in den Beziehungen zwischen Mitgliedern des VEREINS und ihren Kunden;

Durchführung einer Studie über den Stand und die Entwicklungstrends der globalen Informationsindustrie, des Marktes für Informationstechnologie und neuer Informationstechnologien sowie die Bedürfnisse der lokalen sozioökonomischen Strukturen und der Region als Ganzes;

Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung, Entwicklung und Implementierung von Informationsaustauschmethoden (E-Mail, elektronische Newsboards, elektronisches Dokumentenmanagement, Videotelefonie, Datenaustausch, Durchführung von Webinaren, Telefonkonferenzen, Erstellung von Dateiservern zur Organisation des Informationsaustauschs usw.);

Befriedigung des Informationsbedarfs der Mitglieder des VEREINS, Schaffung eines einheitlichen Informationsraums für die Aktivitäten des VEREINS durch Aufbau eines Informationsnetzwerks für alle Mitglieder des VEREINS, um Zugriff auf lokale und globale Informationsressourcen zu erhalten, Schaffung von Informationsnetzwerken, Websites, Servern, Portale und Informationskanäle von Interesse für Organisationen und Einzelpersonen, Organisation und Bereitstellung von Informationsaustauschdiensten;

Vereinigung globaler und russischer Informationsströme durch Organisation des Zugangs zum Internet und deren Nutzung durch Mitglieder des VEREINS sowie Vertretung der Interessen der Mitglieder des VEREINS durch Schaffung Persönliche Seiten, Websites und Server von ASSOCIATION-Mitgliedern im Internet.

Gewinnung von Investitionen und freiwilligen Beiträgen zur Unterstützung und Entwicklung des VEREINS als Informations-, Beratungs-, Wissenschafts-, Methoden- und Bildungszentrum sowie zur Entwicklung seiner Beziehungen zu öffentlichen und anderen Strukturen der Russischen Föderation und des Auslands;

Vorbereitung, Veröffentlichung und Verbreitung von Informationsmaterialien über das touristische Potenzial von Regionen Russlands und des Auslands, Durchführung von Beratungen, Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Entwicklungen mit Spezialisten auf dem Gebiet der Informatisierung, Computerisierung und anderen verwandten Bereichen;

Durchführung von Werbemaßnahmen im Interesse des VEREINS und seiner Mitglieder;

Organisation und Teilnahme an Werbeaktionen und Veranstaltungen zur Tourismusentwicklung: Ausstellungen, Messen, Festivals, Runde Tische, Seminare und dergleichen;

Organisation der Teilnahme an internationalen Tourismusmessen, einschließlich der Initiierung der Schaffung einheitlicher regionaler Informationsstände, die als Werbe- und Informationsbüros für die Organisation von Präsentationen regionaler Tourismusmöglichkeiten dienen, unter Einbeziehung der Behörden und aller interessierten Unternehmen und Organisationen;

Durchführung von Aktivitäten zur Freizeitgestaltung der Bürger, Durchführung von Quizzen, Wettbewerben, Gewinnspielen und Gewinnspielen;

Populärwissenschaftliche und pädagogische Aktivitäten, Beteiligung an der Schaffung eines modernen Systems zur Um- und Weiterbildung des Personals, Erstellung und Durchführung von Ausbildungsprogrammen zur praxisorientierten Ausbildung von Tourismusbetriebswirten;

Organisation der Finanzierung wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung;

Andere Aktivitäten, die nicht durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation verboten sind, in der durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Weise und auf die Erreichung der gesetzlichen Ziele abzielen.

Bestimmte Arten von Aktivitäten, deren Liste durch besondere Aktivitäten bestimmt wird Bundesgesetze, „VEREIN“ darf nur mit einer Sondergenehmigung (Lizenz) an Aktivitäten teilnehmen.

4. GRÜNDER

Die Gründer des VEREINS sind:

Egorychev Roman Stepanovich Arefiev Vladimir Nikolaevich Chabarov Pavel Sergeevich

5. MITGLIEDSCHAFT, AUF- UND AUSTRITTVERFAHREN DER MITGLIEDER

5.1 „VEREIN“ steht der Aufnahme neuer Mitglieder offen.

5.2 Mitglieder des VEREINS können Einzelpersonen, Einzelunternehmer und juristische Personen sein, die diese Charta anerkennen, die Ziele und Ziele des VEREINS teilen und die Bestimmungen dieser Charta einhalten.

5.3 Verfahren zur Registrierung der Mitgliedschaft im VEREIN:

Eine Einzelperson, ein Einzelunternehmer oder eine juristische Person (Antragsteller), die der „VEREINIGUNG“ beitreten möchte, reicht einen an den PRÄSIDENTEN der „VEREINIGUNG“ gerichteten Antrag auf Aufnahme in die gemeinnützige Partnerschaft „INTERNATIONAL TOURISM ASSOCIATION“ ein. Ein aktuelles Mitglied des VEREINS kann beim PRÄSIDENT des VEREINS einen Antrag auf Aufnahme einer Einzelperson, eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person als Mitglied des VEREINS einreichen.

Der Präsident des Vereins prüft den Antrag und (oder) die Petition vorläufig und legt die Frage der Aufnahme als Mitglied der nächsten Sitzung des Vereinsrates vor, um über die Aufnahme zu entscheiden.

5.4 Nachdem der „VEREINSRAT“ über die Aufnahme in den „VEREIN“ entschieden hat, ist der Antragsteller verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen den Aufnahme- und Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Der Bewerber kann als Mitglied der VEREINIGUNG angenommen werden, nachdem er den vom VEREINSRAT festgelegten Aufnahme- und Jahresmitgliedsbeitrag bezahlt hat.

5.5 Die Gründer des „VEREINS“ sind ständige Mitglieder des „VEREINS“, können aus diesem nicht ausgeschlossen werden und sind von der Verpflichtung zur Zahlung von Eintritts-, Mitglieds-, Registrierungs- und sonstigen gezielten Beiträgen befreit.

5.6 Mitglieder des VEREINS haben das Recht, nach eigenem Ermessen frei aus dem VEREIN auszutreten. Der Austritt eines Mitglieds aus der VEREINIGUNG wird durch Einreichung eines schriftlichen Antrags an den PRÄSIDENTEN der VEREINIGUNG formalisiert. Der „VEREINSRAT“ ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten nach Einreichung eines solchen Antrags Fragen im Zusammenhang mit dem Austritt eines Mitglieds aus der „VEREINIGUNG“ zu klären, spätestens jedoch zwölf Monate nach Einreichung des Antrags für den Austritt aus der „VEREIN“-Mitgliedschaft alle damit verbundenen Berechnungen durchführen;

5.7 Im Falle einer groben oder systematischen Nichterfüllung seiner Pflichten gegenüber dem VEREIN kann sein Mitglied durch Beschluss der übrigen Mitglieder in der in dieser Satzung festgelegten Weise aus dem VEREIN ausgeschlossen werden.

5.8 Ein Mitglied der „VEREINIGUNG“, das mit seinen Handlungen die „VEREINIGUNG“ gefährdet, seinen Verpflichtungen gegenüber der „VEREINIGUNG“ nicht nachkommt und die Anforderungen dieser Satzung nicht erfüllt, unterliegt dem Ausschluss aus der „VEREINIGUNG“ auf Grundlage von eine Entscheidung des „VERBANDSRATS“. Gleichzeitig hat ein aus der „VEREINIGUNG“ ausgeschlossenes Mitglied keinen Anspruch auf Erhalt eines Teils des Vermögens der „VEREINIGUNG“ oder eines entsprechenden Bargeldäquivalents im Wert des vom Mitglied der „VEREINIGUNG“ übertragenen Vermögens „VEREIN“, jährliche Einführungsmitgliedschaft, Ziel- und Registrierungsgebühren.

5.9 Ein Mitglied des „VEREINSRATES“ erlischt im Falle des Austritts aus der „VEREINIGUNG“ von seinen Befugnissen als Mitglied des „VEREINSRATES“.

5.10 Nachdem Fragen im Zusammenhang mit dem freiwilligen Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds aus der VEREINIGUNG geklärt sind, wird auf der nächsten Sitzung des VEREINIGUNGSRATES eine Entscheidung getroffen, den Antragsteller aus der VEREINSmitgliedschaft auszuschließen.

6. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER„VERBÄNDE“

6.1 Mitglieder„VERBÄNDE“ haben das Recht:

Beteiligen Sie sich an der Verwaltung der Angelegenheiten des VEREINS;

Beteiligen Sie sich an der Arbeit der Mitgliederversammlung des Vereins, machen Sie Vorschläge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung des Vereins;

Nehmen Sie an allen ASSOCIATION-Veranstaltungen teil;

Zugriff auf alle erstellten ASSOCIATION-Datenbanken haben;

Zugang zu Informationen über die Aktivitäten des VEREINS haben;

Gemeinsame Organisation von Veranstaltungen, die zur Erreichung der satzungsmäßigen Ziele des VEREINS erforderlich sind;

Verwenden Sie die Ressourcen des VEREINS in den Mengen, die in den Regulierungsdokumenten des VEREINS festgelegt und von den Leitungsgremien des VEREINS genehmigt wurden;

Wenden Sie sich bei allen Fragen im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten an die Leitungsgremien des VEREINS.

Eigentum übertragen Geldmittel, Gegenstände des geistigen Eigentums sind Eigentum des VEREINS;

Verlassen Sie nach eigenem Ermessen die „VEREINIGUNG“;

Bei Austritt aus dem VEREIN spätestens innerhalb von zwölf Monaten einen Teil seines Vermögens oder den Gegenwert in bar im Wert des von den Mitgliedern des VEREINS in sein Eigentum übergegangenen Vermögens zu erhalten, mit Ausnahme der Eintritts-, Mitglieds-, Registrierungs- und Zielgebühren ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Austritt aus dem Verein“;

Im Falle der Liquidation des VEREINS einen Teil seines Vermögens zu erhalten, der nach der Befriedigung der Forderungen der Gläubiger verbleibt, oder den Wert dieses Vermögens innerhalb des Wertes des Eigentums, das ihnen in das Eigentum des VEREINS übergegangen ist;

6.2 Mitglieder„VERBÄNDE“ sind verpflichtet:

Nehmen Sie aktiv an den Aktivitäten des VEREINS teil;

Unterstützung anderer Mitglieder des VEREINS bei ihren Aktivitäten gemäß den in dieser Satzung festgelegten Zielen;

Die Bestimmungen dieser Charta, interne Dokumente des VEREINS und Entscheidungen der Leitungsgremien des VEREINS einhalten;

Den Leitungsorganen des VEREINS die Informationen zur Verfügung stellen, die zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des VEREINS erforderlich sind;

Geben Sie keine vertraulichen Informationen über die Aktivitäten des VEREINS weiter und geben Sie die von dem VEREIN erhaltenen Informationen nicht an Dritte weiter.

Rechtzeitige Zahlung der regelmäßigen (jährlichen) Mitglieds-, Ziel- und Registrierungsgebühren;

Respektieren Sie die Interessen anderer Mitglieder und halten Sie sich strikt an die Bedingungen von Vereinbarungen, Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des VEREINS.

Vermeiden Sie Fälle von Missbrauch der Mitgliedschaft im „VEREIN“ und unehrlichem Verhalten. Ein Mitglied der „VEREINIGUNG“, das seine Pflichten systematisch nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt oder seine Pflichten gegenüber der „VEREINIGUNG“ verletzt hat und sich in seine Handlungen oder Unterlassungen einmischt normale Operation„VEREIN“ kann durch Beschluss des „VEREINSRAT“ daraus ausgeschlossen werden;

Den von ihm (einem Mitglied) des „VEREINS“ verursachten Schaden zu ersetzen. Der Schaden wird auf der Grundlage der Entscheidung des „VERBANDSRATS“ vollständig ersetzt. Die als Entschädigung für den ihnen entstandenen Schäden zu zahlenden Beträge und die Entschädigungsbedingungen werden vom „VEREINSRAT“ festgelegt.

7. VERWALTUNGSVERFAHREN

7.1 Oberstes Leitungsorgan ist die Mitgliederversammlung des VEREINS.

7.1.1 Die Mitgliederversammlung des VEREINS sorgt für die Einhaltung der Ziele des VEREINS, in deren Interesse er gegründet wurde. Die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung des VEREINS umfasst:

1) Änderung der Satzung der „VEREINIGUNG“;

2) Festlegung der vorrangigen Tätigkeitsbereiche des Vereins, der Grundsätze für die Bildung und Nutzung seines Vermögens;

3) Bildung von Führungs- und Aufsichtsorganen des „VEREINS“ und vorzeitige Beendigung ihrer Befugnisse;

4) Reorganisation und Liquidation gemeinnützige Partnerschaft„INTERNATIONALER TOURISMUSVERBAND“;

5) Überprüfung der Berichte des „VEREINSRATS“ über die Ergebnisse seiner Tätigkeit, die Ergebnisse der Prüfung, die korrekte Verwendung der finanziellen und materiellen Ressourcen des „VEREINS“.

7.1.2 Hauptversammlungen können ordentlich oder außerordentlich sein. Die Bekanntgabe von Ort und Zeit sowie der Tagesordnung der Mitgliederversammlung der „VEREINIGUNG“ erfolgt spätestens dreißig Tage vor dem geplanten Versammlungstermin.

7.1.3 Die nächste Mitgliederversammlung des VEREINS wird mindestens alle zwei Jahre einberufen. Die Mitgliederversammlung des VEREINS ist gültig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder bei der Versammlung anwesend ist. Bei Nichterreichung der Beschlussfähigkeit wird ein Termin für eine neue Mitgliederversammlung des VEREINS festgelegt. Ein solcher Termin kann frühestens 30 Tage nach dem Datum der gescheiterten Mitgliederversammlung des VEREINS festgelegt werden.

7.1.4 Ein Mitglied des VEREINS nimmt persönlich oder durch seinen Bevollmächtigten (Vertreter) an der Arbeit der Mitgliederversammlung des VEREINS teil. Ein Mitglied des VEREINS hat das Recht, seinen Vertreter durch Erteilung einer Vollmacht in einfacher schriftlicher Form zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung des VEREINS zu entsenden.

7.1.5 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung des „VEREINS“ werden mit der Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder gefasst. Beschlüsse der Mitgliederversammlung über Fragen der ausschließlichen Zuständigkeit werden mit qualifizierter Mehrheit der Stimmen von ¾ der anwesenden Mitglieder gefasst.

7.1.6 Eine außerordentliche Generalversammlung der Mitglieder der „VEREINIGUNG“ kann durch einen Beschluss des „VEREINIGUNGSRATES“ einberufen werden, der auf der Grundlage einer Initiative des PRÄSIDENTEN der „VEREINIGUNG“, der Mitglieder des „VEREINSRATES“, angenommen wird. Der GENERALDIREKTOR sowie die Prüfungskommission (Revisor) kündigten in der Sitzung den „VORSTAND DES VEREINS“ oder eine Initiative einer Gruppe von mindestens 25 % der Mitglieder des „VEREINS“ an.

7.1.7 Besteht die Notwendigkeit, eine Mitgliederversammlung des VEREINS aus einer Gruppe von 25 % der Mitglieder des VEREINS einzuberufen, richten sie einen schriftlichen Antrag an den PRÄSIDENTEN DES VEREINS, der ihn innerhalb von 10 Tagen vorbringt Frage der Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung der Vereinsmitglieder in der Sitzung „VORSTAND DES VEREINS“. Spätestens 30 Tage nach Eingang eines schriftlichen Antrags beim VEREINSPRÄSIDENTEN entscheidet der VEREINSRAT über die Einberufung der Mitgliederversammlung der VEREINSmitglieder und legt einen Termin fest oder übermittelt dem VEREIN eine begründete Schlussfolgerung Mitglieder, die Initiative der VEREINSmitglieder abzulehnen.

7.1.8 Der Generaldirektor des Vereins ist verpflichtet, alle Mitglieder des Vereins über die Einberufung der Mitgliederversammlung des Vereins spätestens 30 Tage vor dem geplanten Termin zu informieren.

7.1.9 Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung des Vereins fallen in die Zuständigkeit des VEREINSRATS.

7.1.10 Beschlüsse der Mitgliederversammlung des VEREINS werden in einem Protokoll dokumentiert und vom PRÄSIDENT des VEREINS, den Mitgliedern des VEREINSRATES unterzeichnet und mit dem Siegel des VEREINS beglaubigt.

7.1.11 Mitglieder des VEREINS nehmen unentgeltlich an der Arbeit der Mitgliederversammlung des VEREINS teil.

7.2 In den Pausen zwischen den Mitgliederversammlungen der „VEREIN“Das ständige kollegiale Leitungsorgan des VEREINS ist der VORSTAND DES VEREINS:

7.2.1 Der „VEREINSRAT“ orientiert sich bei seiner Arbeit an dieser Satzung, den Beschlüssen der Mitgliederversammlung des „VEREINS“ sowie an seinen eigenen Beschlüssen. Die Aktivitäten des „VEREINSRATS“ basieren auf Kollegialität in der Führung, Transparenz und regelmäßiger Berichterstattung an die Mitglieder der „VEREINIGUNG“. Die Zuständigkeit des „VERBANDSRATS“ umfasst:

1) Entwicklung der Haupttätigkeitsrichtungen des VEREINS.

2) Genehmigung des Finanzplans des VEREINS und dessen Änderungen.

3) Aussage Jahresbericht und Jahresbilanz.

4) Wahl des PRÄSIDENTEN der „VEREINIGUNG“ und des VIZEPRÄSIDENTEN der „VEREINIGUNG“.

5) Gründung von Zweigstellen und Eröffnung von Repräsentanzbüros des VEREINS.

6) Festlegung der Höhe der Eintritts-, Jahresmitglieds-, Ziel- und Registrierungsgebühren, des Zahlungsverfahrens und der daraus resultierenden Vorteile.

7) Genehmigung der Berichte der Prüfungskommission.

8) Entscheidung über die Ernennung und vorzeitige Entlassung des GENERALDIREKTORS.

9) Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung des VEREINS.

10) Entscheidung über die Aufnahme in den „VEREIN“ und über den Ausschluss aus diesem. Festlegung eines Kandidatenzeitraums und einer Mitgliedschaftskategorie für diejenigen, die dem VEREIN beitreten.

11) Entscheidung über die Teilnahme an anderen Organisationen.

12) Genehmigung von Dokumenten, die die Aktivitäten des VEREINS regeln – interne Dokumente des VEREINS.

13) Fragen der Unterstützung anderer Organe des VEREINS bei der Lösung von Problemen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.“

14) Delegation von Vertretern der „VEREINIGUNG“ zu anderen Organisationen und Treffen und Abberufung dieser Vertreter.

15) Festlegung der Hauptrichtungen für die Verwendung der Mittel des VEREINS und der Höhe ihrer Finanzierung sowie des Verfahrens für den Zugriff auf die Mittel des VEREINS.

16) Festlegung der Haupttätigkeitsrichtungen der Exekutivdirektion und Annahme von Berichten über deren Umsetzung.

17) Übertragung eines Teils seiner Funktionen an Exekutivorgane.

18) Sonstige Angelegenheiten, mit Ausnahme derjenigen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen

Mitglieder des VEREINS.

7.2.3 Der „VEREINSRAT“ besteht zunächst aus Gründern, die ständige Mitglieder des „VEREINSRATes“ sind und aus diesem nicht ausgeschlossen werden können.

7.2.4 Sitzungen des „VEREINSRATES“ sind gültig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des „VEREINSRATES“ an seiner Arbeit teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder des „VERBANDSRATS“ gefasst. Bei Stimmengleichheit der Mitglieder des „VEREINSRATES“ wird ein Beschluss gefasst, für den der „VEREINSPRÄSIDENT“ in der Sitzung gestimmt hat. Beschlüsse des „VERBANDSRATS“ zu Themen

gemäß Abschnitt 7.2.1 S. 1), 2), 4), 6), 7), 10) werden mit qualifizierter Mehrheit der Stimmen von ¾ aller Mitglieder des „VEREINSRATS“ angenommen. Ständige Mitglieder des „ASSOCIATION COUNCIL“ haben bei Abstimmungen ein Vetorecht.

7.2.5 Beschlüsse des „VEREINSRATES“ werden in einem Protokoll dokumentiert und vom PRÄSIDENT der „VEREINIGUNG“ unterzeichnet.

7.2.6 Durch Beschluss des „VEREINSRATS“ kann seine Zusammensetzung um Mitglieder des „VEREINS“ erweitert werden, die von der Mitgliederversammlung des „VEREINS“ für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Die quantitative Zusammensetzung des „VERBANDSRATES“ wird vom „VERBANDSRAT“ selbst bestimmt.

7.2.7 „VERBANDSRAT“ trifft sich nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Quartal (3 Monate). Das Verfahren zur Bildung, Einberufung, Arbeit sowie die Befugnisse des „VEREINSRATS“ werden durch diese Satzung bestimmt. Der VEREINSPRÄSIDENT erarbeitet und legt dem VEREINSRAT Fragen zur Form und Höhe der Vergütung der Mitglieder des VEREINSRATS für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben zur Genehmigung vor.

7.2.8 „Der VEREINSRAT“ wählt unter seinen ständigen Mitgliedern den PRÄSIDENTEN der „VEREINIGUNG“, der zum Leiter des „VEREINSRATES“ wird und in den Zeiträumen zwischen den Sitzungen der „VEREINIGUNG“ die allgemeine Leitung der „VEREINIGUNG“ ausübt RAT“ und die Mitgliederversammlung der „VEREINIGUNG“. Der Präsident des Vereins wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

7.2.9 Im Falle einer vorübergehenden Abwesenheit des PRÄSIDENTEN der VEREINIGUNG werden seine Aufgaben vom VIZEPRÄSIDENTEN der VEREINIGUNG wahrgenommen. Der Vizepräsident des „Vereins“ wird vom „Verbandsrat“ aus seiner Mitte für vier Jahre gewählt.

7.2.10 Der Vizepräsident des Vereins organisiert die Aktivitäten des Vereins in bestimmten Bereichen und Aufgaben und nimmt im Namen des Präsidenten des Vereins seine Aufgaben auch während der Abwesenheit des Präsidenten des Vereins wahr.

7.2.11 PRÄSIDENT DES VEREINS:

Bietet die allgemeine Leitung des VEREINS, handelt ohne Vollmacht im Namen des VEREINS;

Vertritt die Interessen des VEREINS gegenüber juristischen und natürlichen Personen und unterzeichnet bei Bedarf im Namen des VEREINS Briefe, Einsprüche, Vereinbarungen usw.;

Handelt im Namen des VEREINS und hat das Recht, im Namen des VEREINS Erklärungen abzugeben;

Leitet, organisiert und verwaltet die Arbeit des „VERBANDSRATS“ und leitet dessen Sitzungen;

Leitet und leitet die Generalversammlung der Mitglieder des VEREINS;

Nimmt Bewerbungen entgegen, prüft vorläufig und legt dem „VEREINSRAT“ Fragen zur Aufnahme neuer Mitglieder und zum Ausschluss aus der „VEREINIGUNG“ zur Prüfung vor;

Entwickelt und legt dem „VEREINSRAT“ Vorschläge zur Höhe der Eintritts-, Mitgliedschafts-, Registrierungs- und Zielgebühren für Mitglieder der „VEREINIGUNG“ zur Prüfung vor;

Legt den Leitungsorganen des VEREINS verschiedene Vorschläge und Initiativen zur Prüfung vor;

Kontrolliert die laufenden organisatorischen und finanziellen Aktivitäten des VEREINS, fördert die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des VEREINS und des VORSTANDS DES VEREINS;

Genehmigt die Struktur, Personalausstattung, Form und Löhne der Mitarbeiter der Exekutivdirektion;

Unterzeichnet im Namen der „VEREINIGUNG“ gemäß Ziffer 7.3.4 einen Arbeitsvertrag – stellt den GENERALDIREKTOR ein und entlässt ihn;

Im Namen der „VEREIN“-Zeichen Arbeitsverträge mit Mitgliedern des „VEREINSRATES“ und dem VIZEPRÄSIDENT der „VEREINS“, wenn diese dauerhaft tätig sind;

Ernennt der „VEREINSVORSTAND“ im Namen des „VEREINS“ die Leiter von Niederlassungen und Repräsentanzen, schließt er mit ihnen Arbeitsverträge ab und erteilt ihnen Vollmachten.

7.2.12 Die vorzeitige Beendigung der Befugnisse des VEREINSPRÄSIDENTEN und des VIZEPRÄSIDENTEN des VEREINS aufgrund eigener Wünsche wird vom VEREINSRAT gleichzeitig mit der anschließenden Wahl neuer Personen für diese Position gemäß Abschnitt 7.2.8 genehmigt und 7.2.9 dieser Charta.

7.3. Ständiges alleiniges Exekutivorgan des VEREINS ist der GENERALDIREKTOR.

7.3.1 Der GENERALDIREKTOR organisiert die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des VEREINS, des VORSTANDS DES VEREINS, der Prüfungskommission (Revisor) und des PRÄSIDENTEN des VEREINS.

7.3.2 Der GENERALDIREKTOR leitet und verwaltet die Arbeit des Exekutivdirektoriums, das die finanziellen, wirtschaftlichen, haushaltsbezogenen und anderen alltäglichen Exekutivaktivitäten des VEREINS ausführt.

7.3.3 Der GENERALDIREKTOR handelt im Rahmen seiner Befugnisse ohne Vollmacht und erteilt Vollmachten zur Durchführung solcher Handlungen, unterzeichnet Dokumente, schließt Vereinbarungen im Rahmen seiner Zuständigkeit ab, vertritt die Interessen des VEREINS in allen sich daraus ergebenden Fragen Aktivitäten des VEREINS im Rahmen seiner Befugnisse und löst außerdem alle Angelegenheiten, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung des VEREINS, des RATS DES VEREINS, der Prüfungskommission und des PRÄSIDENTEN des VEREINS, as fallen definiert durch diese Charta;

7.3.4 Der GENERALDIREKTOR wird vom „VORSTAND DER VEREINIGUNG“ ernannt (gewählt) und vorzeitig entlassen. Im Namen des VEREINS wird der Arbeitsvertrag mit dem GENERALDIREKTOR vom PRÄSIDENT des VEREINS unterzeichnet. Das Amt des GENERALDIREKTORS kann nicht mit den Ämtern des VEREINSPRÄSIDENTEN, DES VIZEPRÄSIDENTEN DES VEREINS und des Mitglieds der Prüfungskommission (Revisor) kombiniert werden.

7.3.5 Der GENERALDIREKTOR ist gegenüber der Mitgliederversammlung des Vereins und dem Rat des Vereins rechenschaftspflichtig.

7.3.6 Der GENERALDIREKTOR ist gegenüber der Mitgliederversammlung des VEREINS und dem VEREINSRAT für die Umsetzung ihrer Weisungen und für die Einhaltung der Finanz-, Vertrags- und Arbeitsdisziplin durch die Mitarbeiter des Exekutivdirektoriums verantwortlich für die Ergebnisse und die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit.

7.3.7 Die buchhalterischen, betrieblichen und statistischen Aufzeichnungen der Arbeitsergebnisse und die Berichterstattung des VEREINS werden gemäß den in der Russischen Föderation geltenden Standards geführt. Verantwortung für den Stand der Buchhaltung, rechtzeitige Übermittlung von Buchhaltungs- und anderen Berichten der „VEREINIGUNG“ an die staatliche Steueraufsichtsbehörde und andere Regierungsstellen, wird dem GENERALDIREKTOR DES VEREINS anvertraut, dessen Zuständigkeit durch die geltende Gesetzgebung und die Satzung des VEREINS bestimmt wird.

7.3.8 „VEREIN“ ist zur Umsetzung staatlicher, sozialer, wirtschaftlicher und steuerlicher Richtlinien für die Sicherheit von Dokumenten (Management-, Finanz- und Wirtschaftsdokumente, Personaldokumente usw.) verantwortlich und sorgt für die Übertragung wissenschaftlicher Dokumente in die staatliche Aufbewahrung und historischer Bedeutung, in Staatsarchiven gemäß der geltenden Gesetzgebung, speichert und verwendet Dokumente über das Personal in der vorgeschriebenen Weise. „VEREIN“ informiert staatliche Statistikbehörden über seine Aktivitäten und Steuerbehörden, Gründer und andere Personen gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation und dieser Charta.

7.3.9 Der GENERALDIREKTOR hat das Recht, seine Befugnisse ganz oder teilweise an seine Stellvertreter zu übertragen.

7.3.10 GENERALDIREKTOR:

a) führt rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit des VEREINS durch, übt das Verfügungsrecht über Eigentum und Gelder unter Berücksichtigung der in den Gründungsurkunden festgelegten Beschränkungen aus, schließt Verträge ab, führt Geschäfte durch, erteilt Aufträge und Weisungen, erteilt Anweisungen, die für alle Mitarbeiter verbindlich sind, je nach den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Angelegenheiten;

b) entwickelt die Struktur, legt die Vergütungsbedingungen fest, genehmigt amtliche Verpflichtungen Mitarbeiter der Exekutivdirektion der „VEREINIGUNG“, koordiniert mit dem PRÄSIDENT der „VEREINIGUNG“ die Besetzungstabelle, Form und Löhne der Mitarbeiter der Exekutivdirektion;

c) ergreift Maßnahmen zur Förderung und Disziplinierung der Mitarbeiter der Exekutivdirektion, erlässt lokale Verwaltungsakte (Anordnungen, Anweisungen usw.), stellt Mitarbeiter der Exekutivdirektion ein und entlässt sie, schließt Arbeitsverträge (Verträge) ab;

d) schließt Verträge ab, erteilt Vollmachten, erteilt Aufträge und Weisungen, erteilt für alle Arbeitnehmer verbindliche Weisungen in Angelegenheiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

e) eröffnet Bankkonten, unterzeichnet Finanz- und Zahlungsdokumente;

f) führt andere Handlungen im Rahmen seiner in dieser Charta festgelegten Befugnisse und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation durch.

7.3.11 Zu den Aufgaben des GENERALDIREKTORS gehören:

Logistische und technische Unterstützung der Aktivitäten des VEREINS im Rahmen der Eigen- und Fremdmittel des VEREINS;

Gewinnung zusätzlicher finanzieller und materieller Ressourcen für die Umsetzung gesetzlicher Aktivitäten;

Übermittlung jährlicher und periodischer (auf Anfrage) Berichte über den Eingang und die Verwendung von Mitteln an den „VEREINSVORSTAND“;

Vorbereitung und Organisation von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen des VEREINS;

Jährlicher Bericht an den „VEREINSRAT“ und die Mitgliederversammlung der VEREINSmitglieder über seine Aktivitäten;

Lösung von Personalfragen, Ernennung stellvertretender GENERALDIREKTOREN und deren vorzeitige Entlassung;

Lösung anderer Angelegenheiten, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung der VEREINIGUNG, des VEREINIGUNGSRATES, der Prüfungskommission (Prüfer) und des PRÄSIDENTEN der VEREINIGUNG fallen.

8. KONTROLLE DER AKTIVITÄTEN

8.1 Kontrolle über Finanzen Wirtschaftstätigkeit durchgeführt von der Prüfungskommission (Revisor).

8.2 Die Revisionskommission (Revisor) ist das Kontrollorgan des VEREINS und kann aus einem bestehen – drei Leute die die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des VEREINS ausüben. Die Prüfungskommission (Revisor) wird von der Mitgliederversammlung der VEREINSmitglieder für die Dauer von zwei Jahren aus den Mitgliedern des VEREINS gewählt.

8.3 Die Revisionskommission (Revisor) ist gegenüber der Mitgliederversammlung des VEREINS rechenschaftspflichtig. Die Prüfungskommission (Revisor) überprüft die Tätigkeit des „VERBANDSRATS“ und des Exekutivdirektoriums nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich.

8.4 Die Prüfungskommission wird von ihrem Vorsitzenden (Prüfer) geleitet, der das Recht hat, im Einvernehmen mit dem VERBANDSRAT unabhängige Prüfer in die Durchführung der Prüfung einzubeziehen.

8.5 Berichte über die Ergebnisse der Prüfung und die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen und materiellen Ressourcen des VEREINS werden der Mitgliederversammlung des VEREINS vorgelegt.

8.6 Revisionskommission (Revisor):

A) führt eine Prüfung der Ausgaben von Geldern und Sachwerten durch und bestätigt die Richtigkeit der in Berichten und anderen Finanzdokumenten enthaltenen Daten;

B) Überprüft den Zeitplan und die Korrektheit des Verfahrensablaufs, arbeitet mit Vorschlägen, Stellungnahmen und Anfragen im „VEREINSRAT“ und in der Exekutivdirektion der „VEREINIGUNG“;

C) übt die Kontrolle über die Erstellung von Berichten, das Verfahren zur Führung von Buchhaltungsunterlagen und die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie über Rechtsakte der Russischen Föderation bei der Durchführung finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten aus;

D) Überwacht die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des VEREINS.

8.7 „VEREIN“ führt Buchhaltungsunterlagen und statistische Berichte in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise und informiert staatliche Statistikbehörden und Steuerbehörden, Gründer und andere Personen über seine Aktivitäten gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation und ihrer Mitgliedsstaaten Unterlagen.

8.8 Der Jahresbericht über die Geschäftstätigkeit des VEREINS, der Prüfungsbericht und die Bilanz mit Abschluss der Prüfungskommission (Revisor) werden spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres dem VEREINSRAT zur Genehmigung vorgelegt.

8.9 „VEREIN“ und seine Funktionäre tragen die gesetzlich festgelegte Verantwortung für die Richtigkeit der im Jahresbericht und in der Bilanz enthaltenen Informationen.

9. EIGENTUM

9.1. Das Eigentum des VEREINS entsteht durch:

9.1.2 Eintritt, Jahresmitgliedschaft, Ziel- und Registrierungsgebühren der Mitglieder des „VEREINS“, freiwillige Vermögens- und Geldspenden, Spenden von juristischen und natürlichen Personen, auch ausländischen;

9.1.3 Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Werken, Dienstleistungen;

9.1.4 Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten;

9.1.5 Einkünfte aus Geschäftstätigkeit;

9.1.6 Bankdarlehen und Darlehen anderer Gläubiger;

9.1.7 Einnahmen aus der Nutzung des Eigentums des VEREINS, einschließlich geistigem Eigentum;

9.1.8 Unentgeltliche ehrenamtliche Arbeit;

9.1.9 Andere Quellen, die nicht im Widerspruch zur geltenden Gesetzgebung stehen.

9.2. Beim Beitritt zum VEREIN zahlt ein Kandidatenmitglied des VEREINS (Bewerber) eine Aufnahmegebühr und einen anfänglichen Mitgliedsbeitrag in der vom VEREINSRAT festgelegten Höhe. Der zweite und die folgenden jährlichen Mitgliedsbeiträge werden von jedem Mitglied des VEREINS innerhalb der ersten sechs Jahre bezahlt Kalendermonate laufendes Jahr.

9.3. Beiträge können in bar, Wertpapieren, anderem Eigentum und geistigem Eigentum gezahlt werden. Der Wert des eingebrachten Eigentums und des geistigen Eigentums wird im Einvernehmen zwischen dem Mitglied der VEREINIGUNG (Antragsteller) und dem VORSTAND DER VEREINIGUNG in Rubel oder Fremdwährung ermittelt. Mitglieder des VEREINS verlieren das Verfügungsrecht über das als Einlage übertragene Vermögen.

9.4. Die Höhe der Aufnahme- und Jahresmitgliedsbeiträge für Mitglieder des VEREINS sowie Änderungen im Zusammenhang mit der Höhe, der Frist und der Form der Beitragszahlung werden vom RAT DES VEREINS festgelegt.

9.5. Die Eintritts-, Jahresmitgliedschafts- und Registrierungsgebühren werden zur Aufrechterhaltung der Leitungsgremien und zur Sicherstellung der in dieser Charta vorgesehenen Aktivitäten verwendet.

9.6. Gezielte Beiträge dienen der Finanzierung spezifischer Aktivitäten und Programme. Der Zeitraum, die Höhe und die Form der gezielten Zuwendungen werden vom „VEREINSRAT“ festgelegt.

9.7. „VEREIN“ nutzt das von Mitgliedern des „VEREINS“ erhaltene Eigentum und (oder) mietet Eigentum für die Organisation und Durchführung satzungsmäßiger Tätigkeiten.

9.8. „VEREIN“ hat das Recht, in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise zusätzliche finanzielle Ressourcen, einschließlich Devisenressourcen und Eigentum, von natürlichen und juristischen Personen, einschließlich ausländischer, anzuziehen.

9.9. „VEREIN“ kann Gebäude, Bauwerke, Ausrüstung, Inventar, Gelder in Rubel und Fremdwährung besitzen, Wertpapiere, sonstiges Vermögen, dessen Wert sich in der Bilanz des VEREINS widerspiegelt.

9.10. „VEREIN“ kann Grundstücke und anderes Eigentum besitzen oder anderweitig besitzen, das nicht gesetzlich verboten ist.

9.11 „VEREIN“ führt selbstständig die in der Satzung vorgesehenen Tätigkeiten durch und verwaltet die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten.

9.12 Einnahmen können nicht unter den Mitgliedern des VEREINS verteilt werden.

9.13 Die Gründer des „VEREINS“ sind von der Zahlung von Eintritts-, Jahresmitgliedschafts-, Registrierungs- und anderen gezielten Gebühren befreit.

9.14 Die Mittel des „Vereins“ werden zur Erreichung der in dieser Satzung vorgesehenen Ziele und Aufgaben verwendet.

10. VERFAHREN ZUR REORGANISATION UND LIQUIDATION

10.1. Die Neuorganisation des VEREINS erfolgt auf die in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebene Weise. Eine Umstrukturierung kann in Form einer Fusion, eines Beitritts, einer Teilung, einer Trennung und einer Umwandlung erfolgen.

10.2. Die Umstrukturierung beinhaltet die Übertragung der Rechte und Pflichten des „VEREINS“ auf seine Rechtsnachfolger. Der Beschluss zur Umwandlung des VEREINS wird von der Mitgliederversammlung des VEREINS gefasst.

10.3. Die Auflösung des „VEREINS“ kann erfolgen:

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung des VEREINS;

Basierend auf einer Gerichtsentscheidung;

In anderen Fällen, die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.

10.4. Die Liquidation erfolgt durch eine Liquidationskommission, die von der Mitgliederversammlung des VEREINS ernannt wird, und im Falle einer Liquidation durch Schieds- oder Gerichtsbeschluss durch eine von diesen Organen ernannte Liquidationskommission.

10.5. Mit der Ernennung der Liquidationskommission gehen ihr die Befugnisse zur Führung der Geschäfte des „Vereins“ über. Die Liquidationskommission bewertet das Vermögen des VEREINS, identifiziert seine Gläubiger und Schuldner und rechnet mit ihnen ab, erstellt eine Liquidationsbilanz und legt diese der Mitgliederversammlung des VEREINS vor.

10.6. Die Liquidationskommission veröffentlicht in der Presse eine Veröffentlichung über die Liquidation des „VEREINS“, das Verfahren und die Frist für die Geltendmachung von Forderungen durch seine Gläubiger.

10.7. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Forderungen der Gläubiger erstellt die Liquidationskommission eine Liquidationszwischenbilanz. Die Liquidationszwischenbilanz wird von der Mitgliederversammlung des Vereins genehmigt, die über die Liquidation entschieden hat.

10.8. Nach Abschluss des Vergleichs mit den Gläubigern erstellt die Liquidationskommission eine Liquidationsbilanz, die von der Mitgliederversammlung des VEREINS oder dem Gremium, das über die Liquidation entschieden hat, genehmigt wird.

10.9. Das nach der Befriedigung der Gläubigerforderungen verbleibende Vermögen bzw. sein Wert unterliegt der Verteilung unter den Vereinsmitgliedern im Verhältnis der Höhe ihrer Vermögenseinlage. Der Rest des Vermögens, dessen Wert die Höhe der Vermögensbeiträge der Vereinsmitglieder übersteigt, wird für die Zwecke verwendet, für die der Verein gegründet wurde, oder für wohltätige Zwecke.

10.10. „VEREIN“ gilt ab dem Zeitpunkt als nicht mehr vorhanden, an dem die entsprechende Eintragung im Unified State Register of Legal Entities erfolgt.

10.11. Bei der Neuordnung oder Beendigung der Vereinstätigkeit werden alle Unterlagen (leitende, finanzielle und wirtschaftliche, personelle Unterlagen etc.) nach den festgelegten Regeln an den Rechtsnachfolger übertragen. In Ermangelung eines Rechtsnachfolgers werden dauerhaft aufbewahrte Dokumente von wissenschaftlicher und historischer Bedeutung in die staatliche Aufbewahrung im Archiv überführt. Personaldokumente (Bestellungen, Personalakten, Karteikarten, Personalkonten etc.) werden zur Aufbewahrung an das Archiv übergeben, in dessen Gebiet sich der Verein befindet. Die Übermittlung und Organisation der Unterlagen erfolgt durch und auf Kosten des VEREINS gemäß den Anforderungen der Archivbehörden.

10.12. Die Liquidationskommission trägt die Vermögenshaftung für Schäden, die sie dem VEREIN, seinen Mitgliedern und Dritten gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zufügt.

11. Streitbeilegung

Alle Streitigkeiten über die Angelegenheiten der „VEREINIGUNG“ zwischen ihren Mitgliedern, Streitigkeiten der „VEREINIGUNG“ mit natürlichen und juristischen Personen werden vom „VEREINSRAT“ oder der Mitgliederversammlung der „VEREINIGUNG“ beigelegt, sofern beide Streitparteien zustimmen darüber zu entscheiden oder, wenn keine Einigung erzielt wird, vor Gericht. Gerichtsentscheidungen sind endgültig und für die Streitparteien bindend.

12. VERFAHREN FÜR DAS INKRAFTTRETEN DER CHARTA UND IHRER ÄNDERUNGEN

12.1. Die Charta tritt mit der staatlichen Registrierung des VEREINS in Kraft.

12.2. Änderungen dieser Satzung werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung der „VEREIN“ mit anschließender staatlicher Neuregistrierung der Satzung vorgenommen.