1. Zu den Schutzwäldern gehören Wälder, die für die in Artikel 12 Teil 4 dieses Gesetzbuchs vorgesehenen Zwecke bebaut werden sollen.

2. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtsordnung des Schutzwaldes werden folgende Kategorien dieser Wälder festgelegt:

1) Wälder, die sich auf besonders geschützten Gebieten befinden Naturgebiete;

2) Wälder in Wasserschutzzonen;

3) Wälder, die die Funktion haben, natürliche und andere Objekte zu schützen:

a) Wälder in der ersten und zweiten Zone der Sanitärschutzzonen für Trink- und Brauchwasserversorgungsquellen;

b) Schutzwaldstreifen entlang öffentlicher Bahnstrecken, föderal Autobahnenöffentliche Straßen, öffentliche Straßen, die Eigentum von Unternehmen sind Russische Föderation;

c) Grünflächen;

c.1) Waldparkgebiete;

d) städtische Wälder;

e) Wälder in der ersten, zweiten und dritten Zone der sanitären (gebirgigen) Schutzbezirke von Gesundheits- und Erholungsgebieten und Kurorten;

4) wertvolle Wälder:

a) staatliche Schutzwaldgürtel;

b) Erosionsschutzwälder;

c) Wälder in Wüsten-, Halbwüsten-, Waldsteppen-, Waldtundra-Zonen, Steppen und Bergen;

d) Wälder mit wissenschaftlichen bzw historische Bedeutung;

e) Nussfanggebiete;

f) Waldobstplantagen;

g) Streifenbohrer;

h) begrenzte Waldstreifen entlang von Gewässern;

i) Laichschutzzonen der Wälder.

3. Zu den besonders geschützten Waldgebieten zählen:

1) Uferschutz, Boden Schutzgebiete Wälder entlang von Gewässern, Hängen von Schluchten;

2) Waldränder, die an baumlose Räume grenzen;

3) Waldsaatgutplantagen, permanente Waldsaatgutparzellen und andere Anlagen zur Waldsaatgutproduktion;

4) geschützte Waldgebiete;

5) Waldgebiete mit Relikt- und endemischen Pflanzen;

6) Lebensräume seltener und gefährdeter Wildtiere;

7) sonstige besonders geschützte Waldgebiete.

4. Besonders schützenswerte Waldgebiete können in Schutzwälder, Betriebswälder und Schutzwälder eingeteilt werden.

5. In Schutzwäldern und in besonders geschützten Waldgebieten ist die Ausübung von Tätigkeiten verboten, die mit ihrem Zweck und ihrer nützlichen Funktion unvereinbar sind.

6. Die Einstufung von Wäldern als Schutzwald sowie die Zuweisung besonders schützenswerter Waldgebiete und die Festlegung ihrer Grenzen erfolgt durch die Behörden Staatsmacht, lokale Regierungsbehörden im Rahmen ihrer gemäß den Artikeln 81 - 84 dieses Gesetzbuchs festgelegten Befugnisse.

Kommentare zu Art. 102 LC RF


Gemäß Art. 10 dieses Kodex, Wälder, die sich auf Waldfondsflächen befinden, gemäß beabsichtigter Zweck werden in Schutzwälder, Produktionswälder und Reservewälder unterteilt. Wälder auf Flächen anderer Kategorien können als Schutzwälder eingestuft werden. Dieser Ansatz ermöglicht als einzigartige Alternative zu den bisher bestehenden drei Waldgruppen den Vergleich der bisher bestehenden Waldschutzkategorien der Gruppe I nach Art. 56 LC RF 1997 und die durch diesen Kodex festgelegten Kategorien von Schutzwäldern.

Tabelle 1

┌─────────────────────────────────┬───────────────────────────────┐

│ Forstgesetzbuch der Russischen Föderation 2006 │ Forstgesetzbuch der Russischen Föderation 1997 │

│ Wälder (Artikel 102 Absatz 2) │ die folgenden Kategorien │

│ │ Sicherheit (Artikel 56) │

│1. Wälder in Schutzgebieten │Naturdenkmäler; Wälder │

│ │Zustand natürlich │

│ │Reserven; Nationalwälder│

│ │Parks; Wälder Naturparks; │

│ │reservierte Waldgebiete │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│2. Wälder in │Verbotenen Waldstreifen von │

│Wasserschutzzonen │Ufer von Flüssen, Seen, Stauseen│

│ │und andere Gewässer; │

│ │verbotene Waldstreifen, │

│ │Schutz der Laichgründe wertvoller │

│ │kommerzieller Fisch

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│3. Wälder erfüllen die Funktionen │ │

│Schutz natürlicher und anderer Objekte:│ │

│Wälder in der ersten und │Wälder der ersten und zweiten Zone │

│zweite Zonen der Sanitärzonen │Sanitärschutzzonen │

│Schutz von Trinkwasserquellen und │Wasserversorgungsquellen │

│Haushalt │ │

│Wasserversorgung │ │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│Schutzwaldstreifen, │Schutzwaldstreifen entlang │

│entlang │Eisenbahnlinien gelegen, │

│allgemeine Eisenbahnen │Straßen │

│use, föderal │föderal, republikanisch │

│Straßen von allgemeiner │und regionaler Bedeutung │

│Nutzung, Autobahnen │ │

│zur allgemeinen Verwendung, befindet sich in│ │

│Eigentum der Untertanen der Russischen Föderation │ │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│Grünflächen, Waldparks │Wälder in Siedlungsgrünflächen │

│ │und wirtschaftliche Einrichtungen │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│Stadtwälder │ - │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│Wälder im ersten, │Wälder im ersten, zweiten und dritten │

│zweite und dritte Zone der Bezirke │Zonen der Sanitärbezirke (Bergbau │

│Sanitär (Bergsanitär) │Sanitär) Schutz von Resorts │

│Schutz von medizinischen und Freizeiteinrichtungen │ │

│Gebiete und Resorts │ │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│4. Wertvolle Wälder: │ │

│Landesschutzwälder│Landesschutzwälder│

│Streifen │Streifen │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│Anti-Erosions-Wälder │Anti-Erosions-Wälder │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│Wälder in der Wüste, │Wälder in der Wüste, │

│Halbwüste, Waldsteppe, │Halbwüste, Steppe, │

│Wald-Tundra-Zonen, Steppen, │Waldsteppe und dünn bewaldete Berggebiete│

│Berge │Gebiete mit wichtigen │

│ │Bedeutung für den Umweltschutz │

│ │natürliche Umgebung; Tundra │

│ │Wälder │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│Wälder mit wissenschaftlichem oder │Wälder mit wissenschaftlichem oder │

│historische Bedeutung │historische Bedeutung │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│Walnuss-Fanggebiete │Walnuss-Fanggebiete │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│Waldobstplantagen │Waldobstplantagen │

├─────────────────────────────────┼───────────────────────────────┤

│Bandbohrer │Bandbohrer │

└─────────────────────────────────┴───────────────────────────────┘

Wie wir sehen können, werden Wälder, die die Funktion des Schutzes natürlicher und anderer Objekte erfüllen, sowie wertvolle Wälder zu einer integralen Kategorie des darin enthaltenen Schutzwaldregimes zusammengefasst. Generell handelt es sich bei den Änderungen um Klarstellungen bzw. Änderungen der terminologischen Grundlagen und Konzepte des neuen Forstrechts. Ganz neu auf der Liste sind Stadtwälder. Dies ist verständlich, da die bisherigen Rechtsvorschriften Stadtwälder überhaupt nicht in Waldgruppen einteilten, denn Sie hatten nichts mit Waldfondsflächen zu tun, und Schutzkategorien wurden nur für Wälder der Gruppe I festgelegt. Jetzt können Wälder auf anderen Landkategorien angesiedelt werden.

Gemäß Art. 8 Bundesgesetz„Mit Inkrafttreten des Forstgesetzes der Russischen Föderation“ werden Wälder der Gruppe I und Waldschutzkategorien der Gruppe I als Schutzwälder und Schutzwaldkategorien gemäß Art. anerkannt. 102 LC RF.

1. Zu den Schutzwäldern gehören Wälder, die für die in Artikel 12 Teil 4 dieses Gesetzbuchs vorgesehenen Zwecke bebaut werden sollen.

2. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtsordnung des Schutzwaldes werden folgende Kategorien dieser Wälder festgelegt:
1) Wälder in besonders geschützten Naturgebieten;
2) Wälder in Wasserschutzzonen;
3) Wälder, die die Funktion haben, natürliche und andere Objekte zu schützen:
a) Wälder in der ersten und zweiten Zone der Sanitärschutzzonen für Trink- und Brauchwasserversorgungsquellen;
b) schützende Waldstreifen entlang öffentlicher Eisenbahnschienen, öffentlicher Bundesstraßen und öffentlicher Straßen im Besitz von Teilgebieten der Russischen Föderation;
c) Grünflächen;
c_1) Waldparkgebiete;
d) städtische Wälder;
e) Wälder in der ersten, zweiten und dritten Zone der sanitären (gebirgigen) Schutzbezirke von Gesundheits- und Erholungsgebieten und Kurorten;
4) wertvolle Wälder:
a) staatliche Schutzwaldgürtel;
b) Erosionsschutzwälder;
c) Wälder in Wüsten-, Halbwüsten-, Waldsteppen-, Waldtundra-Zonen, Steppen und Bergen;
d) Wälder von wissenschaftlicher oder historischer Bedeutung;
e) Nussfanggebiete;
f) Waldobstplantagen;
g) Streifenbohrer;
h) begrenzte Waldstreifen entlang von Gewässern;
i) Laichschutzzonen der Wälder.

3. Zu den besonders geschützten Waldgebieten zählen:
1) Uferschutz, Bodenschutzgebiete von Wäldern entlang von Gewässern, Schluchtenhänge;
2) Waldränder, die an baumlose Räume grenzen;
3) Waldsaatgutplantagen, permanente Waldsaatgutparzellen und andere Anlagen zur Waldsaatgutproduktion;
4) geschützte Waldgebiete;
5) Waldgebiete mit Relikt- und endemischen Pflanzen;
6) Lebensräume seltener und gefährdeter Wildtiere;
7) sonstige besonders geschützte Waldgebiete.

4. Besonders schützenswerte Waldgebiete können in Schutzwälder, Betriebswälder und Schutzwälder eingeteilt werden.

5. In Schutzwäldern und in besonders geschützten Waldgebieten ist die Ausübung von Tätigkeiten verboten, die mit ihrem Zweck und ihrer nützlichen Funktion unvereinbar sind.

6. Die Einstufung von Wäldern als Schutzwälder und die Zuweisung besonders schützender Waldgebiete sowie die Festlegung ihrer Grenzen erfolgen durch staatliche Behörden und Kommunalverwaltungen im Rahmen ihrer Befugnisse, die gemäß den Artikeln 81-84 dieses Gesetzes festgelegt sind .

Kommentar zu Artikel 102 des RF LC

1. Teil 1 des kommentierten Artikels enthält Allgemeine Bestimmungen, Bestimmung der Zusammensetzung von Schutzwäldern. Gleichzeitig hat die Norm von Teil 1 des kommentierten Artikels referenziellen Charakter, da sie festlegt, dass Schutzwälder alle Wälder sind, die für die in Teil 4 der Kunst genannten Zwecke entwickelt werden. 12 des RF LC (siehe Kommentar zu Artikel 12 des RF LC). Daher sind die allgemeinen Bestimmungen zur Zusammensetzung von Schutzwäldern in Artikel 12 des RF-Gesetzes definiert und nicht im kommentierten Artikel.

2. Teil 2 des kommentierten Artikels definiert die Zusammensetzung von Schutzwäldern, nämlich deren Einteilung in Kategorien. Tatsächlich handelt es sich bei den Schutzwaldkategorien um Gruppen von Schutzwäldern, abhängig von der Funktion, die sie erfüllen. Die Kategorien der Schutzwälder sind wie folgt:
1) Wälder in besonders geschützten Naturgebieten. Nach der Präambel des Bundesgesetzes „Über besonders geschützte Naturgebiete“ sind besonders geschützte Naturgebiete Gebiete des Landes, der Wasseroberfläche und des darüber liegenden Luftraums, in denen sich Naturkomplexe und Objekte befinden, die besondere ökologische, wissenschaftliche, kulturelle, ästhetische, Erholungs- und Gesundheitswert, der durch behördliche Entscheidungen ganz oder teilweise entzogen wird wirtschaftliche Nutzung und für die ein besonderes Schutzsystem eingeführt wurde;
2) Wälder in Wasserschutzzonen. Wasserschutzzonen gemäß Teil 1 der Kunst. 65 des Wassergesetzbuches der Russischen Föderation sind Gebiete, die an die Küste von Meeren, Flüssen, Bächen, Kanälen, Seen und Stauseen angrenzen und in denen eine besondere Regelung für die Ausübung wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten zur Vermeidung von Wassereinbrüchen festgelegt ist Verschmutzung, Verstopfung, Verschlammung dieser Gewässer und die Erschöpfung ihrer Gewässer sowie die Erhaltung aquatischer Lebensräume biologische Ressourcen und andere tierische Gegenstände und Flora;
3) Wälder, die die Funktion haben, natürliche und andere Objekte zu schützen. Zu diesen Wäldern zählen Wälder, die über solche Eigenschaften und Merkmale verfügen, die es ihnen wiederum ermöglichen, die Erhaltung der Eigenschaften und Merkmale anderer natürlicher und anderer Objekte zu gewährleisten. Zu solchen Wäldern, Abschnitt 3, Teil 2 des kommentierten Artikels, gehört Folgendes:
a) Wälder in der ersten und zweiten Zone der Sanitärschutzzonen für Trink- und Brauchwasserversorgungsquellen. Unter solchen wasserrechtlichen Zonen sind Gebiete zu verstehen, in denen besondere Nutzungsbedingungen festgelegt sind und innerhalb derer solche gelten Wirtschaftstätigkeit, was Gewässer schädigen kann;
b) schützende Waldstreifen entlang öffentlicher Eisenbahnschienen, öffentlicher Bundesstraßen und öffentlicher Straßen im Besitz von Teilgebieten der Russischen Föderation. Zu diesen Wäldern zählen gemäß Abschnitt 22 der Waldbewirtschaftungsanweisung auch Wälder, die sich auf dem Gebiet von Schutzgebieten befinden Eisenbahnen und Straßenrandstreifen von Autobahnen, die gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung installiert wurden Eisenbahntransport, über den Straßenverkehr. In diesem Teil des kommentierten Artikels wird jedoch die Anforderung festgelegt, dass diese Schutzstreifen entlang öffentlicher Straßen angeordnet sein müssen. Wir glauben, dass der Bundesgesetzgeber diese Entscheidung getroffen hat, um den Wäldern Vorrang einzuräumen, die wiederum natürliche und andere Objekte vor den negativen Faktoren schützen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb öffentlicher Straßen auftreten. Zu diesen Straßen in Absatz 3, Teil 2 des kommentierten Artikels gehören:
- öffentliche Bahngleise - Bahngleise in den Territorien Bahnhöfe, offen für den Empfang und die Abfahrt von Zügen, den Empfang und die Zustellung von Gütern, Gepäck, Frachtgepäck, für die Bedienung von Fahrgästen und die Durchführung von Sortier- und Rangierarbeiten sowie für Eisenbahnschienen, die solche Bahnhöfe verbinden (Artikel 2 der Charta). des Eisenbahnverkehrs der Russischen Föderation);
- öffentliche Straßen im Eigentum der Russischen Föderation und im Eigentum von Teilgebieten der Russischen Föderation. Basierend auf Teil 3 der Kunst. 5 Bundesgesetz „Über Autobahnen und Straßenaktivitäten in der Russischen Föderation und über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ sind solche Straßen Autobahnen, die für den Verkehr von Fahrzeugen einer unbegrenzten Anzahl von Personen bestimmt sind;
c) Grünflächen. Dieses Konzept bzw. die rechtliche Definition dieses Konzept ist in der Bundesgesetzgebung nicht enthalten. Mittlerweile scheint es, dass darunter Gebiete mit besonderen ökologischen Merkmalen verstanden werden können, die eine Schutzfunktion erfüllen;
d) Waldgebiete. Unter Waldparkflächen sind Flächen zu verstehen, die von Wäldern eingenommen werden und der Erholung dienen. In Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Bestimmung von Funktionszonen in Waldparkzonen, der Fläche und den Grenzen von Waldparkzonen, Grünzonen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. Dezember 2009 N 1007, sind Waldparkzonen zum Zweck der Organisation der Erholung der Bevölkerung, der Erhaltung der sanitären, hygienischen, gesundheitlichen und ästhetischen Werte der Naturlandschaften sowie Grünflächen werden eingerichtet, um den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen natürlichen und vom Menschen verursachten Einflüssen sowie die Erhaltung zu gewährleisten und Verbesserung der Gesundheit Umfeld;
e) Stadtwälder. Gemäß den Waldbewirtschaftungsanweisungen umfassen Stadtwälder Wälder, die sich auf dem Land besiedelter Gebiete befinden;
f) Wälder in der ersten, zweiten und dritten Zone der Sanitär- (Gebirgssanitär-) Schutzbezirke von Gesundheits- und Erholungsgebieten und Kurorten. Gemäß Abschnitt 25 der Waldbewirtschaftungsanweisungen umfassen Wälder, die sich in der ersten, zweiten und dritten Zone der sanitären (Bergsanitär-)Schutzbezirke von Gesundheits- und Erholungsgebieten und Kurorten befinden, auch Wälder, die sich innerhalb der Grenzen der sanitären (Bergsanitär-)Schutzgebiete befinden. Bezirkszonen zum Schutz von Heil- und Erholungsgebieten und Kurorten, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung zu natürlichen Heilressourcen, Heil- und Erholungsgebieten und Kurorten eingerichtet wurden;
4) wertvolle Wälder. ZU wertvolle Wälder Unserer Meinung nach sollten Kategorien von Wäldern enthalten sein, die in ökologischer, natürlicher Hinsicht sowie im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Umweltschutz von besonderem Wert sind. Zu diesen Wäldern gehören gemäß Abschnitt 4, Teil 2 des kommentierten Artikels
a) staatliche Schutzwaldgürtel; Auf der Grundlage von Abschnitt 26 der Waldbewirtschaftungsanweisungen handelt es sich um künstlich angelegte lineare Waldplantagen in Waldsteppen-, Steppen- und Halbwüstengebieten, die klimaregulierende, bodenschützende, erosionsschützende und wasserschützende Funktionen erfüllen und von nationaler Bedeutung sind
b) Erosionsschutzwälder. Gemäß Abschnitt 27 der Waldbewirtschaftungsanweisungen umfassen Erosionsschutzwälder Wälder, die Gebiete vor Wasser- und Winderosion schützen sollen;
c) Wälder in Wüsten-, Halbwüsten-, Waldsteppen-, Waldtundra-Zonen, Steppen und Bergen. Diese Kategorie von Wäldern umfasst gemäß Abschnitt 28 der Waldbewirtschaftungsanweisungen:
- isolierte Waldgebiete in Waldsteppen-, Steppen-, Wüsten- und Halbwüstenzonen (Kolki) sowie natürliche oder künstlich geschaffene Waldgebiete in solchen Zonen, die auf das hydrografische Netz beschränkt sind (schöne Wälder) und Schutzfunktionen erfüllen;
- Wälder neben der Tundrazone, die in rauen Umgebungen wachsen klimatische Bedingungen Schutz- und Klimaregulierungsfunktionen des Hohen Nordens;
- Hochgebirgswälder, die im Subalpinbereich wachsen Höhenzone an der Grenze zum oberen baumlosen Teil von Berggipfeln und Bergkämmen (dünn bewaldete Berggebiete) mit Schutz- und Erosionsschutzbedeutung, deren Größe und Grenzen unter Berücksichtigung der örtlichen geologischen, hydrogeologischen, Boden- und anderen natürlichen Bedingungen bestimmt werden ;
d) Wälder von wissenschaftlicher oder historischer Bedeutung. Diese Waldkategorie besteht aus:
- Wälder innerhalb der Grenzen des Objektgebiets kulturelles Erbe(historische und kulturelle Denkmäler);
- Wälder, die Beispiele für die Errungenschaften der Forstwissenschaft und -praxis sind und langfristig Gegenstand der Forschung sind;
- Wälder mit einzigartigen genetischen Eigenschaften (genetische Reserven);
- Wälder mit einzigartiger Produktivität;
e) Walnussfanggebiete - Zedernwälder haben wichtig als Rohstoffbasis für die Beschaffung von Nüssen sowie die Organisation der Jagd Pelztier(Ziffer 30 der Waldbewirtschaftungsanweisungen);
f) Waldobstplantagen – natürliche oder künstlich angelegte Wälder, die wertvolle Obst-, Beeren- und Nussarten von Bäumen und Sträuchern enthalten (Ziffer 31 der Waldbewirtschaftungsanweisung);
g) Bandwälder – Wälder vom Bandinseltyp, die historisch unter rauen Boden- und Klimabedingungen zwischen baumlosen Steppen-, Halbwüsten- und Wüstengebieten entstanden sind und eine wichtige klimaregulierende, bodenschützende und wasserschützende Bedeutung haben (Absatz 32 von die Waldbewirtschaftungsanweisungen);
h) begrenzte Waldstreifen entlang von Gewässern – Wälder an den Ufern von Flüssen, Seen, Stauseen und anderen Gewässern, direkt angrenzend an ein Flussbett oder das Ufer eines anderen Gewässer, und im Falle einer baumlosen Aue - zur Flussaue (Ziffer 33 der Waldbewirtschaftungsanweisung);
i) Laichwaldgürtel – Wälder entlang der Ufer von Flüssen, Seen und anderen Gewässern, die Laichplätze für wertvolle kommerzielle Fische sind, direkt an das Flussbett oder das Ufer eines anderen Gewässers angrenzend und im Falle einer baumlosen Aue - zur Flussaue (Ziffer 34 der Anweisungen des Waldbewirtschaftungsgesetzes).

3. Teil 3 des kommentierten Artikels legt die Zusammensetzung besonders geschützter Waldgebiete fest. Gemäß § 36 der Waldbewirtschaftungsanweisung sind besonders geschützte Waldgebiete so angelegt, dass die Schutz- und andere Umweltfunktionen der in solchen Gebieten gelegenen Wälder erhalten bleiben und in ihnen ein angemessenes Waldbewirtschaftungs- und Waldnutzungsregime festgelegt wird. Besonders schützenswerte Waldgebiete lassen sich in Schutz-, Betriebs- und Reservewäldern ausweisen. Die Zusammensetzung besonders geschützter Waldgebiete ist wie folgt:
- Uferschutz, Bodenschutzgebiete von Wäldern entlang von Gewässern, Schluchtenhänge;
- Waldränder, die an baumlose Flächen grenzen;
- Waldsaatgutplantagen, permanente Waldsaatgutparzellen und andere Anlagen zur Waldsaatgutproduktion;
- geschützte Waldgebiete;
- Waldgebiete mit Reliktpflanzen und endemischen Pflanzen;
- Lebensräume seltener und gefährdeter Wildtiere;
- andere besonders geschützte Waldgebiete.

Die Merkmale, anhand derer Wälder als Waldtypen in die Kategorie der besonders geschützten Waldgebiete eingestuft werden, sind in der Anlage Nr. 4 „Standards und Kriterien für die Ausweisung besonders geschützter Waldgebiete“ zur Waldbewirtschaftungsanweisung festgelegt.

4. Die Bestimmungen von Teil 4 des kommentierten Artikels betreffen nur Schutzwaldgebiete und sehen die Möglichkeit vor, solche Gebiete nicht nur in Schutzwäldern, sondern auch in Produktionswäldern und Reservewäldern zu identifizieren. Diese Regelung des Teils 4 des kommentierten Artikels halten wir sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Sicht für gerechtfertigt, da es sich um Waldarten handelt, die als besonders schützenswert eingestuft sind Waldgebiete kann sowohl in Produktionswäldern als auch in Reservewäldern wachsen.

5. Teil 5 des kommentierten Artikels enthält eine Bestimmung zur Gewährleistung des Schutzes von Schutzwäldern und besonders geschützten Waldgebieten. Diese Bestimmung besteht in einem Verbot der Ausübung von Tätigkeiten, die mit ihrem Zweck und ihrer nützlichen Funktion unvereinbar sind. Mit anderen Worten handelt es sich um eine Aktivität, die diesen Waldtypen schaden kann, wodurch sie ihre nützlichen Funktionen und Eigenschaften verlieren können (siehe Beispiel aus Gerichtspraxis- Beschluss des Bundesschiedsgerichts des Westsibirischen Bezirks vom 4. Februar 2011 in der Sache Nr. A70-5653/2010).

6. Teil 6 des kommentierten Artikels definiert die Stellen, die die Einstufung von Wäldern als Schutzwälder und die Zuteilung besonders schützenswerter Waldgebiete sowie die Festlegung ihrer Grenzen vornehmen. Solche Themen sind:
- öffentliche Behörden;
- lokale Regierungsbehörden.

Beim Setzen von Grenzen handelt es sich um die Tätigkeit, die auf a bezeichneten Linien zu bestimmen Grundstück, auf dem sich die angegebenen Waldarten befinden, innerhalb derer sich Wälder dieser Arten befinden.

Konsultationen und Kommentare von Anwälten zu Artikel 102 des RF LC

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Die Kapitel 15 und 16 des RF LC definieren die Rechtsordnung der Wälder in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedeutung. Merkmale der Umsetzung von Waldnutzungsrechten werden traditionell mit der Rechtsordnung der Wälder in Verbindung gebracht, die die Bedingungen für die Nutzung und den Schutz von Wäldern in Abhängigkeit von Waldgruppen und Waldschutzkategorien der ersten Gruppe festlegt.

Die Kriterien für die Einteilung der Wälder in Gruppen waren ihre Rolle und Bedeutung im System „Natur-Gesellschaft“, ihre Lage und ihre Funktionen. Die Einteilung der Wälder in Gruppen wurde 1943 eingeführt.

Wälder, deren Hauptzweck darin besteht, verschiedene ökologische Funktionen zu erfüllen, und Wälder besonders geschützter Naturgebiete wurden als Wälder der ersten Gruppe eingestuft. Diese Gruppe wurde in 20 Sicherheitskategorien unterteilt.

Zu den Wäldern der zweiten Gruppe gehörten Wälder in Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte und einem ausgebauten Netz an Landverkehrswegen, Wälder mit unzureichendem Waldressourcen, was Beschränkungen des Waldnutzungsregimes erfordert.

Zu den Wäldern der dritten Gruppe zählen Wälder in Mehrwaldgebieten, die vor allem von betrieblicher Bedeutung sind. Sie wurden in zwei Arten unterteilt: entwickelte Wälder und Reservewälder. In Wäldern aller Gruppen war die Ausweisung besonders geschützter Gebiete mit eingeschränkter Waldbewirtschaftung erlaubt.

Gemäß Art. 10 des RF LC führte eine neue Waldklassifizierung ein. Sie sind in Schutz-, Betriebs- und Reservewälder unterteilt, während das Forstgesetz der Russischen Föderation in Bezug auf Wälder auf Flächen anderer Kategorien die Einstufung als Schutzwälder zulässt.

Der Hauptzweck von Schutzwäldern besteht darin, verschiedene ökologische Funktionen zu erfüllen – Umweltgestaltung, Gewässerschutz, Schutz, Hygiene und Hygiene, Gesundheitsverbesserung und andere. Zusätzliche Beschränkungen der Waldnutzung im Schutzwald zielen auf den Erhalt ab natürliche Objekte, die mit Wäldern, Land, Wasser, Objekten der Flora und Fauna und der Umwelt als Ganzes verbunden sind.

Schutzgerüste werden je nach Standort und Funktionszweck in vier Kategorien eingeteilt:

Wälder in besonders geschützten Naturgebieten;

Wälder in Wasserschutzzonen;

Wälder, die die Funktion haben, natürliche und andere Objekte zu schützen;

Wertvolle Wälder.

Die Festlegung von Kategorien von Schutzwäldern ist auf die Notwendigkeit einer strengeren Regulierung des Holzeinschlags (Kahlschlag oder selektiv) in diesen Wäldern zurückzuführen, da die Holzernte den gesamten Wald erheblich beeinträchtigen kann Waldökosystem und andere damit verbundene Naturobjekte. In diesem Fall ist es notwendig, sich an Absatz 4 der Kunst zu orientieren. 17 des LC RF, wonach Kahlschläge in Schutzwäldern nur dann durchgeführt werden, wenn selektive Kahlschläge nicht den Ersatz von Waldpflanzungen gewährleisten, die ihre umweltbildenden, wasserschützenden, hygienisch-hygienischen, gesundheitsfördernden und anderen Eigenschaften verloren haben nützliche Funktionen mit Waldpflanzungen, die die Erhaltung des Zielzwecks von Schutzwäldern und der nützlichen Funktionen, die sie erfüllen, gewährleisten.

Die rechtliche Regelung der Waldbewirtschaftung in Wäldern in besonders geschützten Naturgebieten unterliegt der gesetzlichen Regelung einzelne Arten besonders geschützte Naturgebiete.

Es wird durch die Normen des Forstgesetzes der Russischen Föderation, Bundesgesetz vom 14. März 1995 N 33-FZ „Über besonders geschützte Naturgebiete“ (in der Fassung vom 4. Dezember 2006) * (168), Bundesgesetz vom 10. Januar 2002. N 7-FZ „Über den Umweltschutz“ (in der Fassung vom 5. Februar 2007) * (169), durch Beschluss der Regierung der RSFSR vom 18. Dezember 1991 N 48 „Über die Genehmigung der Verordnungen über Zustand Naturschutzgebiete in der Russischen Föderation“ (in der geänderten und ergänzten Fassung vom 23. April 1996)*(170), durch Beschluss des Ministerrats – Regierung der Russischen Föderation vom 10. August 1993 N 769 „Über die Genehmigung der Verordnungen über nationale Naturparks Russische Föderation“*(171) usw.

In besonders geschützten Naturgebieten wird ein besonderes Schutzregime eingerichtet, das jede Tätigkeit, die den Zielen der Schaffung eines besonders geschützten Naturgebiets widerspricht, dauerhaft oder vorübergehend verbietet oder einschränkt.

Die gesetzliche Regelung der Waldnutzung in Wasserschutzzonen erfolgt in Übereinstimmung mit dem Forstgesetzbuch der Russischen Föderation, dem Wassergesetzbuch der Russischen Föderation, dem Bodengesetzbuch der Russischen Föderation und einem Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 23. November 1996 N 1404 „Über die Genehmigung der Verordnungen über Wasserschutzzonen von Gewässern und ihren Küstenschutzstreifen“* (172), mit Beschluss von Rosleskhoz vom 25. März 1997 N 33 „Über die Verordnungen über Wasserschutzzonen von Gewässern und ihren Küstenschutzstreifen.“

Wälder, die sanitäre, hygienische und gesundheitsfördernde Funktionen erfüllen, werden je nach Art des natürlichen oder anderen Objekts, gegenüber dem sie eine Schutzfunktion erfüllen, in die Kategorie der Schutzwälder eingeordnet. Dazu gehören:

Wälder in der ersten und zweiten Zone der Sanitärschutzzonen für Trink- und Brauchwasserversorgungsquellen;

Schutzwaldstreifen entlang öffentlicher Eisenbahnen, öffentlicher Bundesstraßen, öffentlicher Straßen im Eigentum von Teilgebieten des Bundes;

Grünflächenwälder, Waldparks, Stadtwälder;

Wälder in der ersten, zweiten und dritten Zone des Gesundheitsschutzes (Gebirgshygiene) von Gesundheits- und Erholungsgebieten und Kurorten.

Die Rechtsordnung dieser Kategorie von Schutzwäldern wird durch die Normen des Forstgesetzbuchs der Russischen Föderation, des Bodengesetzbuchs der Russischen Föderation, des Stadtplanungsgesetzbuchs der Russischen Föderation, des Wassergesetzbuchs der Russischen Föderation und des Bundesgesetzes festgelegt vom 6. Oktober 2003 N 131-FZ „On Allgemeine Grundsätze Organisationen der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ (in der Fassung vom 29. Dezember 2006) * (173), Bundesgesetz vom 23. Februar 1995 N 26-FZ „Über natürliche Heilressourcen, medizinische Kurorte und Kurorte“ ( in der Fassung vom 29. Dezember 2006)*(174), Bundesgesetz vom 10. Januar 2003 N 17-FZ „Über den Eisenbahnverkehr in der Russischen Föderation“ (in der Fassung vom 7. Juli 2003)“*(175) , von Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 7. Dezember 1996 N 1425 „Über die Genehmigung der Verordnungen über die Bezirke des Gesundheits- und Bergsanitätsschutzes von Gesundheits- und Erholungsgebieten und Kurorten von föderaler Bedeutung“ (in der Fassung vom 19. Juli 2006) * (176), durch Beschluss Regierung der Russischen Föderation vom 12. Oktober 2006 N 611 „Über das Verfahren zur Einrichtung und Nutzung von Wegerechten und Sicherheitszonen von Eisenbahnen“ * (177) usw.

Wertvolle Wälder erfüllen nicht nur Schutzfunktionen, zum Beispiel Erosionsschutz, Feldschutz, sondern können auch von wissenschaftlichem, historischem Wert sein oder haben wirtschaftlicher Zweck- Nusserntezonen, Waldobstplantagen.

Die Forstgesetzgebung behält den Begriff „besonders geschützte Waldgebiete“ bei. Sie sind in allen Waldarten zu finden, da ihr Hauptziel die Erhaltung der Schutz- und anderer ökologischer und sozialer Funktionen des Waldes ist. Die vorgelegte Liste der Namen besonders geschützter Waldgebiete ist viel enger (insgesamt 6) als die Namensliste (26 davon), die in der Verordnung von Rosleskhoz vom 30. Dezember 1993 N 348 „Über die Genehmigung der Grundbestimmungen für die“ enthalten ist Zuweisung besonders geschützter Waldgebiete“ (in der jeweils gültigen Fassung und Ergänzung vom 27. Mai 1997)*(178).

Die Liste der besonders geschützten Waldgebiete ist offen und kann aufgrund der Notwendigkeit, bestimmte Arten von Naturobjekten zu schützen, ergänzt oder geändert werden.

Die Befugnis, Wälder als wertvolle Wälder einzustufen und besonders geschützte Waldgebiete in Wäldern aller Art zuzuteilen sowie deren Grenzen festzulegen, wird gemäß Art. 1 auf Landesbehörden und Kommunen übertragen. 81-84 LC RF.

Die Rechtsordnung für die Nutzung, den Schutz, die Verteidigung und die Vermehrung von Schutzwäldern und besonders geschützten Waldgebieten wird durch das zuständige Bundesorgan festgelegt.

IN moderne Welt Wälder sind nicht nur Teil der Weltflora, sondern auch eine Quelle natürliche Ressourcen sowie bedeutende Landflächen. Um die Umsetzung forstwirtschaftlicher Aktivitäten zu etablieren und zu rationalisieren, wurden alle Ländereien nach mehreren Kriterien aufgeteilt und klassifiziert, darunter Wälder der ersten Kategorie und anderer.

Alle Waldkategorien nach Verwendungszweck

Wälder werden ihrer Natur nach in natürliche und künstliche Wälder unterteilt. Der erste Typ ist jungfräuliches, spontanes und natürliches Wirtschaftsland. Künstliche Wälder sind in Mitteleuropa weit verbreitet und auch für die Wirtschaftsindustrie bestimmt.

Eine der wichtigsten Klassifizierungen von Waldgebieten ist die Zweckbestimmung: Schutzwälder – die erste Gruppe, Betriebs- und Reservewälder – die zweite bzw. dritte Gruppe.

Die Funktion der ersten Gruppe besteht darin, bestimmte Objekte vor negativen natürlichen und anthropogenen (menschlichen) Einflüssen zu schützen. Jede Art von Wald kann eine Schutzfunktion erfüllen, aber die Flächen der ersten Gruppe werden mit einem besonderen Ansatz gepflegt: Bäume werden so abgeholzt, dass ihr Wachstum und die Erhaltung der Umwelt insgesamt gewährleistet sind. Der Schnitt erfolgt aus rein hygienischen Gründen. Die Hauptfunktionen von Schutzwäldern sind: Gewässerschutz – Schutz von Stauseen vor der Verschlämmung und Zerstörung der Ufer; schützend; hygienisch-hygienisch und gesundheitsfördernd. Länder der ersten Kategorie werden wiederum in Feldschutz und Erosionsschutz unterteilt.

Die erste Gruppe klassifiziert auch Schutzkategorien. Dazu gehören alle Arten von Waldgürteln, die entlang der Ränder von Stauseen, Seen, Flüssen und anderen Gewässern angelegt werden, sowie der Schutz der Laichgründe wichtiger Fischarten für die Industrie. Dazu gehören auch Anti-Erosions-Arten, Wald in Bergregionen, Streifen entlang großer Autobahnen und Autobahnen, Kurwälder.

Die zweite Gruppe übt eine begrenzte operative Funktion aus. Es handelt sich um ein Waldgebiet, das in dicht besiedelten Ballungsgebieten häufig vorkommt. Solche Wälder erfüllen dieselben Funktionen wie Schutzwälder, jedoch in Bezug auf Siedlungen. Sie werden auch zum Schneiden von Holz verwendet.

Die dritte Gruppe repräsentiert die Ländereien der Regionen, in denen die Natur eine Rolle spielt mehr Platz, als eine Person, und ist in bebaute und reservierte Gebiete unterteilt. Hier werden die wichtigsten Ressourcenreserven abgebaut.

Je nachdem, zu welcher Kategorie oder Gruppe der Wald gehört, werden Verfahren zur Pflege des Territoriums und seiner Bearbeitung vorgeschrieben. Darüber hinaus werden die Bewirtschaftungspolitik und die Nutzung natürlicher Ressourcen festgelegt.