STAATLICHER LANDWIRT KUBAN

UNIVERSITÄT

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Abteilung für Ökologie

und Landrecht

Zusammenfassung zum Thema:

„TIERWELT ALS SCHUTZ- UND NUTZUNGSOBJEKT“

Abgeschlossen von: Student der Juristischen Fakultät - 51

Werchoturow A. Yu.

Geprüft von: Myagkova Anna Vasilievna

Krasnodar 2002

EINFÜHRUNG

1. Staatliche Verwaltung und Kontrolle im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere.

2. Das Recht, Gegenstände der Tierwelt zu nutzen.

3. Gesetzlicher Schutz der Tierwelt.

ABSCHLUSS

LISTE DER VERWENDETEN VORSCHRIFTEN UND LITERATUR.

Anwendung

EINFÜHRUNG

Tierwelt ist ein integraler Bestandteil natürlichen Umgebung und fungiert als integrales Glied in der Kette ökologischer Systeme, als notwendiger Bestandteil im Prozess der Stoff- und Energiezirkulation der Natur und beeinflusst aktiv das Funktionieren natürlicher Gemeinschaften, die Struktur und natürliche Fruchtbarkeit der Böden sowie die Bildung der Vegetationsdecke , die biologischen Eigenschaften des Wassers und die Qualität der natürlichen Umwelt als Ganzes. Allerdings hat die Tierwelt eine tolle wirtschaftliche Bedeutung als Quelle für Nahrungsmittel, industrielle, technische, medizinische Rohstoffe und andere materielle Werte und fungiert daher als natürliche Ressource für Jagd, Walfang, Fischerei und andere Arten des Handels. Bestimmte Tierarten sind von großer kultureller, wissenschaftlicher, ästhetischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Bedeutung.

Nutzungs- und Schutzgegenstände der Tierwelt sind ausschließlich Wildtiere (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische sowie Weichtiere, Insekten etc.), die in natürlicher Freiheit an Land, im Wasser, in der Atmosphäre leben, Boden, der das Staatsgebiet dauerhaft oder vorübergehend bewohnt. Landwirtschaftliche und andere Haustiere sowie Wildtiere, die zu wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, ästhetischen oder anderen Zwecken in Gefangenschaft oder Halbgefangenschaft gehalten werden, sind kein solcher Gegenstand. Sie sind ein staatliches Wesen, öffentliche Organisationen, Bürger, und werden in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften über Staats- und persönliches Eigentum genutzt und geschützt.

Ein Merkmal der Tierwelt ist, dass dieses Objekt erneuerbar ist, dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen eingehalten werden, die in direktem Zusammenhang mit dem Tierschutz stehen. Im Falle einer Ausrottung, einer Verletzung ihrer Existenzbedingungen, können bestimmte Tierarten endgültig verschwinden und ihre Erneuerung wird unmöglich sein. Und umgekehrt trägt die Aufrechterhaltung der Existenzbedingungen der Tierwelt, die Regulierung der Tierzahl und die Ergreifung von Maßnahmen zur Zucht gefährdeter Arten zu deren Wiederherstellung und Erneuerung bei. Die Tierwelt eignet sich für transformative menschliche Aktivitäten: Domestizierung wilder Tiere, Kreuzung und Züchtung neuer Arten, Kultivierung unter künstlichen Bedingungen ist möglich bestimmte Typen Tiere und ihre Umsiedlung in ihre natürlichen Lebensräume.

1. STAATLICHE VERWALTUNG UND KONTROLLE IM BEREICH DES SCHUTZES UND DER NUTZUNG DER TIERWELT.

Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation fallen die Fragen des Eigentums, der Nutzung und der Entsorgung von Wildtieren auf dem Territorium der Russischen Föderation in die gemeinsame Zuständigkeit der Russischen Föderation und der Subjekte der Föderation. Angelegenheiten, die nicht der ausschließlichen Gerichtsbarkeit Russlands und der gemeinsamen Gerichtsbarkeit der Russischen Föderation und ihrer Untertanen unterliegen, unterliegen Teil 4 der Kunst. 76 der Verfassung der Russischen Föderation zum eigenen Thema gesetzliche Regelung Themen der Russischen Föderation.

Der Bereich der Regelung der Beziehungen zum Schutz und zur Nutzung der Tierwelt umfasst: Verfügung über die Tierwelt; Festlegung allgemeiner Maßnahmen und Festlegung grundlegender Bestimmungen, Regeln und Normen in diesem Bereich; Entwicklung und Genehmigung öffentlicher Pläne zum Schutz und zur rationellen Nutzung wild lebender Tiere; Einrichtung von Systemen zur staatlichen Registrierung von Tieren und deren Verwendung sowie des Verfahrens zur Führung des Landeskatasters der Tierwelt (Artikel 14 des Bundesgesetzes „Über die Tierwelt“ vom 24. April 1995); staatliche Überwachung von Wildtierobjekten (Artikel 15 des Gesetzes); Regulierung im Bereich der Nutzung und des Schutzes der Tierwelt und ihres Lebensraums (Artikel 17 des Gesetzes); staatliche Kontrolle über den Schutz und die Nutzung der Tierwelt und Festlegung des Verfahrens zu ihrer Umsetzung (Artikel 16 des Gesetzes); Lösung anderer Probleme.

Um den Schutz und die Organisation der rationellen Nutzung der Tierwelt gemäß dem Gesetz „Über die Tierwelt“ zu gewährleisten, wird die staatliche Registrierung von Tieren und ihrer Nutzung durchgeführt und das staatliche Kataster der Tierwelt geführt , enthält eine Reihe von Informationen über geografische Verteilung Arten (Artengruppen) von Tieren, ihre Anzahl, Eigenschaften des von ihnen benötigten Landes, moderne Bewirtschaftung durch den Einsatz von Tieren und andere notwendige Daten.

Das Landeskataster der Tierwelt umfasst die Anforderungen und Daten der staatlichen Registrierung von Tieren und deren Verwendung in Bezug auf quantitative und qualitative Indikatoren sowie Informationen, die zur Gewährleistung des Schutzes der Tierwelt, der Planung, Platzierung und Spezialisierung der Jagd erforderlich sind und Fischerei und andere Sektoren der Volkswirtschaft, die Durchführung anderer Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Tierwelt, Ressourcenbewertung und Prognose des Zustands der Tierwelt, Organisation von Maßnahmen zur Regulierung der Anzahl bestimmter Wildtierarten .

Zu den Tieren, die der Registrierung und Eintragung in das Kataster unterliegen, gehören Tiere, die nach dem festgelegten Verfahren Jagdobjekte sind, gewerblich genutzte wirbellose Wassertiere und gewerblich genutzte Meeressäugetiere, Insekten (Wald- und Pflanzenschädlinge und nützlich für Wälder und Nutzpflanzen) sowie aufgeführte Tiere im Roten Buch, in den von der Akademie der Wissenschaften der Russischen Föderation und dem Gesundheitsministerium der Russischen Föderation genehmigten Listen enthalten sowie auf dem Territorium gelegen Staatsreserven und natürlich Nationalparks. Neben Wildtieren werden auch die für Tiere notwendigen Flächen (Land, Wasser, Wald) als Gegenstand des staatlichen Wildtierkatasters anerkannt, was auf die untrennbare organische Verbindung der Tierwelt mit ihrem Lebensraum und den Interessen der Tierversorgung zurückzuführen ist mit den notwendigen Lebensbedingungen und vor allem Futter.

Auch aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist die Gesellschaft daran interessiert, die Zahl der Wildtiere zu regulieren. Das Wildtiergesetz sieht vor, dass die Objekte der Tierwelt, deren Anzahl der Regulierung unterliegt, sowie das Verfahren zur Regulierung durch besonders autorisierte staatliche Stellen zum Schutz, zur Kontrolle und zur Regulierung der Nutzung von Objekten festgelegt werden die Tierwelt und der Lebensraum. Die Regulierung der Anzahl einzelner Objekte der Tierwelt sollte unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen so erfolgen, dass Schäden an anderen Objekten der Tierwelt ausgeschlossen werden und die Sicherheit ihres Lebensraums gewährleistet wird wissenschaftliche Organisationen Lösung von Problemen in diesem Bereich und im Einvernehmen mit speziell autorisierten staatlichen Stellen, die Land, Wasser und schützen Waldressourcen.

Das wichtigste organisatorische und rechtliche Mittel zur Gewährleistung einer rationellen Nutzung und des Schutzes der Tierwelt ist staatliche Kontrolle. Die staatliche Kontrolle über den Schutz und die Nutzung wild lebender Tiere hat die Aufgabe sicherzustellen, dass alle Ministerien, Landesausschüsse, öffentlichen Unternehmen, Institutionen und Organisationen sowie Bürger ihre Pflichten zum Schutz wildlebender Tiere erfüllen und die dafür festgelegten Verfahren einhalten Nutzung von Wildtieren und andere gesetzlich festgelegte Regeln zum Schutz und zur Nutzung der Tierwelt.

Neben der staatlichen Kontrolle wird auch die Ressortkontrolle über den Schutz und die Nutzung der Tierwelt durch die Organe ausgeübt, die für Unternehmen und Institutionen zuständig sind, die Gegenstände der Tierwelt nutzen.

Im Kampf gegen Wilderei spielen die Organe für innere Angelegenheiten eine aktive Rolle. Gemeinsam mit staatlichen Stellen wird die Kontrolle über den Schutz und die Nutzung der Wildtiere auch von Fischer- und Jägervereinen ausgeübt, öffentlichen Aufsichtsbehörden für den Schutz der Wildtiere, die den Organen Jagdaufsicht und Fischschutz unterstellt sind.

2. RECHT ZUR VERWENDUNG TIERISCHER GEGENSTÄNDE

Nutzer der Tierwelt können im Rahmen des Gesetzes Staat, öffentliche Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Bürger sein. Sie können folgende Nutzungsarten der Tierwelt ausüben: Jagd, Fischerei (einschließlich der Gewinnung von Wirbellosen usw.). Meeressäuger nicht im Zusammenhang mit Jagd- und Fischereigegenständen); für wissenschaftliche, kulturelle, pädagogische, erzieherische und ästhetische Zwecke; die Nutzung nützlicher Eigenschaften der lebenswichtigen Aktivität von Tieren - Bodenbildnern, natürlichen Pflegern unter Pflanzenbestäubern usw.; zur Produktion tierischer Abfallprodukte.

Die häufigsten Verwendungszwecke von Wildtieren sind Jagd Und Angeln.

Jagd ist definiert als eine gesetzlich zulässige Art von Tätigkeit, die in der Ausübung der Jagdtätigkeit und im Fang (Schießen, Fangen) von Wildtieren und Vögeln in einem Zustand natürlicher Freiheit durch eine Person besteht, die das Recht zur Jagd hat . Die Jagd umfasst die kommerzielle Jagd auf Wildtiere und Vögel sowie die Amateur- und Sportjagd. Der Aufenthalt in Jagdrevieren mit Waffen, Hunden, Greifvögeln, Fallen und anderen Jagdgeräten oder mit gewonnenen Produkten wird der Jagd gleichgestellt.

KONTROLLIERTES UNABHÄNGIGES ARBEITEN

GESETZLICHE REGELUNG
SCHUTZ UND NUTZUNG DER WILDTIERE

umweltgesetz

Hrodna 2011

KURZE ZUSAMMENFASSUNG

Im 11. Jahrhundert erkannte die Menschheit die Bedeutung Umweltprobleme und, was noch wichtiger ist, werden auf globaler Ebene durchgeführt praktische Schritte um eine drohende ökologische Katastrophe zu verhindern, die Wirtschaft auf einer grundlegend anderen Grundlage umzustrukturieren, nach den Grundsätzen von Umweltsicherheit, Schonung natürlicher Ressourcen, Nutzung unerschöpflicher Energieressourcen. Der Übergang zu einer ökosystemfreundlichen Wirtschaft ist ein großer Beitrag zum Schutz Umfeld.

Die Tierwelt fungiert als integraler Bestandteil der natürlichen Umwelt als integrales Glied in der Kette ökologischer Systeme, als notwendiger Bestandteil im Prozess der Stoff- und Energiezirkulation der Natur und beeinflusst aktiv das Funktionieren natürlicher Gemeinschaften Struktur und natürliche Fruchtbarkeit der Böden, die Bildung der Vegetationsdecke, die biologischen Eigenschaften des Wassers und die Qualität der natürlichen Umwelt als Ganzes. Gleichzeitig ist die Tierwelt von großer wirtschaftlicher Bedeutung: als Quelle von Nahrungsmitteln, industriellen, technischen, medizinischen Rohstoffen und anderen materiellen Werten. Bestimmte Tierarten sind von großem kulturellen, wissenschaftlichen, ästhetischen, pädagogischen und medizinischen Wert.

Die Tierwelt nimmt einen der Hauptplätze im System der natürlichen Ressourcen ein, da sie ein integraler Bestandteil der natürlichen Umwelt und ein Schutzgegenstand ist. Objekte der Tierwelt zeichnen sich dadurch aus, dass sie erneuerbar sind. Dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen im Zusammenhang mit den Besonderheiten ihrer Nutzung und ihres Schutzes eingehalten werden.

Daher ist die gesetzliche Regelung der Beziehungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtierobjekten und ihren Lebensräumen so wichtig, um die Integrität natürlicher Gemeinschaften und die biologische Vielfalt zu bewahren und eine nachhaltige Nutzung und Reproduktion von Wildtierobjekten sicherzustellen Stärkung von Recht und Ordnung in diesem Bereich.

Dieses Material offenbart eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit: der Definition von Wildtieren als Schutz- und Nutzungsobjekt; staatliche Verwaltung im Bereich Schutz und Nutzung wildlebender Tiere; das Recht, Wildtiere zu nutzen; rechtlicher Schutz der Tierwelt; die Rechtsordnung zoologischer Sammlungen sowie die Haftung für Verstöße gegen Gesetze zum Schutz und zur Nutzung wild lebender Tiere.

Studiert haben dieses Thema Die Studierenden müssen sich relevantes Wissen aneignen und lernen, es in der Praxis anzuwenden.

THEMENPLAN

1. Fauna als Schutz- und Nutzungsobjekt.

2. Staatliche Verwaltung im Bereich Schutz und Nutzung wildlebender Tiere.

3. Das Recht, Wildtiere zu nutzen.

4. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt.

5. Rechtsordnung zoologischer Sammlungen.

6. Verantwortung für Verstöße gegen die Gesetzgebung zum Schutz und zur Nutzung wild lebender Tiere.

Fauna als Schutz- und Nutzungsobjekt

Die Fauna ist ein geschützter Bestandteil der natürlichen Umwelt, eine erneuerbare natürliche Ressource, die eine Sammlung aller Wildtiere darstellt, die dauerhaft auf dem Territorium der Republik Belarus leben oder dort vorübergehend leben, einschließlich Wildtieren in Gefangenschaft.

Basierend auf der obigen Definition umfasst die Zusammensetzung der Tierwelt nicht alle Tiere, sondern nur wilde Tiere. Gemäß Art. Gemäß Art. 1 des Gesetzes „Über die Fauna“ zählen dazu Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische, Insekten und andere auf der Erde (an der Oberfläche, im Boden, in unterirdischen Hohlräumen) lebende Tiere Oberflächengewässer und Atmosphäre unter Bedingungen natürlicher Freiheit, sowie Wildtiere in Gefangenschaft (aus ihrem Lebensraum gefangen, ihre Nachkommen, gehalten und (oder) gezüchtet unter Bedingungen mit Einschränkung ihrer natürlichen Freiheit). Das Zeichen, das Wildtiere von Haustieren unterscheidet, ist die Tatsache, dass Wildtiere hauptsächlich auf natürliche Weise ohne nennenswerte menschliche Kontrolle entstehen und existieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fortpflanzung von Wildtieren in einer Reihe von Fällen weitgehend unter menschlicher Kontrolle steht (z. B. seltene und gefährdete Tierarten, wertvolle Rassen Fische, Tiere, die Gegenstand der Jagd sind).

Tiere, die zur Tierwelt gehören, befinden sich innerhalb der räumlichen Grenzen des Staates. Ankunft während der Durchwanderung Staatsgrenzen Wildtiere werden automatisch in die Tierwelt der Republik aufgenommen und zu Objekten staatlicher Eigentumsrechte, was zu erheblichen Schwankungen in der Zahl der Tiere führt, die Teil der Tierwelt der Republik Belarus sind.

Eines der Zeichen der Tierwelt als Gegenstand umweltrechtlicher Beziehungen ist die Anwesenheit von Organismen in einem lebenden Zustand. Wildtiere, die eines natürlichen Todes gestorben sind oder von Menschen getötet wurden, werden automatisch (d. h. ohne Papierkram) aus der Tierwelt ausgeschlossen, unabhängig von anderen rechtlichen Konsequenzen, beispielsweise der Haftung für die illegale Entnahme eines Tieres.

Die oben genannte Norm des Gesetzes der Republik Belarus „Über die Fauna“ schließt in Gefangenschaft gehaltene Wildtiere in die Tierwelt ein. Es ist zu beachten, dass frühere Rechtsvorschriften ein solches Zeichen der Tierwelt enthielten wie die Anwesenheit von Tieren in einem Zustand natürlicher Freiheit. Eine ähnliche Interpretation wird angeboten in Wissenschaftliche Literatur, und der Zustand der natürlichen Freiheit wird als wesentliches Merkmal der Tierwelt als Gegenstand umweltrechtlicher Beziehungen angesehen. Damit wird der Begriff der Tierwelt im neuen Gesetz erweitert. Es ist jedoch zu beachten, dass in Gefangenschaft gehaltene Wildtiere nur Gegenstand bestimmter umweltrechtlicher Beziehungen sein können, insbesondere zu ihrem Schutz, ihrer Fortpflanzung, ihrer Einführung und der Bildung zoologischer Sammlungen. Gleichzeitig sind eine Reihe von Bestimmungen der Gesetzgebung zur Tierwelt auf sie nicht anwendbar, beispielsweise zum Schutz des Lebensraums, zur Kontrolle im Bereich des Schutzes und der rationellen Nutzung der Tierwelt usw.

Gemäß Art. 6 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die Fauna“ sind die Objekte der Tierwelt, die in einem Zustand natürlicher Freiheit auf dem Territorium der Republik Belarus leben, Eigentum des Staates. Wildtiere, ihre Teile und (oder) Derivate, die gemäß dem festgelegten Verfahren aus ihrem Lebensraum beschlagnahmt sowie von juristischen Personen und Bürgern in Gefangenschaft gehalten und (oder) gezüchtet werden, sind Eigentum dieser Personen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist Handlungen. In den durch Rechtsakte vorgesehenen Fällen können Beschränkungen und Verbote für die Verwendung beschlagnahmter Wildtiere, ihrer Teile und (oder) Derivate im Besitz von juristischen Personen, Bürgern sowie für die Verwendung gehaltener und (oder) gezüchteter Wildtiere festgelegt werden in Gefangenschaft.

§ 2. Staatliche Verwaltung im Bereich Schutz
und Nutzung von Wildtieren

Die staatliche Regulierung und Verwaltung im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere erfolgt durch den Präsidenten der Republik Belarus, den Ministerrat der Republik Belarus, das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Republik Belarus vor Ort Abgeordnetenräte, Exekutiv- und Verwaltungsorgane, andere staatliche Stellen (im Folgenden, sofern nicht anders angegeben, sind autorisierte staatliche Stellen im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere) im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

Zuständigkeit des Präsidenten der Republik Belarus im Bereich Schutz und Nutzung der Tierwelt:

1. definiert eine Single öffentliche Ordnung;

2. genehmigt staatliche Programme im Bereich Schutz und Nutzung der Tierwelt;

3. bestimmt die zuständigen staatlichen Stellen im Bereich Jagd und Fischerei Wirtschaftstätigkeit sowie ihre Kompetenz;

4. genehmigt die Regeln für die Führung einer Jagdwirtschaft und der Jagd, die Regeln für die Führung einer Fischereiwirtschaft und der Fischerei;

5. entscheidet über die Übertragung von Jagd- und Fischereigebieten an kostenlose Nutzung zum Jagen und Angeln;

6. legt Gebühren für die Festlegung der Höhe der Entschädigung für Schäden fest, die natürliche und juristische Personen der Umwelt durch illegale Entfernung oder Zerstörung wilder Tiere und schädliche Auswirkungen auf ihren Lebensraum zufügen;

7. bestimmt die befugten staatlichen Stellen und Beamten, die die staatliche Kontrolle im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere ausüben.

Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Republik Belarus im Bereich Schutz und Nutzung der Tierwelt:

1. verfolgt eine einheitliche Staatspolitik;

2. koordiniert die Aktivitäten autorisierter staatlicher Stellen in diesem Bereich, sofern durch Gesetzgebungsakte nichts anderes bestimmt ist;

3. übt die staatliche Kontrolle im Bereich des Schutzes und der Nutzung der Tierwelt aus;

4. legt Beschränkungen und Verbote für die Durchführung bestimmter Nutzungsarten von Gegenständen der Tierwelt, die Nutzung von Wildtieren bestimmter Arten, in bestimmten Gebieten, innerhalb bestimmter Zeiträume sowie für die Nutzung fest einzelne Waffen, Methoden zur Entfernung von Wildtieren, sofern in Rechtsakten nichts anderes vorgesehen ist;

5. legt Beschränkungen, Verbote oder andere Maßnahmen in Bezug auf den Schutz, die Beschlagnahme, die Haltung und (oder) die Zucht in Gefangenschaft und die Ausstellung von Wildtieren, einschließlich Wildtieren, die zu den im Roten Buch der Republik Belarus aufgeführten Arten gehören, fest in Aktion internationale Verträge Republik Belarus, deren Teile und (oder) Derivate oder Handel mit solchen Tieren, ihren Teilen und (oder) Derivaten sowie im Zusammenhang mit dem Schutz ihres Lebensraums;

6. erlässt in den Fällen und in der Weise, die in den Rechtsvorschriften zum Schutz und zur Nutzung der Tierwelt, zum Umweltschutz vorgesehen sind, Entscheidungen über die vollständige oder teilweise Aussetzung bis zur Beseitigung des festgestellten Verstoßes gegen die wirtschaftliche und sonstige Tätigkeit juristischer Personen und ( oder) Bürger, die schädliche Auswirkungen auf tierische Objekte der Welt und (oder) ihres Lebensraums haben;

7. erhebt Ansprüche gegenüber juristischen Personen und (oder) Bürgern, die Wildtierobjekten und ihrem Lebensraum Schaden zugefügt haben, und fordert vor Gericht Schadensersatz für Schäden an Wildtierobjekten und ihrem Lebensraum;

8. Klagen vor Gericht auf Beendigung wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten durch juristische Personen und (oder) Bürger einreichen, die schädliche Auswirkungen auf Objekte der Tierwelt und (oder) deren Lebensraum haben, im Falle eines Verstoßes gegen die Schutzgesetze und Nutzung der Tierwelt sowie in den durch die Gesetzgebung zum Umweltschutz vorgesehenen Fällen;

9. betreibt internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.

Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Republik Belarus übt gemäß dem Gesetz der Republik Belarus „Über die Flora“ und anderen Rechtsakten auch andere Befugnisse im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere aus.

Bürgerbeteiligung, öffentliche Vereine und Organe der territorialen öffentlichen Selbstverwaltung bei der Umsetzung staatlicher Regulierung und Verwaltung im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere

Bürger, öffentliche Vereinigungen und Organe der territorialen öffentlichen Selbstverwaltung haben das Recht, sich an der Verabschiedung der sie betreffenden Rechte zu beteiligen und berechtigte Interessen staatliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Nutzung wild lebender Tiere durch lokale Referenden, Versammlungen und andere Formen der direkten Beteiligung an staatlichen und öffentlichen Angelegenheiten im Einklang mit dem Gesetz.

Bürger, öffentliche Vereinigungen und Organe der territorialen öffentlichen Selbstverwaltung haben das Recht, von den autorisierten staatlichen Stellen im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtieren Umweltinformationen im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtierobjekten und ihren Lebensräumen zu erhalten, mit Ausnahme von Ausnahmen von Informationen, die nicht der Bereitstellung und Verbreitung gemäß Rechtsakten unterliegen.

Öffentliche Naturschutzinspektoren, andere Bürger, öffentliche Vereinigungen und Organe der territorialen öffentlichen Selbstverwaltung:

Arbeiten durchführen, um die Bürger zu ermutigen und zu erziehen, sich um die Objekte der Tierwelt zu kümmern, um ihnen Schaden und (oder) eine Verschlechterung ihres Lebensraums vorzubeugen;

Unterstützung des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Republik Belarus, anderer autorisierter staatlicher Stellen im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtieren bei der Durchführung von Maßnahmen zum Schutz von Wildtierobjekten, der Ausübung staatlicher Kontrolle im Bereich des Schutzes und Nutzung von Wildtieren;

öffentliche Kontrolle im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere durchführen.

Das Verfahren zur Unterstützung öffentlicher Naturschutzinspektoren, anderer Bürger, öffentlicher Verbände und Organe der territorialen öffentlichen Selbstverwaltung bei der Umsetzung staatlicher Regulierung und Verwaltung im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere wird durch die Umweltschutzgesetzgebung festgelegt.

Staatliche Kontrolle im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtierobjekten ist ein integraler Bestandteil der staatlichen Kontrolle im Bereich des Umweltschutzes und erfolgt durch die Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung von Straftaten im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtierobjekten. Die staatliche Kontrolle wird von Beamten staatlicher Verwaltungsorgane im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtierobjekten in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie von Beamten der staatlichen Forstverwaltung ausgeübt.

Artikel 53 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die Tierwelt“ sieht vor, dass, um Informationen über den Zustand von Wildtierobjekten, den Umfang, die Art und die Art ihrer Nutzung zu erhalten, Buchhaltung Gegenstände der Tierwelt und der Umfang ihrer Nutzung. Die daraus gewonnenen Informationen werden im Management genutzt Landeskataster Fauna, enthält eine Reihe von Informationen über die geografische Verteilung von Tierarten (Artengruppen), über ihre Anzahl, Merkmale des von ihnen benötigten Landes und Merkmale der Moderne wirtschaftliche Nutzung Tiere und andere notwendige Daten. Nutzer der Tierwelt sind verpflichtet, jährlich eine Abrechnung über die von ihnen genutzten Objekte der Tierwelt und deren Entnahmemengen durchzuführen und die erhaltenen Daten dem Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Republik Belarus vorzulegen.

Tierüberwachung ist eine Form der Umweltüberwachung und wird gemäß den Vorschriften über das Verfahren zur Überwachung wild lebender Tiere und zur Nutzung ihrer Daten im Rahmen des Nationalen Umweltüberwachungssystems in der Republik Belarus durchgeführt. Die Wildtierüberwachung wird vom Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Republik Belarus zusammen mit dem Ministerium für Forstwirtschaft der Republik Belarus, dem Ministerium für Notsituationen der Republik Belarus (Abteilung für die Beseitigung der Folgen von) durchgeführt der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl), dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Republik Belarus, dem Gesundheitsministerium der Republik Belarus, anderen staatlichen Stellen und der Nationalen Akademie der Wissenschaften von Belarus.

Die Wildtierüberwachung wird in folgenden Bereichen durchgeführt: Beobachtung von Wildtieren im Zusammenhang mit Jagd- und Fischereiobjekten, die im Roten Buch der Republik Belarus aufgeführt sind; Beobachtung des Lebensraums dieser Wildtiere; in anderen vom Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz festgelegten Bereichen.

§ 3. Das Recht, Wildtiere zu nutzen

Gemäß dem Gesetz der Republik Belarus „Über die Fauna“ ist die Nutzung von Wildtiergegenständen die Nutzung von Wildtiergegenständen, nützlichen Eigenschaften und (oder) Abfallprodukten von Wildtiergegenständen im Rahmen wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten.

Das Recht auf Nutzung der Wildtiere im objektiven Sinne ist eine Reihe von Rechtsnormen, die die Bedingungen und das Verfahren für die Nutzung von Wildtierobjekten, deren Erhaltung und Reproduktion sowie die Rechte und Pflichten der Nutzer der Wildtiere festlegen. Die Nutzung von Objekten der Tierwelt soll so erfolgen, dass sie nicht langfristig zu einer Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt der Tierwelt führt und dadurch ihre Fortpflanzungsfähigkeit sowie die Befriedigung der Bedürfnisse heutiger und künftiger Generationen erhalten bleibt Menschen.

In der Republik Belarus können folgende Arten der Wildtiernutzung durchgeführt werden:

kommerzielle Jagd;

Freizeitfischen;

Kommerzieller Fischfang;

Gewinnung und Aufbereitung von Wildtieren, die nichts mit Jagd- und Fischereizwecken zu tun haben;

Verwendung von Wildtieren für wissenschaftliche, pädagogische und pädagogische sowie Freizeit-, ästhetische und andere Zwecke im Rahmen der Durchführung kultureller Aktivitäten;

Die Nutzung nützlicher Eigenschaften des Lebens von Objekten der Tierwelt;

Die Verwendung lebenswichtiger Produkte von Objekten der Tierwelt.

Die Nutzung der Tierwelt erfolgt durch Entfernung von Gegenständen der Tierwelt aus dem Lebensraum (Gewinnung oder Fang von Wildtieren) oder ohne diese. Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Republik Belarus genehmigt die Grenzwerte für die Entfernung von Wildtieren, d Zeit.

Abhängig von den Gründen für die Entstehung des Rechts zur Nutzung von Wildtieren wird es unterteilt in allgemein Und besonders.

Gemäß Art. 25 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die Fauna“ in der Verordnung allgemeiner Gebrauch Bürger betreiben Jagd; Freizeitfischen; die Gewinnung von Wildtieren, die nicht mit Jagd- und Fischereizwecken in Zusammenhang stehen, die Verwendung von Wildtieren für wissenschaftliche, pädagogische und pädagogische sowie Freizeit-, ästhetische und andere Zwecke im Rahmen der Durchführung kultureller Aktivitäten; die Nutzung nützlicher Eigenschaften des Lebens von Objekten der Tierwelt; Verwendung der Produkte der lebenswichtigen Aktivität von Objekten der Tierwelt. Gleichzeitig werden viele der in diesem Artikel genannten Nutzungsarten von Wildtieren, die dem allgemeinen Naturmanagement zugerechnet werden, genehmigungspflichtig und gegen Entgelt durchgeführt, was nicht der traditionellen Interpretation von Zeichen des allgemeinen Naturmanagements entspricht in der juristischen Literatur. Bürger haben beispielsweise das Recht auf Jagd, wenn sie über eine Reihe der in Art. 1 aufgeführten Dokumente verfügen. 27 des Gesetzes und müssen eine staatliche Gebühr für die Gewährung des Jagdrechts entrichten.

Sondernutzungsrecht Gegenstände der Tierwelt werden von juristischen Personen durchgeführt, Einzelunternehmer gegen Gebühr, sofern das Gesetz der Republik Belarus „Über die Tierwelt“ und andere Rechtsakte nichts anderes vorsehen, für die folgenden Arten: kommerzielle Jagd; Kommerzieller Fischfang; Beschaffung von Wildtieren, die nicht mit Jagd- und Fischereizwecken in Zusammenhang stehen; die Verwendung von Wildtieren für wissenschaftliche, pädagogische und pädagogische sowie Freizeit-, ästhetische und andere Zwecke im Rahmen der Durchführung kultureller Aktivitäten; die Nutzung nützlicher Eigenschaften des Lebens von Objekten der Tierwelt; Verwendung der Produkte der lebenswichtigen Aktivität von Objekten der Tierwelt.

Gründe für die Entstehung einer Sondernutzung von Wildtierobjekten sind Entscheidungen befugter staatlicher Stellen, Genehmigungen, Verträge, Sondergenehmigungen (Lizenzen), insbesondere:

Die gewerbsmäßige Jagd wird durch den Nutzer des Jagdreviers betrieben, dem nach dem festgelegten Verfahren das Recht zur Führung einer Jagdwirtschaft erteilt wurde. Die gewerbsmäßige Jagd kann von Personen ausgeübt werden, die im Rahmen eines Arbeits- oder Zivilrechtsvertrages für Jagdreviernutzer tätig sind und zur Jagd berechtigt sind. Geschäftsfähige Staatsbürger der Republik Belarus, ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren ständigen Wohnsitz auf dem Territorium der Republik Belarus haben, über ein staatliches Zertifikat für das Jagdrecht verfügen und eine staatliche Gebühr für die Gewährung des Jagdrechts entrichtet haben Recht auf Jagd. Das staatliche Zertifikat für die Jagdberechtigung wird von der Organisation des Forstministeriums der Republik Belarus an einen Bürger ausgestellt, der eine spezielle Jagdprüfung für einen Zeitraum von 10 Jahren bestanden hat. Ausländische Staatsbürger haben das Recht, auf dem Territorium der Republik Belarus zu jagen, wenn sie über im Land ausgestellte Jagdbescheinigungen verfügen festen Platz Residenz;

Der kommerzielle Fischfang wird von den Pächtern der Fischgründe gemäß den festgelegten Quoten für den Fischfang betrieben, sofern das Recht zum Fischfang vorliegt. Die kommerzielle Fischerei wird von berufstätigen Personen betrieben
von Pächtern von Fischgründen auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags und mit vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Republik Belarus ausgestellten Angelscheinen für die Dauer eines Jahres an jede Person, die im gepachteten Gebiet gewerbliche Fischerei betreibt Fischgründe;

Der Fang von Wildtieren, die nicht mit Jagd- und Fischereizwecken in Zusammenhang stehen, erfolgt auf der Grundlage eines Beschlusses des örtlichen Abgeordnetenrates, der mit der zuständigen regionalen Inspektion für natürliche Ressourcen und Umweltschutz vereinbart wurde, sowie Beschränkungen für die Beschaffung und (oder) ) Kauf solcher Tiere;

Die Verwendung von Wildtieren zu wissenschaftlichen, pädagogischen und pädagogischen Zwecken sowie zu Erholungs-, ästhetischen und anderen Zwecken im Rahmen kultureller Aktivitäten mit Entfernung aus ihrem Lebensraum erfolgt auf der Grundlage einer vom Naturministerium erteilten Genehmigung Ressourcen- und Umweltschutz der Republik Belarus (mit Ausnahme der in der Liste der Wildtierarten aufgeführten Wildtiere, deren Verwendung für diese Zwecke ohne Genehmigung erfolgt). Die Entfernung von Wildtieren der im Roten Buch der Republik Belarus aufgeführten Arten, ihrer Gelege, Eiern oder Kaviar aus dem Lebensraum kann durch juristische Personen der staatlichen Eigentumsform für Forschungs-, Kultur-, Bildungs- und andere Zwecke erfolgen Zwecke auf der Grundlage von Genehmigungen, die vom Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Republik Belarus auf der Grundlage des Abschlusses der Nationalen Akademie der Wissenschaften von Belarus erteilt wurden.

Das Recht auf besondere Nutzung von Gegenständen der Tierwelt wird ohne Zuweisung von Grundstücken und (oder) Gewässern gewährt, außer in den Fällen, die in den Fischerei- und Fischereiregeln vorgesehen sind.

Das Gesetz der Republik Belarus „Über die Fauna“ sieht Folgendes vor Arten von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung von Gegenständen der Tierwelt:

Jagdmanagement;

Fischereimanagement;

Ankauf von Wildtieren, die nichts mit Jagd- und Angelobjekten zu tun haben.

Das Recht, eine Jagd- oder Fischereiwirtschaft zu betreiben, entsteht für eine juristische Person nach Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über die Pacht von Jagd- oder Fischereigebieten oder der Annahme eines Beschlusses des Präsidenten der Republik Belarus über deren Überlassung zur freien Nutzung. wenn eine vom Ministerium für Forstwirtschaft der Republik Belarus (für Jagdmanagement) oder vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Republik Belarus (für Fischerei) ausgestellte Lizenz vorliegt. Die Liste der juristischen Personen, denen Jagd- und Fischereigebiete zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wird durch die Regeln für die Durchführung von Jagd und Jagd, die Regeln für die Durchführung von Fischerei und Fischerei bestimmt. Verträge über die Pacht von Jagd- und Fischereigebieten werden auf der Grundlage eines Beschlusses des örtlichen Abgeordnetenrates auf der Grundlage der Ergebnisse eines Wettbewerbs oder einer Auktion geschlossen. Die Ausschreibung für das Recht zum Abschluss eines Pachtvertrags für Jagd- oder Fischereigebiete wird von der örtlichen Exekutiv- und Verwaltungsbehörde organisiert und durchgeführt. Der Pachtvertrag für Jagdreviere wird für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren, für Angelreviere für den im Pachtvertrag angegebenen Zeitraum geschlossen.

Der Ankauf von Wildtieren, die nicht Gegenstand der Jagd und des Fischfangs sind, kann von juristischen Personen, Einzelunternehmern gegen Entgelt auf der Grundlage von Beschlüssen der zuständigen örtlichen Abgeordnetenräte gemäß den Regeln für die Produktion, Aufbereitung und ( oder) Kauf von Wildtieren, die nichts mit Jagd- und Fischereiobjekten zu tun haben.

Gemäß Art. 1 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die Fauna“, Benutzer von Wildtierobjekten sind juristische Personen, Bürger, denen nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren das Recht eingeräumt wurde, Gegenstände der Tierwelt zu nutzen und (oder) Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Gegenständen der Tierwelt auszuüben. Nachteil diese Definition besteht darin, dass darin nicht erwähnt wird, dass Bürger das Recht auf allgemeine Nutzung von Objekten der Tierwelt ausüben.

Wildtiernutzer haben das Recht:

Die Nutzung von Gegenständen der Tierwelt und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Gegenständen der Tierwelt gemäß den Gesetzen und den Bedingungen für deren Bereitstellung durchzuführen;

Erhalten Sie vollständige, zuverlässige und zeitnahe Informationen über die ihnen zur Nutzung überlassenen Gegenstände der Tierwelt;

Zugang zu den von ihnen bewohnten Gebieten
zur Nutzung von Gegenständen der Tierwelt;

Wählen Sie selbstständig die gesetzlich zulässigen Nutzungsmethoden;

Einführung (einschließlich Umsiedlung), Einführung, Wiederansiedlung, Akklimatisierung und Kreuzung von Wildtieren durchführen;

Wildtiere zum Zweck der Haltung und (oder) Zucht in Gefangenschaft, Einführung, Einführung, Wiedereinführung, Akklimatisierung, Kreuzung einfangen; Beschlagnahmte Wildtiere, deren Teile und (oder) Derivate selbstständig entsorgen, sofern in Gesetzgebungsakten usw. nichts anderes vorgesehen ist.

Nutzer der Tierwelt sind verpflichtet:

Einhaltung gesetzlicher Anforderungen;

Erfüllen Sie die in den Dokumenten genannten Bedingungen für das Nutzungsrecht an Gegenständen der Tierwelt;

Die Nutzung von Gegenständen der Tierwelt entsprechend den Zwecken durchzuführen, für die sie bereitgestellt werden;

Gewährleistung des Schutzes der von ihnen genutzten Objekte der Tierwelt, Umsetzung der erforderlichen biotechnischen Maßnahmen;

Rechtzeitige Zahlungen für die Nutzung leisten;

Einhaltung der festgelegten Standards, Grenzwerte, Quoten und anderer Normen für die Entfernung von Wildtieren;

Sorgen Sie für eine optimale Anzahl wilder Tiere und verhindern Sie, dass deren Dichte unter das Mindestniveau fällt;

Führen Sie Aufzeichnungen über die Anzahl der Wildtiere und den Umfang ihrer Nutzung.

Methoden zur Verwendung von Objekten der Tierwelt und Werkzeuge zur Entfernung von Wildtieren anwenden, deren Verwendung Schäden an Objekten der Tierwelt und (oder) ihrem Lebensraum verhindert;

Grausamkeit gegenüber Wildtieren verhindern;

Befolgen Sie die Anweisungen staatlicher Stellen (Organisationen), die in dem betreffenden Gebiet staatliche Kontrolle ausüben, und ihrer Beamten;

Realisieren Produktionskontrolle im Bereich Schutz und Nutzung von Wildtieren etc.

Das Recht zur besonderen Nutzung von Gegenständen der Tierwelt und das Recht zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Gegenständen der Tierwelt erlöschen aus Gründen, die sich aus rechtmäßigen und rechtswidrigen Handlungen der Nutzer ergeben. Zu den rechtlichen Gründen zählen:

Ablauf der Nutzungsdauer;

Kündigung von Urkunden für das Nutzungsrecht an Gegenständen der Tierwelt;

Verzicht auf das Nutzungsrecht;

Liquidation einer juristischen Person oder Beendigung der Tätigkeit eines Einzelunternehmers, dem das Nutzungsrecht eingeräumt wurde;

Festlegung von Verboten der Verwendung von Gegenständen der Tierwelt und (oder) Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Gegenständen der Tierwelt.

Das Recht auf besondere Nutzung von Gegenständen der Tierwelt
und das Recht zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Gegenständen der Tierwelt erlischt auch aufgrund rechtswidriger Handlungen, insbesondere:

Die Verwendung von Gegenständen der Tierwelt ist nicht bestimmungsgemäß Sinn und Zweck der Sache;

Unterlassen einer besonderen Nutzung von Gegenständen der Tierwelt oder von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Gegenständen der Tierwelt für mehr als ein Jahr ab dem Datum des Erhalts der Unterlagen für das Nutzungsrecht;

Systematische (mehr als zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten) Verletzung der in den Dokumenten festgelegten Bedingungen für das Recht zur Nutzung von Wildobjekten;

Nichterfüllung gesetzlich vorgeschriebener Zahlungen
pünktlich;

Vernichtung von Wildtieren oder Verringerung ihrer Dichte unter die Mindestdichte wilder Tiere;

Grausamkeit gegenüber wilden Tieren.

§ 4. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt

Gemäß dem Gesetz der Republik Belarus „Über die Fauna“ umfasst der Schutz der Tierwelt auch den Schutz von Wildtierobjekten
und ihre Lebensräume.

Schutz von Wildobjekten ist eine Aktivität (einschließlich Fortpflanzung, Einführung (einschließlich Umsiedlung), Einführung, Wiedereinführung, Akklimatisierung, Überquerung).
und Schutz wildlebender Tiere), die darauf abzielen, die räumliche, Arten- und Populationsintegrität von Wildtierobjekten, ihre Häufigkeit, ihr Ressourcenpotenzial und ihre Produktivität zu bewahren und ihre Zerstörung oder andere schädliche Auswirkungen auf sie zu verhindern.

Schutz des Lebensraums von Objekten der Tierwelt umfasst Aktivitäten zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraums von Wildtieren, um eine natürliche Fortpflanzung und nachhaltige Nutzung von Wildtieren sicherzustellen. Es sei darauf hingewiesen, dass das Gesetz der Republik Belarus „Über die Tierwelt“ erstmals das Konzept des Lebensraums von Wildtierobjekten festlegt, das eine detailliertere rechtliche Regelung von Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt ermöglichen soll.

Der Schutz der Tierwelt erfolgt durch:

Besonders autorisierte staatliche Stellen (das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Republik Belarus und seine Gebietskörperschaften, die staatliche Aufsichtsbehörde für den Schutz von Fauna und Flora unter dem Präsidenten der Republik Belarus);

Pächter von Jagd- und Fischereigebieten;

Nutzer der Tierwelt und der Bestandteile der natürlichen Umwelt, die ihren Lebensraum darstellen, sowie andere Einheiten, die diese Bestandteile schützen;

Andere rechtliche und Einzelpersonen, deren Aktivitäten bieten können negative Auswirkungüber den Zustand der Tierwelt und ihres Lebensraums.

Der Schutz von Wildtierobjekten und (oder) ihres Lebensraums wird gewährleistet durch:

o Festlegung von Beschränkungen und Verboten für die Nutzung von Wildtierobjekten sowie für die Durchführung wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten, die schädliche Auswirkungen auf Wildtierobjekte haben, in den Fällen und in der durch dieses Gesetz und andere Rechtsakte festgelegten Weise und (oder ) ihren Lebensraum oder stellen eine potenzielle Gefahr für sie dar;

o Regulierung im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere;

o Festlegung von Regeln für den Schutz und die Nutzung wild lebender Tiere;

o Durchführung einer staatlichen Umweltprüfung von Entwurfslösungen für geplante wirtschaftliche und andere Aktivitäten, deren Umsetzung schädliche Auswirkungen auf die Tierwelt und (oder) ihren Lebensraum haben oder eine potenzielle Gefahr für sie darstellen kann;

o Durchführung von Maßnahmen durch juristische Personen, Einzelunternehmer, die im Rahmen wirtschaftlicher und sonstiger Tätigkeiten, die schädliche Auswirkungen auf Objekte der Tierwelt und (oder) deren Lebensraum haben oder verursachen können, die Verhinderung oder Kompensation möglicher Schäden gewährleisten schädliche Auswirkungen auf Objekte der Tierwelt und (oder) deren Lebensraum;

o Fortpflanzung wilder Tiere;

o Schaffung zoologischer Sammlungen;

o Einführung (einschließlich Umsiedlung), Einführung, Wiederansiedlung, Akklimatisierung, Kreuzung von Wildtieren;

o Regulierung der Verbreitung und Häufigkeit von Wildtieren, einschließlich invasiver gebietsfremder Wildtiere;

o Umsetzung des Wildtierschutzes;

o Regelung der Ausfuhr von Wildtieren der im Roten Buch der Republik Belarus aufgeführten Arten, ihrer Teile und (oder) Derivate, zoologischen Sammlungen und ihrer Teile aus der Republik Belarus sowie der Einfuhr in die Republik von Weißrussland und Export von CITES-Exemplaren aus der Republik Weißrussland;

o Festlegung von Beschränkungen, Verboten oder anderen Maßnahmen in Bezug auf den Schutz, die Entnahme, die Haltung und (oder) die Zucht in Gefangenschaft, die Ausstellung von Wildtieren der im Roten Buch der Republik Belarus aufgeführten Arten, ihrer Teile und (oder) Derivate oder Handel mit solchen Tieren, deren Teilen und (oder) Derivaten sowie im Zusammenhang mit dem Schutz ihres Lebensraums;

o die Ausweisung besonders geschützter Naturgebiete und die Reservierung von Gebieten, die zu besonders geschützten Naturgebieten erklärt werden sollen, um die biologische Vielfalt der Tierwelt zu erhalten;

o Organisation wissenschaftliche Forschung zielt darauf ab, wissenschaftlich fundierte Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Tierwelt zu entwickeln;

o Maßnahmen ergreifen, um schädliche Auswirkungen invasiver gebietsfremder Wildtiere auf Wildtiere und ihre Lebensräume zu verhindern;

o Organisation und Durchführung von Aktivitäten zur Erhaltung der Wanderrouten und Konzentrationsorte von Wildtieren während ihrer Fortpflanzung, Nahrungsaufnahme, Überwinterung und Wanderung;

o Festlegung von Beschränkungen und Verboten für die Ausübung wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten in Landgebieten, die für die Brut, Ernährung, Überwinterung und Wanderung wandernder Wildarten wichtig sind, in den durch dieses Gesetz und andere Rechtsakte festgelegten Fällen und auf die Art und Weise Tiere, auch um das Auftreten von Hindernissen auf ihren Wanderrouten oder der Kontinuität ihres Lebensraums zu verhindern;

o Identifizierung von Lebensräumen wildlebender Tiere, die zu den im Roten Buch der Republik Belarus aufgeführten Arten gehören, und Übergabe dieser Orte unter Schutz an Nutzer von Grundstücken und (oder) Gewässern unter Einführung einer besonderen Regelung für den Schutz und die Nutzung von Lebensräumen für solche Tiere;

o Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums von Wildtierobjekten ergreifen;

o Ergreifen von Maßnahmen zur Wiederherstellung des Lebensraums von Wildtierobjekten, unter anderem durch die Regulierung des Wasserhaushalts, den Bau künstlicher Behausungen, die Schaffung von Schutzplantagen, die Verhinderung unerwünschter Veränderungen von Anpflanzungen sowie das Ergreifen anderer Maßnahmen zum Schutz des Lebensraums von Wildtierobjekten;

Moskauer Bildungszentrum

Natalia Nesterova

Neue geisteswissenschaftliche Universität

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Umweltgesetz.

TIERWELT ALS GEGENSTAND DES RECHTSSCHUTZES.

Künstlerin: Wassiljewa Alena Michailowna

Gruppe L1Yu2

Moskau – 1996

I. EINLEITUNG.

II. ÖKOLOGISCHE UND RECHTLICHE REGIME DER TIERWELTNUTZUNG.

  1. Besonderheiten der staatlichen Verwaltung des ökologischen und rechtlichen Regimes der Tierwelt: Konzept, Organe, Funktionen.
  2. Gesetzlicher Schutz der Tierwelt.

III. ABSCHLUSS.

EINFÜHRUNG

Alles ist mit allem verbunden – sagt der Erste umweltgesetz, was bedeutet, dass man keinen Schritt machen kann, ohne etwas zu treffen. Jeder Schritt eines Menschen auf einem gewöhnlichen Rasen führt zu Dutzenden zerstörter Mikroorganismen, vertreibt Insekten, verändert ihre Migrationsrouten und verringert möglicherweise sogar ihre natürliche Produktivität. Daher ähnelt das überstürzte Verhalten der menschlichen Gesellschaft in natürlichen Ökosystemen dem Verhalten eines Elefanten in einem Porzellanladen, mit dem einzigen Unterschied, dass von einem Elefanten zerbrochenes Geschirr durch neu hergestelltes ersetzt werden kann natürliche Objekte und ökologische Zusammenhänge zwischen ihnen werden irreversibel verletzt.

Die Tierwelt fungiert als integraler Bestandteil der natürlichen Umwelt als integrales Glied in der Kette ökologischer Systeme, als notwendiger Bestandteil im Prozess der Stoff- und Energiezirkulation der Natur und beeinflusst aktiv das Funktionieren natürlicher Gemeinschaften Struktur und natürliche Fruchtbarkeit der Böden, die Bildung der Vegetationsdecke, die biologischen Eigenschaften des Wassers und die Qualität der natürlichen Umwelt als Ganzes. Gleichzeitig ist die Tierwelt als Quelle von Nahrungsmitteln, industriellen, technischen, medizinischen Rohstoffen und anderen materiellen Werten von großer wirtschaftlicher Bedeutung und fungiert daher als natürliche Ressource für Jagd, Walfang, Fischerei und andere Arten des Handels. Bestimmte Tierarten sind von großem kulturellen, wissenschaftlichen, ästhetischen, pädagogischen und medizinischen Wert.

Fauna als Gegenstand des ökologischen und rechtlichen Regimes.

Nutzungs- und Schutzgegenstand sind ausschließlich wild lebende Tiere (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibienfische sowie Weichtiere, Insekten etc.), die dauerhaft oder vorübergehend in natürlicher Freiheit an Land, im Wasser, in der Atmosphäre, im Boden leben das Territorium des Landes bewohnen. Landwirtschaftliche und andere Haustiere sowie Wildtiere, die zu wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, ästhetischen oder anderen Zwecken in Gefangenschaft oder Halbgefangenschaft gehalten werden, sind kein solcher Gegenstand. Sie sind Eigentum des Staates, von Genossenschaften, öffentlichen Organisationen und Bürgern und werden gemäß den Rechtsvorschriften über Staats- und Privateigentum genutzt und geschützt.

Ein Merkmal der Tierwelt ist, dass dieses Objekt erneuerbar ist, dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen eingehalten werden, die in direktem Zusammenhang mit dem Tierschutz stehen. Im Falle einer Ausrottung, einer Verletzung ihrer Existenzbedingungen, können bestimmte Tierarten endgültig verschwinden und ihre Erneuerung wird unmöglich sein. Und umgekehrt tragen die Aufrechterhaltung der Existenzbedingungen der Tierwelt, die Regulierung der Tierzahl und die Ergreifung von Maßnahmen zur Zucht gefährdeter Arten zu deren Wiederherstellung und Erneuerung bei. Die Tierwelt eignet sich für transformative menschliche Aktivitäten: Es ist möglich, wilde Tiere zu domestizieren, neue Arten zu kreuzen und zu züchten, bestimmte Tierarten unter künstlichen Bedingungen zu züchten und sie in ihren natürlichen Lebensräumen wieder anzusiedeln.

Merkmale der staatlichen Verwaltung des ökologischen und rechtlichen Regimes der Tierwelt.

Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Regulierung der Beziehungen zum Schutz und zur Nutzung wild lebender Tiere gehören: Entsorgung wild lebender Tiere; Festlegung allgemeiner Maßnahmen und Festlegung grundlegender Bestimmungen, Regeln und Normen in diesem Bereich; Entwicklung und Genehmigung öffentlicher Pläne zum Schutz und zur rationellen Nutzung wild lebender Tiere; Einrichtung von Systemen zur staatlichen Registrierung von Tieren und ihrer Verwendung sowie des Verfahrens zur Führung des staatlichen Wildtierkatasters; staatliche Kontrolle über den Schutz und die Nutzung der Tierwelt und Festlegung des Verfahrens zu ihrer Umsetzung; Lösung anderer Probleme.

Die staatliche Verwaltung im Bereich der Umwelt- und Rechtsordnung für die Nutzung wild lebender Tiere erfolgt durch den Ministerrat der Russischen Föderation, die lokale Verwaltung sowie speziell autorisierte staatliche Stellen zum Schutz und zur Regulierung der Nutzung wild lebender Tiere und andere staatliche Stellen. Besonders autorisierte Stellen sind: für Landtiere und Vögel - die Hauptdirektion für Jagd und Naturschutzgebiete beim Ministerrat der Russischen Föderation (Glavokhota RF), für Fischbestände - die Fischereiministerien der Republiken, ihre Fischschutzbehörden.

Die Aufgaben der Verwaltung der Umwelt- und Rechtsordnung für die Nutzung von Wildtieren sind wie folgt: staatliche Registrierung von Tieren und ihrer Nutzung, staatliches Wildtierkataster; Planungsaktivitäten im Bereich Schutz und Nutzung von Wildtieren; staatliche Kontrolle über den Schutz und die Nutzung wild lebender Tiere; Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Wildtieren.

Um den Schutz und die Organisation der rationellen Nutzung der Tierwelt (Artikel 31 des Gesetzes) zu gewährleisten, wird eine staatliche Registrierung der Tiere und ihrer Nutzung durchgeführt und ein staatliches Kataster der Tierwelt geführt, das eine Reihe von Informationen darüber enthält die geografische Verteilung der Tierarten (Artengruppen), ihre Anzahl, die Eigenschaften der von ihnen benötigten Gebiete, die moderne wirtschaftliche Nutzung von Tieren und andere notwendige Daten.

Basierend auf dem Dekret des Ministerrats der UdSSR vom 28. April 1984 „Über das Verfahren zur staatlichen Registrierung von Tieren und ihrer Verwendung sowie zum staatlichen Wildtierkataster“, das die Notwendigkeit vorsieht, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der staatlichen Registrierung von Tieren sicherzustellen Tiere und ihre Nutzung seit 1986 und die Führung des Landeskatasters für Wildtiere ab 1988 umfasst das Landeskataster der Tierwelt Daten aus der staatlichen Registrierung von Tieren und deren Nutzung in Bezug auf quantitative und qualitative Indikatoren sowie Informationen, die zur Gewährleistung erforderlich sind Schutz der Tierwelt, Planung, Platzierung und Spezialisierung der Jagd- und Fischereiwirtschaft und anderer Sektoren der Volkswirtschaft sowie Durchführung anderer Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Tierwelt, Ressourcenbewertung und Prognose des Zustands der Tierwelt , Organisation von Maßnahmen zur Regulierung der Anzahl bestimmter Wildtierarten.

Zu den Tieren, die der Registrierung und Eintragung in das Kataster unterliegen, gehören Tiere, die nach dem festgelegten Verfahren Jagdobjekte sind, gewerblich genutzte wirbellose Wassertiere und gewerblich genutzte Meeressäugetiere, Insekten (Wald- und Pflanzenschädlinge und nützlich für Wälder und Nutzpflanzen) sowie aufgeführte Tiere im Roten Buch, enthalten in den von der Akademie der Wissenschaften der Russischen Föderation und dem Gesundheitsministerium der Russischen Föderation genehmigten Listen sowie in den Listen, die sich auf dem Territorium staatlicher Reservate und natürlicher Nationalparks befinden. Neben Wildtieren werden auch die von ihnen benötigten Flächen (Land, Wasser, Wald) als Gegenstand des staatlichen Wildtierkatasters anerkannt, was auf die untrennbare organische Verbindung der Tierwelt mit ihrem Lebensraum und den Interessen der Tierversorgung zurückzuführen ist die notwendigen Lebensbedingungen und vor allem Futter.

Die staatliche Kontrolle über den Schutz und die Nutzung wildlebender Tiere hat die Aufgabe sicherzustellen, dass alle Ministerien, Landesausschüsse, Genossenschaften und sonstigen öffentlichen Unternehmen, Institutionen, Organisationen sowie Bürger ihren Pflichten zum Schutz wildlebender Tiere nachkommen und das festgelegte Verfahren einhalten die Nutzung von Wildtieren und andere gesetzlich festgelegte Regeln. zum Schutz und zur Nutzung von Wildtieren.

Die staatliche Kontrolle über den Schutz und die Nutzung der Tierwelt erfolgt durch die zuständigen Exekutivbehörden sowie durch besonders ermächtigte Stellen.

Neben der staatlichen Kontrolle wird auch die Ressortkontrolle über den Schutz und die Nutzung der Tierwelt durch die Organe ausgeübt, die für Unternehmen und Institutionen zuständig sind, die Gegenstände der Tierwelt nutzen.

Die Funktionen der staatlichen Kontrolle werden von der staatlichen Jagdinspektion der Glavokhota der Russischen Föderation und ihren Untergliederungen in Regionen, Territorien und Autonomien wahrgenommen. Auch staatliche Kontrollaufgaben zum Schutz der Waldtiere werden von der Forstwache wahrgenommen.

Die staatliche Kontrolle über den Schutz und die Reproduktion der Fischbestände wird von der Hauptdirektion für den Schutz und die Reproduktion der Fischbestände und die Regulierung der Fischerei (Glavrybvod) des Fischereiministeriums der Russischen Föderation, die Beckenabteilungen und die Fischschutzinspektionen für die Regionen ausgeübt , Territorien, Autonomien und Bezirke.

Im Kampf gegen Wilderei spielen die Organe für innere Angelegenheiten eine aktive Rolle. Gemeinsam mit staatlichen Stellen wird die Kontrolle über den Schutz und die Nutzung der Wildtiere auch von Jäger- und Fischervereinen wahrgenommen, den öffentlichen Aufsichtsbehörden für den Schutz der Wildtiere, die den Organen Jagdaufsicht und Fischschutz unterstellt sind.

Das Recht, Wildtiere und ihre Arten zu nutzen.

Rechtsgrundlage für die Umweltschutzaktivitäten des Staates in diesem Bereich sind das Gesetz der RSFSR „Über den Schutz und die Nutzung wildlebender Tiere“ sowie die Jagd- und Fischereigesetzgebung.

Nutzer der Wildtiere (Artikel 10 des Gesetzes) können staatliche, genossenschaftliche und andere öffentliche Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Bürger sein. Sie können folgende Nutzungsarten der Tierwelt ausüben: Jagd, Fischerei (einschließlich des Fangs von Wirbellosen und Meeressäugern, die nicht Gegenstand der Jagd und Fischerei sind); für wissenschaftliche, kulturelle, pädagogische, erzieherische und ästhetische Zwecke; die Nutzung nützlicher Eigenschaften der lebenswichtigen Aktivität von Tieren - Bodenbildnern, natürlichen Pflegern unter Pflanzenbestäubern usw.; zur Produktion tierischer Abfallprodukte.

Eine der Hauptnutzungsarten von Wildtieren ist die Jagd (Artikel 12 des Gesetzes) – kommerzieller Fang von Wildtieren und Vögeln, Amateur- und Sportjagd. Gemäß dem Dekret des Ministerrats der UdSSR vom 5. Januar 1982 „Über die Verbesserung der Verwaltung von Jagdeinrichtungen“ sind alle Bürger, die Mitglieder des Jägervereins sind, die Prüfungen nach dem Jagdminimum bestehen, bezahlt Die staatliche Gebühr ist mit den entsprechenden Vermerken im Jagdmitgliedsausweis zu entrichten und wer die Erlaubnis zum Jagen erhalten hat, hat das Recht, Jagdwaffen zu verwenden, eine Erlaubnis zur Jagd in bestimmten Jagdrevieren und eine Erlaubnis zum Schießen (Fangen). ) die angegebene Art und Anzahl der Tiere und Vögel.

Für die Organisation der Sport- und Amateurjagd wurden freiwillige Gesellschaften gegründet – die republikanischen Jägergesellschaften, die All-Army Military Hunting Society, die Dynamo-Jagdgesellschaft, die mit dem Recht ausgestattet sind, Jagdscheine auszustellen und Prüfungen entsprechend anzunehmen Jagdminimum. In diesem Fall dienen ein Jagdschein, ein von einem Jagdverein ausgestellter Gutschein und eine Lizenz zum Schießen (Fangen) der entsprechenden Art und Anzahl der Tiere mit Angabe des Zeitraums des Schießens (Fangens) und des Jagdortes ein Jagdschein.

Bei der gewerblichen Jagd handelt es sich bei solchen Dokumenten um einen Arbeitsplan für den Abschuss einer bestimmten Wildart oder um einen Vertrag mit einer Jagdfarm zum Abschuss von Tieren, eine Bergbaulizenz lizenzierte Arten Tiere.

Die Jagd auf Wildtiere im Rahmen der Forschungsjagd erfolgt auf Grundlage der Genehmigungen der Wildtierschutzbehörden und der bezahlten Lizenzen für den Abschuss (Fang) von Tieren.

Die Fischerei (Artikel 13 des Gesetzes) – kommerzielle Fischerei, Fang von wirbellosen Wassertieren und Meeressäugetieren sowie Amateur- und Sportfischerei und Fang von wirbellosen Wassertieren – wird in der vorgeschriebenen Weise durchgeführt.

Alle Gewässer, die für die kommerzielle Produktion von Fischen oder anderen Wassertierarten genutzt werden oder genutzt werden können oder für die Reproduktion von Fischbeständen wichtig sind, gelten als Fischerei und unterliegen der Zuständigkeit des Fischereiministeriums der Russischen Föderation unter seiner Kontrolle. Fischereiregeln für einzelne Fischereireservoirs und Wasserbecken Es werden die Angelplätze, der Zeitpunkt des Fangs von Fischen und anderen Wassertieren, die Liste der wertvollen Fische, deren Fang verboten ist, die Normen für den Fang wertvoller Fischarten pro Bürger, die Liste der erlaubten und verbotenen Fanggeräte und andere Anforderungen festgelegt.

Die kommerzielle Produktion erfolgt auf Fischereistandorten, die im Rahmen von Verträgen mit staatlichen, genossenschaftlichen und anderen Fischbeschaffungsorganisationen zur Nutzung vorgesehen sind. Außerhalb dieser Gebiete erfolgt die Fischerei durch diese Organisationen auf Grundlage der Genehmigungen der Fischereibehörden. Forschungsorganisationen betreiben Fischfang mit Sondergenehmigungen der Fischschutzbehörden.

Sport- und Amateurfischerei ist allen Bürgern an öffentlichen Gewässern kostenlos gestattet: an Gewässern (oder bestimmten Abschnitten dieser Gewässer), an denen der Fischfang von Jäger- und Fischervereinen, Mitgliedern dieser Vereine, organisiert wird, und an Gewässern, die werden von den Fischschutzbehörden für die Organisation kultureller Veranstaltungen festgelegt Fischerei, Vereine von Jägern und Fischern – je nach den von diesen Vereinen kostenlos oder gegen Gebühr ausgestellten Genehmigungen.

Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Bürger (Artikel 14 des Gesetzes) dürfen Tiere mitnehmen, die nicht mit Jagd- und Fischereizwecken in Zusammenhang stehen. Der Gesetzgeber legt Listen von Tieren fest, deren Entnahme nur mit Genehmigungen von besonders autorisierten staatlichen Stellen zum Schutz und zur Regulierung der Nutzung wildlebender Tiere erfolgt, sowie Listen der Arten, deren Entnahme verboten ist.

Gemäß Art. 16 des Gesetzes ist es mit Ausnahme bestimmter Fälle erlaubt, die wohltuenden Eigenschaften der lebenswichtigen Aktivität von Tieren zu nutzen, ohne sie aus der natürlichen Umgebung zu entfernen. Gemäß Art. Gemäß Artikel 17 des Gesetzes ist die Verwendung von Tieren zum Zweck der Gewinnung von Produkten ihrer lebenswichtigen Tätigkeit ohne Entfernung von Tieren sowie ohne deren Zerstörung und ohne Verletzung ihres Lebensraums zulässig.

Zu den Gründen für die Beendigung des Rechts zur Nutzung der Tierwelt (Artikel 29 des Gesetzes) gehören: Bestehen der Notwendigkeit der Nutzung oder Verweigerung der Nutzung; Ablauf der festgelegten Nutzungsdauer; die Entstehung der Notwendigkeit, sich zum Schutz der Tiere aus der Nutzung von Gegenständen der Tierwelt zurückzuziehen; Liquidation eines Unternehmens, einer Institution, einer Organisation, der das Nutzungsrecht eingeräumt wurde; Nichteinhaltung etablierter Regeln, Normen und anderer Anforderungen zum Schutz und zur Nutzung von Wildtieren durch Benutzer.

Gesetzlicher Schutz der Tierwelt.

Die wesentlichen Anforderungen, die bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zu beachten sind, die Auswirkungen auf den Lebensraum von Tieren und den Zustand der Tierwelt haben können, sind in Art. 8 des Gesetzes. Zu diesen Anforderungen gehören: die Notwendigkeit, die Artenvielfalt der Tiere in einem Zustand natürlicher Freiheit zu bewahren; Schutz des Lebensraums, der Brutbedingungen und der Wanderrouten der Tiere; Wahrung der Integrität natürlicher Tiergemeinschaften; wissenschaftlich fundierte rationelle Nutzung und Reproduktion der Tierwelt; Regelung der Anzahl der Tiere zum Zweck des Schutzes Gesundheitswesen und Schadensverhütung nationale Wirtschaft. Die letzte Anforderung ist in der Kunst vorgesehen. 18 des Gesetzes besagt, dass Maßnahmen zur Regulierung der Anzahl bestimmter Tierarten auf humane Weise durchgeführt werden müssen, um Schäden für andere Tierarten auszuschließen und die Sicherheit des Tierlebensraums zu gewährleisten.

Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt sind in Art. 21 des Gesetzes. Einige Anforderungen sind in anderen Artikeln des Gesetzes festgelegt. Somit wird die Anforderung zum Schutz des Lebensraums, der Brutbedingungen und der Migrationsrouten in Bezug auf die Wirtschaftstätigkeit konkretisiert, und zwar: beim Anordnen, Entwerfen und Bauen Siedlungen, Unternehmen, Strukturen und andere Einrichtungen, bei der Verbesserung bestehender und der Einführung neuer technologische Prozesse Einführung in den Wirtschaftskreislauf von Neuland, Feuchtgebieten, Küsten- und Buschland, Landgewinnung, Waldnutzung, geologische Erkundung, Bergbau, Bestimmung der Beweidung und Vertreibung von Nutztieren, Entwicklung touristische Routen und die Organisation von Orten der Massenerholung für die Bevölkerung sowie die Anordnung, Planung und den Bau von Eisenbahnen, Autobahnen, Pipelines und anderen Transportwegen, Stromübertragungs- und Kommunikationsleitungen, Kanälen, Dämmen und anderen Wasserbauwerken müssen Maßnahmen ergriffen werden um dieser Anforderung nachzukommen (Artikel 23 Gesetz).

Gemäß Art. Gemäß Artikel 24 des Gesetzes sind Unternehmen und Bürger verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Tod von Tieren bei landwirtschaftlichen, Holzeinschlags- und anderen Arbeiten sowie beim Betrieb von Fahrzeugen zu verhindern. Ohne die Umsetzung solcher Maßnahmen ist es verboten, trockene Vegetation zu verbrennen, Materialien, Rohstoffe und Produktionsabfälle zu lagern.

Zum Schutz der Tierwelt wird eine strengere Regelung für den Einsatz von Tieren in Reservaten, Wildschutzgebieten und anderen besonders geschützten Gebieten eingeführt. Dabei sind Nutzungsarten der Tierwelt und sonstige mit den Zielen des Naturschutzes unvereinbare Verantwortung verboten.

Von großer Bedeutung ist der Schutz seltener und gefährdeter Tierarten. Solche Tiere (Artikel 26 des Gesetzes) sind im Roten Buch aufgeführt. Handlungen, die zum Tod dieser Tiere, zu einer Verringerung ihrer Zahl oder zu einer Verletzung ihres Lebensraums führen könnten, sind nicht erlaubt. Für den Fall, dass die Fortpflanzung seltener und gefährdeter Tierarten unter natürlichen Bedingungen nicht möglich ist, müssen die besonders ermächtigten staatlichen Stellen zum Schutz und zur Regulierung der Nutzung wild lebender Tiere Maßnahmen zur Schaffung ergreifen notwendige Voraussetzungen für die Zucht dieser Arten. Ihr Erwerb und ihre Entfernung zur Zucht unter speziell geschaffenen Bedingungen und die anschließende Überlassung in die Freiheit zu Forschungszwecken, zum Aufbau und zur Ergänzung zoologischer Sammlungen ist mit einer Sondergenehmigung erlaubt, die von besonders autorisierten staatlichen Stellen zum Schutz und zur Regulierung der Nutzung von Wildtieren erteilt wird.

ABSCHLUSS

Der prominenteste russische Wissenschaftler, der Akademiker W. I. Wernadskij, stellte vor mehr als einem halben Jahrhundert fest, dass die Macht Menschliche Aktivität kann mit der geologischen Kraft der Erde verglichen werden, die Gebirgszüge anhebt, Kontinente senkt, Kontinente bewegt usw. Seitdem hat die Menschheit große Fortschritte gemacht und daher hat sich die Macht des Menschen tausendfach erhöht. Jetzt ein Unternehmen Kernkraftwerk Tschernobyl verursachte irreparablen Schaden in einer riesigen Region, die durch untrennbare ökologische Bindungen nicht nur mit einem separaten Kontinent verbunden ist, sondern auch mit diesem Kontinent verbunden ist sehr wichtig für das Leben auf der Erde, Veränderungen in planetaren Prozessen.

Denn die Beziehung des Menschen zur Natur besteht nur durch Produktionsverhältnisse, dann ist das Umweltmanagement in jedem Land mit bedeutenden sozioökonomischen Beziehungen verbunden. Der Unterschied in sozioökonomischen Systemen, der den Unterschied in der Umwelt- und Rechtsregulierung bestimmt verschiedene Länder erfordert eine sorgfältige Analyse der Strafverfolgungspraxis.

Die wachsende Gefahr einer Umweltkatastrophe auf globaler Ebene führt zu einem Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit, das Umweltmanagement zu rationalisieren und die Bemühungen im Umweltschutz innerhalb der gesamten internationalen Gemeinschaft zu koordinieren.

IN In letzter Zeit In unserem Land fanden unumkehrbare Veränderungen statt – die Sowjetunion brach zusammen und alliierte Strukturen verschwanden. Ausbildung souveräne Staaten mit dem schwersten ökologischen Erbe sollte uns darüber nachdenken, einen einzigen ökologischen Raum zur Überwindung der ökologischen Krise zu schaffen. Gemeinsam wird der Weg zur Lösung aller Umweltprobleme gefunden, mit denen die Republiken konfrontiert sind.

VERWEISE:

1. B.V. Jerofejew. Umweltgesetz. Moskau, Höhere Schule, 1992.

2. Die Verfassung der Russischen Föderation.

3. Gesetz der RSFSR „Über den Schutz und die Nutzung wildlebender Tiere“.

  • 17. Pflichten von Bürgern, öffentlichen und anderen gemeinnützigen Vereinen im Bereich Umweltschutz.
  • 18. Garantien und Schutz der Umweltrechte der Bürger und ihrer Vereinigungen.
  • 19. Das Konzept und die allgemeinen Merkmale des Eigentums an natürlichen Gegenständen und Ressourcen.
  • 20. Formen und Arten des Eigentums an natürlichen Ressourcen.
  • 21. Gegenstände und Eigentumsgegenstände von Naturgegenständen und natürlichen Ressourcen.
  • 22. Das Recht des Privateigentums an Naturgegenständen.
  • 23. Das Recht des Staatseigentums an Naturgegenständen. Abgrenzung des Staatseigentums an Naturgegenständen.
  • 24. Das Recht des kommunalen Eigentums an Naturgegenständen.
  • 25. Befugnisse des Eigentümers natürlicher Ressourcen und natürlicher Gegenstände. Rechtsformen ihrer Umsetzung.
  • 27. Konzept, Art und Inhalt des Rechts auf Nutzung natürlicher Ressourcen
  • 1) Aufgrund des Ereignisses:
  • 2) Abhängig von den Zielen des Naturmanagements:
  • 3) Abhängig von den Nutzungsbedingungen der Natur:
  • 5) Abhängig von der Art und Weise, wie Naturmanagementbeziehungen entstehen:
  • 28. Das Recht des allgemeinen Umweltmanagements (zum Auswendiglernen)
  • 29. Das Recht auf besondere Naturbewirtschaftung.
  • 30. Konzept und Grundsätze des Naturmanagementrechts.
  • 31. Festlegung von Grenzwerten für Emissionen und Einleitungen von Schadstoffen.
  • 32. Konzept, Funktionen und Methoden des Managements im Bereich Naturmanagement und Umweltschutz.
  • 33. Managementarten im Bereich Naturmanagement und Umweltschutz.
  • 34. Das System der Regierungsbehörden im Bereich Umweltmanagement und
  • 3. Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation
  • 4. Föderaler Sicherheitsdienst der Russischen Föderation.
  • 1. Ministerium für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation
  • 36. Konzept, Inhalt und Verfahren zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
  • 37. Konzept, Arten und Grundsätze der Umweltgutachten
  • Arten von Umweltgutachten
  • Prinzipien der ökologischen Expertise
  • 38. Staatliche ökologische Expertise.
  • 39. Öffentliches ökologisches Fachwissen.
  • 42. Rationierung im Bereich Umweltschutz.
  • 43. Rechtsgrundlage für technische Vorschriften. Technische Vorschriften: Konzept, Inhalt, Entwicklung und Genehmigungsverfahren.
  • 44. Rechtsgrundlage für die Umweltnormung.
  • 45. Rechtsgrundlage für die Umweltzertifizierung.
  • 46. ​​​​Umweltaudit: Konzept, Arten und Verfahren. Es gibt ein Bundesgesetz zum Umweltschutz
  • 47 Staatliche Umweltüberwachung.
  • 48 Kontrolle im Bereich Umweltschutz (Umweltkontrolle).
  • 50. Zahlung für die Nutzung natürlicher Ressourcen.
  • 51. Zahlung für negative Auswirkungen auf die Umwelt.
  • 52. Umweltversicherung.
  • 53 Konzept, allgemeine Merkmale und Arten der rechtlichen Haftung für Umweltdelikte.
  • 54. Konzept und Zusammensetzung eines Umweltdelikts
  • 55. Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Umweltverbrechen
  • 56. Verwaltungshaftung für Umweltdelikte
  • 57 Zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen Rechtsvorschriften im Bereich des Umweltschutzes
  • 58. Das Konzept und die Arten von Umweltschäden. Entschädigung für Schäden, die durch ein Umweltdelikt verursacht wurden.
  • 59. Wirtschaftlicher Schaden und Umweltschaden.
  • 60. Land als Grundlage menschlichen Lebens und Handelns, unverzichtbarer Bestandteil von Natur und Umwelt, Immobilien, Gegenstand von Eigentumsrechten und anderen Rechten.
  • 62. Inhalt des Landschutzes
  • 63. Untergrund als Nutzungs- und Schutzgegenstand. Grundanforderungen an den Schutz des Untergrundes.
  • 64. Das Recht zur Nutzung des Untergrunds: Konzept, Arten, Gründe für die Entstehung und Beendigung
  • 65. Gesetzliche Regelung der Exploration und Produktion von Mineralien.
  • 66. Wasser als Nutzungs- und Schutzgegenstand. Objekte der Wasserbeziehungen. Wassergesetzgebung.
  • 67. Management im Bereich Nutzung und Schutz von Gewässern.
  • 68. Wassernutzungsrecht und seine Arten.
  • 69. Kapitel 3. Wassernutzungsvereinbarung. Die Entscheidung über die Gewährung eines Gewässers zur Nutzung
  • 70. Das Verfahren zur Bereitstellung von Wasseranlagen zur besonderen (gemeinsamen) und getrennten Wassernutzung.
  • 71. Gesetzlicher Gewässerschutz.
  • Kapitel 6 des Wassergesetzbuchs der Russischen Föderation legt die grundlegenden Anforderungen für den Schutz von Gewässern fest.
  • 72. Wald als Nutzungs- und Schutzobjekt. Objekte und Themen der Waldbeziehungen.
  • 73. Management im Bereich Nutzung, Schutz, Schutz, Reproduktion von Wäldern.
  • Kapitel 10 LK RF legt die grundlegenden Bestimmungen der Bewirtschaftung im Bereich der Nutzung, des Schutzes, des Schutzes und der Reproduktion von Wäldern fest:
  • 74. Klassifizierung von Wäldern und ihre rechtliche Bedeutung.
  • 75. Das Recht der Waldbewirtschaftung und ihrer Arten.
  • 76. Gesetzliche Regelung der Holzernte.
  • 78. Fauna als Nutzungs- und Schutzobjekt. Gesetzgebung zum Schutz und zur Nutzung wild lebender Tiere. (fz über die Tierwelt)
  • 81 Das Recht, Wildtiere und ihre Arten zu nutzen.
  • 82. Gesetzliche Regelung der Jagd.
  • 83. Gesetzliche Regulierung der Fischerei.
  • 1) Industriefischerei;
  • 84.Atmosphärische Luft als Rechtsschutzgegenstand. Gesetzgebung zum Schutz der atmosphärischen Luft vor Verschmutzung.
  • 85. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der atmosphärischen Luft vor Verschmutzung.
  • 86. Konzept und Zusammensetzung des Naturschutzfonds.
  • 88. Rechtsordnung von National- und Naturparks.
  • 78. Fauna als Nutzungs- und Schutzobjekt. Gesetzgebung zum Schutz und zur Nutzung wild lebender Tiere. (fz über die Tierwelt)

    Tierwelt- die Gesamtheit der lebenden Organismen aller Arten von Wildtieren, die das Territorium der Russischen Föderation dauerhaft oder vorübergehend bewohnen und sich in einem Zustand natürlicher Freiheit befinden, sowie diejenigen, die mit den natürlichen Ressourcen des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone in Zusammenhang stehen der Russischen Föderation; Artikel 3 Gesetzliche Regelung des Schutzes und der Nutzung der Tierwelt und ihres Lebensraums

    Die Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich des Schutzes und der Nutzung der Tierwelt und ihres Lebensraums basiert auf den Bestimmungen der Verfassung der Russischen Föderation, den Bundesgesetzen zum Umweltschutz und besteht aus diesem Bundesgesetz, den in Übereinstimmung damit erlassenen Gesetzen und andere Rechtsakte der Russischen Föderation sowie Gesetze und andere Rechtsakte der Teilstaaten der Russischen Föderation zum Schutz und zur Nutzung wild lebender Tiere.

    Die Gesetzgebung der Russischen Föderation zum Schutz und zur Nutzung von Wildtieren regelt die Beziehungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung von in natürlicher Freiheit lebenden Wildtierobjekten. Beziehungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtierobjekten, die in halbfreien Bedingungen oder künstlich geschaffenen Lebensräumen gehalten werden, um den Ressourcen- und genetischen Fundus von Wildtierobjekten und für andere wissenschaftliche und pädagogische Zwecke zu erhalten, werden durch dieses Bundesgesetz und andere Bundesgesetze geregelt und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation sowie die Gesetze und Vorschriften der Teilstaaten der Russischen Föderation.

    Die Beziehungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung landwirtschaftlicher und anderer domestizierter Tiere sowie in Gefangenschaft gehaltener Wildtiere werden durch andere Bundesgesetze und andere Rechtsakte der Russischen Föderation geregelt.

    Die Beziehungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung des Lebensraums von Wildtierobjekten werden durch dieses Bundesgesetz, andere Gesetze und Rechtsakte der Russischen Föderation, Gesetze und andere Rechtsakte der Teilstaaten der Russischen Föderation geregelt.

    Die Beziehungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtieren auf dem Festlandsockel und der ausschließlichen Wirtschaftszone der Russischen Föderation werden durch dieses Bundesgesetz geregelt, soweit dies durch Bundesgesetze und internationales Recht zulässig ist.

    Eigentumsverhältnisse im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere unterliegen dem Zivilrecht, sofern dieses Bundesgesetz, andere Bundesgesetze und andere Rechtsakte der Russischen Föderation nichts anderes vorsehen.

    Die wesentlichen Anforderungen an den Schutz und die Nutzung wild lebender Tiere zielen auf:

    Erhaltung der Artenvielfalt der Tierwelt,

    Schutz des Lebensraums, der Brutbedingungen und der Wanderrouten von Tieren;

    Wahrung der Integrität natürlicher Tiergemeinschaften;

    Wissenschaftlich fundierte, rationelle Nutzung und Reproduktion der Tierwelt;

    Regulierung der Tierzahl, um Schäden für die Umwelt und die Volkswirtschaft zu verhindern.

    Bundesgesetz „Über den Fischfang und die Erhaltung aquatischer biologischer Ressourcen“ Es wird ein besonderes Schutzregime für Wildtierobjekte eingeführt, die im Roten Buch der Russischen Föderation aufgeführt sind.

    79. Management im Bereich Schutz und Nutzung von Wildtierobjekten.

    Artikel 11

    Die staatliche Verwaltung im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere erfolgt durch den Präsidenten der Russischen Föderation, die Regierung der Russischen Föderation, die Exekutivbehörden der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation und speziell autorisierte staatliche Schutzorgane des Bundesstaates Überwachung und Regulierung der Nutzung von Wildtierobjekten und deren Lebensraum.

    Besonders ermächtigte Landesorgane für den Schutz, die Landesaufsicht und die Regulierung der Nutzung von Wildtierobjekten und ihren Lebensräumen sind Bundesorgane, die auch Befugnisse für den Schutz, die Landesaufsicht und die Regulierung der Nutzung von Wildtierobjekten und ihren Lebensräumen ausüben Als Exekutivorgane sind die Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation zuständig, die die Befugnisse zum Schutz, zur bundesstaatlichen Aufsicht und zur Regulierung der Nutzung von Wildtierobjekten und ihrem Lebensraum ausüben, sowie deren Gebietskörperschaften und staatliche Institutionen, die der Zuständigkeit dieser Körperschaften unterliegen und diese ausüben die Aufgaben des Schutzes, der Landesaufsicht und der Regulierung der Nutzung tierischer Gegenstände in der Welt und ihrer Umwelt.

    Besonders ermächtigte Landesorgane für den Schutz, die Landesaufsicht und die Regelung der Nutzung von Wildtierobjekten und ihren Lebensräumen bilden ein System von Landesorganen, das die Umsetzung umfassender Maßnahmen zum Schutz, zur Reproduktion und zur nachhaltigen Nutzung von Wildtierobjekten und ihren Lebensräumen sicherstellt .

    Artikel 12. Grundprinzipien der staatlichen Verwaltung im Bereich des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der Tierwelt

    Die wichtigsten Grundsätze im Bereich Schutz und Nutzung der Tierwelt, Erhaltung und Wiederherstellung ihres Lebensraums sind:

    Gewährleistung der nachhaltigen Existenz und nachhaltigen Nutzung der Tierwelt;

    Unterstützung von Aktivitäten zum Schutz der Tierwelt und ihres Lebensraums;

    Umsetzung der Nutzung der Tierwelt in einer Weise, die keine Tierquälerei zulässt, im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der Menschlichkeit;

    die Unzulässigkeit der Kombination von Tätigkeiten zur Durchführung der Landesaufsicht im Bereich des Schutzes, der Fortpflanzung und der Nutzung von Gegenständen der Tierwelt und ihres Lebensraums mit Tätigkeiten zur Nutzung von Gegenständen der Tierwelt;

    Einbindung von Bürgern und öffentlichen Verbänden in die Lösung von Problemen im Bereich Schutz, Reproduktion und nachhaltige Nutzung von Wildtierobjekten;

    Trennung des Rechts zur Nutzung wild lebender Tiere vom Recht zur Nutzung von Land und anderen natürlichen Ressourcen;

    Zahlung für die Nutzung von Wildtieren;

    Priorität des Völkerrechts im Bereich der Nutzung und des Schutzes der Tierwelt, des Schutzes und der Wiederherstellung ihres Lebensraums.

    80. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt. Rotes Buch der Russischen Föderation

    Der rechtliche Schutz der Tierwelt (faunistisches Recht) im weiteren Sinne ist ein System von Rechtsnormen, die den Schutz und die Nutzung der Tierwelt und ihres Lebensraums regeln, soziale Beziehungen, die im Prozess der Interaktion zwischen Mensch und Gesellschaft mit einer solchen Komponente entstehen der Umwelt als lebende Welt; eine Reihe umweltrelevanter rechtlicher Handlungen und Untätigkeit von Menschen (rechtliches umweltrelevantes Verhalten) im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtieren und ihrem Lebensraum; ein System staatlicher Stellen, die Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Kontroll- und Aufsichtsfunktionen sowie andere Funktionen ausüben und rechtliche Haftungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Gesetzgebung zu Wildtieren umsetzen; Rechtsideologie, Rechtsanschauungen, Gefühle und Emotionen als Elemente des Rechtsbewusstseins der Gesellschaft, einzelner sozialer Gruppen und Bürger in Bezug auf die Tierwelt.

    Im engeren Sinne handelt es sich um eine Reihe von Rechtsnormen und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang mit dem Schutz und der Nutzung der Tierwelt entstehen.

    Zu den rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt gehören:

    – Entwicklung, Verabschiedung und Anwendung von Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsrechtsakten, die den Schutz und die Nutzung wild lebender Tiere regeln;

    - Festlegung von Beschränkungen für die Nutzung von Wildtieren sowie von Standards und Vorschriften für den Schutz und die Nutzung von Wildtieren und Lebensräumen;

    - Schaffung eines Rechtsrahmens zum Schutz bestimmter Tierkategorien und ihres Lebensraums sowie zur Regelung des Schutzes besonderer Gebiete;

    – Einrichtung eines Systems von Maßnahmen zur rechtlichen Haftung bei Verstößen gegen die Gesetzgebung zum Schutz der Tierwelt und ihres Lebensraums;

    – Durchführung von Strafverfolgungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen im Bereich des Schutzes und der Nutzung der Tierwelt und ihres Lebensraums;

    – Rechtsaufklärung und Verhinderung von Verstößen.

    Ein wichtiger Punkt im Bundesgesetz ist die wirtschaftliche Regelung des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere. Es sieht die Einrichtung und Regelung wirtschaftlicher Beziehungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere, auch zwischen Körperschaften, vor Staatsmacht der Russischen Föderation und den staatlichen Behörden der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation sowie zwischen Nutzern von Wildtieren und Nutzern anderer Arten natürlicher Ressourcen.

    Die wirtschaftliche Regulierung des Schutzes und der Nutzung wildlebender Tiere umfasst: Bilanzierung und wirtschaftliche Bewertung von Wildtierobjekten; ein wirtschaftlich gerechtfertigtes Zahlungssystem für die Nutzung von Wildtieren; Budgetfinanzierung von Maßnahmen zum Schutz und zur Reproduktion von Wildtierobjekten; ein wirtschaftlich gerechtfertigtes System von Geldbußen und Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Wildtiere; Gezielte Verwendung von Geldern aus der Beschlagnahmung von Werkzeugen für den illegalen Erwerb von Wildtieren, Fahrzeugen und Produkten.

    Zum Schutz der Tierwelt wird eine strengere Regelung für den Einsatz von Tieren in besonders geschützten Gebieten eingeführt. Hier ist die Nutzung von Wildtieren verboten und eine strengere Haftung vorgesehen.

    Zum Schutz seltener und gefährdeter Pflanzen und Tiere werden das Rote Buch der Russischen Föderation und die Roten Bücher der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation erstellt.

    Arten rechtlicher Maßnahmen:

      Eine zwingende Maßnahme zum Schutz der Tierwelt ist das staatliche Umweltgutachten, durchgeführt gemäß Gesetzgebung der Russischen Föderation und vor der Annahme einer wirtschaftlichen Entscheidung durch die Exekutivbehörden der Russischen Föderation und die Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, die sich auf Wildtierobjekte und deren Lebensraum auswirken kann.

    Düngemittel, Pestizide und Biostimulanzien für das Pflanzenwachstum sowie Materialien, die die Mengen (Grenzwerte, Quoten) der Entfernung von Wildtierobjekten und Arbeiten zur Akklimatisierung und Hybridisierung dieser Objekte belegen, unterliegen einer obligatorischen staatlichen Umweltgutachten.

      Festlegung von Beschränkungen und Verboten für die Verwendung von Gegenständen der Tierwelt. Die Durchführung bestimmter Nutzungsarten der Tierwelt sowie die Nutzung bestimmter Gegenstände der Tierwelt kann eingeschränkt, ausgesetzt oder ganz verboten werden bestimmte Gebiete und Wasserflächen oder für bestimmte Zeiträume durch Beschluss des Bundesvollzugsorgans oder höher ausführendes Organ staatliche Behörden der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf Vorschlag der zuständigen besonders bevollmächtigten staatlichen Stelle.

      Migration und Hybridisierung von Objekten der Tierwelt. Die Akklimatisierung von Wildtierobjekten, die für die Fauna der Russischen Föderation neu sind, die Umsiedlung von Wildtierobjekten in neue Lebensräume sowie Maßnahmen zur Hybridisierung von Wildtierobjekten sind nur zulässig Auflösung besonders autorisierte staatliche Stellen der Russischen Föderation für den Schutz, die Kontrolle und die Regulierung der Nutzung von Wildtieren und Lebensräumen vorbehaltlich der Schlussfolgerung kompetenter wissenschaftlicher Organisationen unter Berücksichtigung der Anforderungen der Umweltsicherheit.

      Erhaltung und Zucht von Wildtierobjekten unter halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen. sind nur mit Genehmigung besonders autorisierter staatlicher Stellen zum Schutz, zur Kontrolle und zur Regulierung der Nutzung von Wildtierobjekten und deren Lebensraum gestattet. Juristische Personen und Bürger, die an der Erhaltung und Zucht von Gegenständen der Tierwelt beteiligt sind, sind verpflichtet, diese menschlich zu behandeln und die entsprechenden sanitären, veterinärmedizinischen und zoohygienischen Anforderungen für ihre Erhaltung einzuhalten.

      Regulierung der Anzahl der Objekte der Tierwelt. Um die öffentliche Gesundheit zu schützen, beseitigen Sie die Bedrohung Menschenleben, Schutz vor Krankheiten landwirtschaftlicher und anderer Haustiere, Verhinderung von Schäden an der Volkswirtschaft, der Tierwelt und ihrem Lebensraum, es werden Maßnahmen zur Regulierung der Anzahl einzelner Objekte der Tierwelt ergriffen.

      Prävention von Krankheiten und Tod von Objekten der Tierwelt bei der Durchführung von Produktionsprozessen, dem Betrieb von Fahrzeugen sowie Kommunikations- und Stromleitungen. Juristische Personen und Bürger sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Krankheiten und Tod von Wildtieren bei landwirtschaftlichen und anderen Arbeiten sowie beim Betrieb von Bewässerungs- und Rekultivierungssystemen, Fahrzeugen, Kommunikationsleitungen und Stromübertragungsleitungen zu verhindern.

    Die staatliche Behörde für Veterinäraufsicht und die staatliche Behörde für sanitäre und epidemiologische Aufsicht kontrollieren das Auftreten und die Ausbreitung von Krankheiten bei Wildtierobjekten, registrieren alle festgestellten Fälle von Krankheiten bei Wildtierobjekten und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um das Auftreten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und zu beseitigen ihnen. Im Falle des Auftretens von Krankheiten an Wildtieren, die für die menschliche Gesundheit und Haustiere gefährlich sind, sind staatliche Stellen der Veterinär-, Gesundheits- und Epidemiologieüberwachung sowie besonders autorisierte staatliche Stellen für den Schutz, die Kontrolle und die Regulierung der Nutzung wildlebender Tiere zuständig Objekte und ihr Lebensraum sind verpflichtet, die staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, die lokalen Regierungen sowie die Bevölkerung über die Medien zu informieren.

    Schutz der Tierwelt und ihres Lebensraums in besonders geschützten Naturgebieten

    In den Gebieten staatlicher Naturschutzgebiete, Nationalparks und anderer besonders geschützter Naturgebiete erfolgt der Schutz der Tierwelt und ihres Lebensraums gemäß der vom Bund festgelegten Sonderschutzregelung für diese Gebiete Gesetz„Über besonders geschützte Naturgebiete“.

    Schutz seltener und gefährdeter Objekte der Tierwelt

    Seltene und gefährdete Objekte der Tierwelt sind in aufgeführt Rotes Buch der Russischen Föderation und (oder) Rote Datenbücher der Teilstaaten der Russischen Föderation.

    Handlungen, die zum Tod, zur Verringerung der Anzahl oder zur Störung des Lebensraums von in den Roten Büchern aufgeführten Objekten der Tierwelt führen können, sind nicht zulässig. Handlungen, die zum Tod, zur Verringerung der Anzahl oder zur Störung des Lebensraums von in den Roten Büchern aufgeführten Objekten der Tierwelt führen können, sind nicht zulässig. Juristische Personen und Bürger, die in den Territorien und Wassergebieten, in denen in den Roten Büchern aufgeführte Tiere leben, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sind für die Erhaltung und Reproduktion dieser Wildtierobjekte gemäß verantwortlich Gesetzgebung Russische Föderation und die Gesetzgebung der Teilstaaten der Russischen Föderation.

    Der Umsatz von Wildtieren der im Roten Buch der Russischen Föderation aufgeführten Arten ist in Ausnahmefällen zulässig Auflösung(Verwaltungslizenz), ausgestellt von einer speziell autorisierten staatlichen Stelle für Umweltschutz in Okay, bereitgestellt von der Regierung der Russischen Föderation. In Ausnahmefällen, die von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt werden, ist es auch erlaubt, diese Tiere in Gefangenschaft zu halten und in die natürliche Umgebung freizulassen.

    Zoologische Sammlungen

    Zoologische Sammlungen (Bestände wissenschaftlicher Sammlungen von zoologischen Instituten, Universitäten, Museen sowie Sammlungen von ausgestopften Tieren, Präparaten und Teilen von Objekten der Tierwelt, lebende Sammlungen von Zoos, Zoos, Zirkussen, Kindergärten, Aquarien, Ozeanarien und anderen Institutionen) Einzelne herausragende Sammlerstücke, die einen wissenschaftlichen, kulturellen und pädagogischen, pädagogischen und ästhetischen Wert darstellen, unterliegen unabhängig von ihrer Eigentumsform der staatlichen Rechnungslegung.

    Einführung

    Die Tierwelt ist ein integraler Bestandteil der Biosphäre und gewährleistet deren normales Funktionieren. Es ist an verschiedenen Beziehungen in der Tierwelt beteiligt, beeinflusst die Bildung der Vegetationsdecke und die natürliche Fruchtbarkeit von Böden sowie die biologischen Eigenschaften von Wasser. Die Bedeutung der Tierwelt für wissenschaftliche, pädagogische und ästhetische Zwecke ist groß. Das Wohlergehen der Tierwelt wirkt sich auf das gesamte Ökosystem, den Zustand und die Ergebnisse der Aktivitäten verschiedener Sektoren der Volkswirtschaft aus. Die Tierwelt ist sehr anfällig für Veränderungen der Umweltbedingungen, daher müssen Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden. Die Bedeutung der Erhaltung aller Arten von Organismen wird im Übereinkommen über dargelegt Biodiversität, von der Konferenz angenommen Organisation der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, die 1992 in Rio de Janeiro stattfand. In der Erklärung von Rio de Janeiro heißt es, dass Umweltschutz ein integraler Bestandteil des Entwicklungsprozesses werden sollte und nicht außerhalb davon betrachtet werden kann. Daher sind die rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen und der Umweltschutz dringende Probleme der modernen Welt. Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Rio de Janeiro 06.05.1992

    Derzeit wird das Problem des Wildtierschutzes immer größer Größerer Wert aufgrund der Tatsache, dass der Mensch lange Zeit gedankenlos ausgerottet wurde Tierwelt. Infolgedessen sind viele hundert Arten lebender Organismen von der Erdoberfläche verschwunden. Laut Wissenschaftlern verschwindet durchschnittlich jedes Jahr eine Art oder Unterart von Wirbeltieren auf unserem Planeten, und wenn das derzeitige Ausmaß der Auswirkungen auf die Natur beibehalten wird, werden in zehn Jahren bis zu 20 % der lebenden Organismen auf unserem Planeten verschwinden.

    Schließlich kann es nicht anders, als sich Sorgen zu machen hohes Niveau Straftaten in diesem Bereich. In diesen Fällen muss man nicht nur die verursachten Umweltschäden berücksichtigen, einen hohen Gradöffentliche Gefahr illegalen Verhaltens, aber auch mit seinen Erscheinungsformen wie Massencharakter und Latenz sowie mit dem Fehlen einer angemessenen Reaktion der Strafverfolgungs- und Umweltbehörden selbst auf bekannte Tatsachen von Verstößen gegen die Gesetzgebung zum Schutz und zur Nutzung wild lebender Tiere.

    Es ist auch zu beachten, dass es in einer Reihe von Fragen der Theorie und Praxis keine einheitlichen Ansichten der Wissenschaftler gibt. Daher bleiben viele Fragen der rechtlichen Regelung der Beziehungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere bis heute relevant.

    Das Konzept und die Nutzungsarten von Wildtierobjekten

    Fauna als Rechtsschutzgegenstand

    Die Tierwelt ist ein lebenswichtiger organischer Teil der natürlichen Umwelt um uns herum, ein integraler Bestandteil der Biosphäre, der im Interesse der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen von Menschen jedem möglichen Schutz und einer rationellen Nutzung unterliegt.

    Gemäß Artikel 1 des Bundesgesetzes vom 24. April 1995 „Über die Fauna“ ist die Fauna eine Ansammlung lebender Organismen aller Arten von Wildtieren, die das Territorium der Russischen Föderation dauerhaft oder vorübergehend bewohnen und sich in einem Zustand natürlicher Freiheit befinden sowie im Zusammenhang mit den natürlichen Ressourcen des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone der Russischen Föderation. Bundesgesetz vom 24. April 1995 „Über die Tierwelt“. SZ RF. 1995. Nr. 17. Kunst. 1462.

    Belykh L.A. In seiner Arbeit zieht er aus dieser Definition folgende Schlussfolgerungen:

    1. Die Tierwelt besteht nicht nur aus Wildtieren, sondern aus einer riesigen Ansammlung lebender Organismen aller Arten von Wildtieren;

    2. Ein integraler Bestandteil des Inhalts des Begriffs „Tierwelt“ ist der Begriff „Gegenstand der Tierwelt“;

    3. Es ist zwischen einem besonderen (biologischen) und einem rechtlichen Begriff der Tierwelt zu unterscheiden;

    4. Auch Gegenstände der Tierwelt zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich in einem Zustand natürlicher Freiheit befinden;

    5. Wildtiere umfassen Wildtiere, die dauerhaft oder vorübergehend auf dem Territorium der Russischen Föderation leben. Tiere, die zu den natürlichen Ressourcen des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone der Russischen Föderation gehören, können als Teil der Tierwelt betrachtet werden. Belykh L.A. Administrative und rechtliche Regelung des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere in der Russischen Föderation. Abstrakt dis. Jekaterinburg. 2005.

    Auch in dieser Arbeit wird die biologische und rechtliche Einordnung von Objekten der Tierwelt konkretisiert. biologische Klassifizierung umfasst die Einteilung von Wildtieren in Arten, Gattungen, Familien, Ordnungen, Klassen, Typen usw. Die rechtliche Einordnung umfasst:

    · Tiere besonders geschützter Arten, die im Roten Buch der Russischen Föderation und den Roten Büchern der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation aufgeführt sind;

    Jagdtiere;

    Fische und andere Wassertiere, die als Fischereiobjekte eingestuft sind;

    Tiere anderer Arten, die nicht Gegenstand der Jagd und Fischerei sind;

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, alle Tiere in solche mit bundesstaatlicher, regionaler und lokaler Bedeutung zu unterteilen.

    Vedenin N.N. Im Rahmen seiner Arbeit kritisiert er den im Bundesgesetz „Über die Tierwelt“ verankerten Tierweltbegriff.

    Der Autor führt eine Reihe von Argumenten zur Untermauerung seiner Position an. Erstens der rein territoriale Aspekt. Die Tierwelt ist eine Ansammlung von Tieren, die nicht nur leben Russische Föderation. Und zweitens umfasst diese Definition nicht alle Tiere, sondern hebt nur diejenigen hervor, die sich in einem Zustand natürlicher Freiheit befinden. Mit anderen Worten, nur die wildlebende Fauna entspricht dieser Definition, was nicht mit der Tierwelt als Ganzes gleichzusetzen ist. Im weitesten Sinne des Wortes umfasst die Tierwelt alle Organismen tierischen Ursprungs und nicht nur die wilde Fauna. Unter diesen Begriff fallen neben den eigentlichen Wildtieren auch Haustiere, die nach der geltenden Gesetzgebung, da sie sich nicht in einem Zustand natürlicher Freiheit befinden, nicht zur Tierwelt gehören. Die Widersprüchlichkeit dieser Aussage bedarf keines besonderen Beweises, da sie in klarem Widerspruch zu den wissenschaftlichen und sogar rein alltäglichen Vorstellungen über die Tierwelt steht. Deshalb streng wissenschaftlich Der Begriff „Tierwelt“ soll alle Spielarten der Tierwelt umfassen, darunter auch Haustiere, die in der juristischen Literatur oft über die Grenzen hinausgehen und nur als Inventargegenstände, Gegenstände von Eigentumsrechten und anderen Rechten betrachtet werden. Im Zusammenhang mit dem Vorstehenden ist darauf hinzuweisen, dass der Name des Bundesgesetzes nicht seinem Inhalt entspricht. Letzteres gilt nicht für die gesamte Tierwelt, sondern nur für einen Teil davon – Tierwelt. Dies ist in Art. klar dargelegt. 3 dieses Gesetzes.

    Neben der obigen Definition der Tierwelt wird auch deren Gegenstand definiert: „Ein Gegenstand der Tierwelt ist ein Organismus tierischen Ursprungs (Wildtier) oder seine Population“ (Artikel 1). Deutlicher geht es nicht. Ein nicht wildes Tier ist kein Gegenstand der Tierwelt und fällt daher nicht unter das genannte Gesetz. Vedenin N.N. Tierwelt: Schutz- und Nutzungsprobleme.

    Man kann dem Standpunkt von Vedenin N.N. nur zustimmen. über die Unvollkommenheit des Gesetzes „Über die Tierwelt“.

    Es scheint, dass das Grundgesetz über die Fauna auch Normen enthalten sollte, die die Fragen des Schutzes und der Nutzung von Haustieren definieren, die durch dieses Gesetz und andere Gesetze, insbesondere Zivilgesetze, geregelt werden. Gegenstand der letzteren sollten vor allem Beziehungen sein, die sich auf die Verwendung von Haustieren als Gegenstand von Eigentumsrechtsbeziehungen beziehen, und die Gesetzgebung zur Tierwelt – Beziehungen, die sich hauptsächlich auf den Schutz des Genpools und die Konsolidierung humaner Grundsätze für die Behandlung beziehen von Tieren.